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Festschrift - Richard Wagner Verband Minden eV

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118<br />

Orchesterkonzert 1980 mit dem aus <strong>Minden</strong>s Partnerstadt<br />

Sutton stammenden Pianisten Alan Brown und dem<br />

Jungen Kammerorchester, das von Rainer Winkel,<br />

ehemals Beirat des <strong>Wagner</strong>verbandes, begründet wurde.<br />

Schon 1957 hatte der Ortsverband Hannover für den Gesamtverband<br />

die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragt<br />

und 1961 zugesprochen bekommen. Eine Durchschrift<br />

der Genehmigung konnte jeder Mitgliedsverband<br />

nun für seine lokale Arbeit nutzen: „Da die Verhandlungen<br />

der letzten Arbeitssitzung des <strong>Verband</strong>es gelegentlich der<br />

Tagung in Hannover bei vielen Mitarbeitern die Meinung<br />

ergaben, dass der Beweis der Anerkennung der Gemeinnützigkeit<br />

des <strong>Verband</strong>es örtliche Vorteile im Hinblick auf<br />

die Spendenabsetzmöglichkeit ergeben würde, hoffen wir,<br />

durch diese Fotokopie dazu helfen zu können.“ 341 Angesichts<br />

verschärfter Rahmenbedingungen reichte dieses Papier<br />

vielerorts allerdings nicht mehr aus. Der Plan einer<br />

neuen Satzung des Bundesverbandes sah deswegen in erster<br />

Linie vor, den Ortsverbänden größere Selbständigkeit<br />

durch den Erlass eigener Ortsverbandssatzungen einzuräumen,<br />

um so den in vielen Städten inzwischen geforderten<br />

Status zu erlangen, der zu Zuschüssen oder steuerlichen<br />

Erleichterungen berechtigte. Auf der Münchener Bundestagung<br />

von 1980 wurde die neue Satzung angenommen,<br />

die damit die „<strong>Minden</strong>er Satzung“ von 1952 ersetzte.<br />

§ 3 nahm nunmehr offiziell die Gemeinnützigkeit auf: „Der<br />

<strong>Verband</strong> ist ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig.<br />

Vorstandsmitgliedern wird für ihre Tätigkeit keine Vergütung<br />

gewährt. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile<br />

oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des <strong>Verband</strong>es<br />

erhalten. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen<br />

Zwecke verwendet werden.“ 342 § 14 beinhaltete<br />

341 Kommunalarchiv <strong>Minden</strong>, RWV, Nr. 33 (Nachrichtenblatt Nr. 41 vom Oktober 1961).<br />

342 Kommunalarchiv <strong>Minden</strong>, RWV, Nr. 49.<br />

den neugewonnenen, eigenständigeren Status der Ortsverbände:<br />

„Die Ortsverbände sind die eigentlichen Träger des<br />

<strong>Verband</strong>slebens. Sie können sich unter Berücksichtigung<br />

der Bestimmungen dieser Satzung eine eigene Satzung geben<br />

und regeln im Übrigen ihre Angelegenheiten selbst.<br />

Sie sind jedoch an die Beschlüsse der Hauptversammlung<br />

gebunden.“ Neben der Festlegung der Gemeinnützigkeit<br />

und dem Einräumen größerer Freiheiten für die Ortsverbände,<br />

präzisierte die neue Satzung von 1980 auch den<br />

Zweck des <strong>Verband</strong>es. Die Unterstützung der Stipendienstiftung<br />

wurde wieder deutlicher als in der alten Fassung<br />

an oberste Stelle gesetzt, der übrige Aufgabenkatalog aber<br />

beibehalten und übersichtlicher gruppiert, so dass § 2 als<br />

Zweck des <strong>Verband</strong>es festhielt:<br />

a) die auf Wunsch <strong>Richard</strong> <strong>Wagner</strong>s gegründete<br />

<strong>Richard</strong>-<strong>Wagner</strong>-Stipendienstiftung fortzuführen,<br />

b) das Verständnis für das Werk <strong>Richard</strong> <strong>Wagner</strong>s<br />

zu wecken bzw. zu vertiefen.<br />

c) sich für den Fortbestand der Bayreuther Festspiele<br />

einzusetzen,<br />

d) in den Städten der Ortsverbände<br />

das kulturelle Leben mitzugestalten,<br />

e) den künstlerischen Nachwuchs zu fördern.

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