Festschrift - Richard Wagner Verband Minden eV
Festschrift - Richard Wagner Verband Minden eV
Festschrift - Richard Wagner Verband Minden eV
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
118<br />
Orchesterkonzert 1980 mit dem aus <strong>Minden</strong>s Partnerstadt<br />
Sutton stammenden Pianisten Alan Brown und dem<br />
Jungen Kammerorchester, das von Rainer Winkel,<br />
ehemals Beirat des <strong>Wagner</strong>verbandes, begründet wurde.<br />
Schon 1957 hatte der Ortsverband Hannover für den Gesamtverband<br />
die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragt<br />
und 1961 zugesprochen bekommen. Eine Durchschrift<br />
der Genehmigung konnte jeder Mitgliedsverband<br />
nun für seine lokale Arbeit nutzen: „Da die Verhandlungen<br />
der letzten Arbeitssitzung des <strong>Verband</strong>es gelegentlich der<br />
Tagung in Hannover bei vielen Mitarbeitern die Meinung<br />
ergaben, dass der Beweis der Anerkennung der Gemeinnützigkeit<br />
des <strong>Verband</strong>es örtliche Vorteile im Hinblick auf<br />
die Spendenabsetzmöglichkeit ergeben würde, hoffen wir,<br />
durch diese Fotokopie dazu helfen zu können.“ 341 Angesichts<br />
verschärfter Rahmenbedingungen reichte dieses Papier<br />
vielerorts allerdings nicht mehr aus. Der Plan einer<br />
neuen Satzung des Bundesverbandes sah deswegen in erster<br />
Linie vor, den Ortsverbänden größere Selbständigkeit<br />
durch den Erlass eigener Ortsverbandssatzungen einzuräumen,<br />
um so den in vielen Städten inzwischen geforderten<br />
Status zu erlangen, der zu Zuschüssen oder steuerlichen<br />
Erleichterungen berechtigte. Auf der Münchener Bundestagung<br />
von 1980 wurde die neue Satzung angenommen,<br />
die damit die „<strong>Minden</strong>er Satzung“ von 1952 ersetzte.<br />
§ 3 nahm nunmehr offiziell die Gemeinnützigkeit auf: „Der<br />
<strong>Verband</strong> ist ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig.<br />
Vorstandsmitgliedern wird für ihre Tätigkeit keine Vergütung<br />
gewährt. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile<br />
oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des <strong>Verband</strong>es<br />
erhalten. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen<br />
Zwecke verwendet werden.“ 342 § 14 beinhaltete<br />
341 Kommunalarchiv <strong>Minden</strong>, RWV, Nr. 33 (Nachrichtenblatt Nr. 41 vom Oktober 1961).<br />
342 Kommunalarchiv <strong>Minden</strong>, RWV, Nr. 49.<br />
den neugewonnenen, eigenständigeren Status der Ortsverbände:<br />
„Die Ortsverbände sind die eigentlichen Träger des<br />
<strong>Verband</strong>slebens. Sie können sich unter Berücksichtigung<br />
der Bestimmungen dieser Satzung eine eigene Satzung geben<br />
und regeln im Übrigen ihre Angelegenheiten selbst.<br />
Sie sind jedoch an die Beschlüsse der Hauptversammlung<br />
gebunden.“ Neben der Festlegung der Gemeinnützigkeit<br />
und dem Einräumen größerer Freiheiten für die Ortsverbände,<br />
präzisierte die neue Satzung von 1980 auch den<br />
Zweck des <strong>Verband</strong>es. Die Unterstützung der Stipendienstiftung<br />
wurde wieder deutlicher als in der alten Fassung<br />
an oberste Stelle gesetzt, der übrige Aufgabenkatalog aber<br />
beibehalten und übersichtlicher gruppiert, so dass § 2 als<br />
Zweck des <strong>Verband</strong>es festhielt:<br />
a) die auf Wunsch <strong>Richard</strong> <strong>Wagner</strong>s gegründete<br />
<strong>Richard</strong>-<strong>Wagner</strong>-Stipendienstiftung fortzuführen,<br />
b) das Verständnis für das Werk <strong>Richard</strong> <strong>Wagner</strong>s<br />
zu wecken bzw. zu vertiefen.<br />
c) sich für den Fortbestand der Bayreuther Festspiele<br />
einzusetzen,<br />
d) in den Städten der Ortsverbände<br />
das kulturelle Leben mitzugestalten,<br />
e) den künstlerischen Nachwuchs zu fördern.