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Festschrift - Richard Wagner Verband Minden eV

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die durch Annahme der entworfenen Satzung zugleich zur<br />

Gründungsversammlung des „<strong>Richard</strong> <strong>Wagner</strong> <strong>Verband</strong>es<br />

<strong>Minden</strong> e.V.“ wurde. 359<br />

Aus der Satzung des Gesamtverbandes übernahm man<br />

wortwörtlich den Aufgabenkatalog, so dass für den <strong>Minden</strong>er<br />

<strong>Wagner</strong>verband traditionell die Förderung der Stipendienstiftung<br />

an erster Stelle steht. Ihr folgen die Verbreitung<br />

des Verständnisses für <strong>Richard</strong> <strong>Wagner</strong>s Werke, die<br />

Sicherung der Bayreuther Festspiele, die Mitgestaltung des<br />

kulturellen Lebens vor Ort und die Förderung des künstlerischen<br />

Nachwuchses. Auch die ausschließliche und unmittelbare<br />

Gemeinnützigkeit fand Aufnahme in der Satzung<br />

und sicherte damit die steuerbegünstigte Arbeit des Vereins.<br />

Die formalen Bestimmungen zu Mitgliedschaft, Beiträgen,<br />

Vorstand und Mitgliederversammlung richteten sich nach<br />

den Vorgaben und Beispielen des Gesamtverbandes. Durch<br />

die Eintragung der Satzung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes<br />

<strong>Minden</strong> (Nr. 914) am 26. Juni 1989 unternahm<br />

der Ortsverband nach 77 Jahren des Bestehens endgültig<br />

den Schritt in die rechtliche Selbständigkeit. Nur der erste<br />

<strong>Wagner</strong>-Verein in <strong>Minden</strong> von 1878 bis 1882 hatte bislang<br />

eine ähnliche Stellung gehabt.<br />

Die Neuausrichtung des <strong>Minden</strong>er <strong>Wagner</strong>verbandes fiel<br />

zusammen mit der grundlegenden Umgestaltung des Gesamtverbandes.<br />

Seit den 1980er Jahren geriet die Regelung<br />

der Stimmrechte nach Kopfzahl auf den Hauptversammlungen<br />

(1 Stimme pro 100 Mitglieder) immer häufiger zum<br />

Streitthema unter den angeschlossenen Ortsverbänden. So<br />

359 Kommunalarchiv <strong>Minden</strong>, RWV, Nr. 7.<br />

hatten traditionelle <strong>Wagner</strong>orte wie <strong>Minden</strong>, Braunschweig<br />

und Hannover jeweils nur zwei Stimmen, während Mannheim<br />

über sieben und Würzburg und Bayreuth sogar über<br />

je acht Stimmen verfügten. Die zehn größten Ortsverbände<br />

hätten theoretisch 30 kleinere Vertretungen überstimmen<br />

können. In dem Gefühl, einer Dominierung durch große<br />

Ortsverbände ausgesetzt zu sein, drängten „die Kleinen“<br />

auf eine Reform der Stimmenverhältnisse unabhängig von<br />

der Mitgliederzahl. Jeder Ortsverband sollte zukünftig nur<br />

noch mit einer Stimme auf der Hauptversammlung vertreten<br />

sein. Der Interessenkonflikt mit den mitgliederstarken<br />

Ortsverbänden, die zum Großteil verständlicherweise für<br />

die Beibehaltung der für sie günstigen, alten Regelung eintraten,<br />

drohte den Gesamtverband allmählich zu zerreißen,<br />

spätestens nach der Hauptversammlung in Köln von 1989,<br />

wo die Reformvorschläge der im Vorjahr eingerichteten<br />

Kommission am Widerstand „der Großen“ gescheitert waren.<br />

Selbst der Kompromissvorschlag des Bayreuthers Paul<br />

Götz, eine differenzierte Stimmabgabe einzuführen (alte<br />

Regelung bei Personalfragen, „eine Stimme“ bei Sachentscheiden),<br />

hatte keinen Anklang gefunden. Auch der Hauptvorsitzende<br />

Josef Lienhart, der sich für die Egalisierung der<br />

Stimmenverhältnisse eingesetzt hatte, kündigte nach der<br />

verheerenden Abstimmungsniederlage das zwangsläufige<br />

Zurückstellen dieses Reformvorhabens an. Lienhart lehnte<br />

ein von vielen Mitgliedsverbänden, so auch <strong>Minden</strong> und<br />

den übrigen, norddeutschen Vereinen, gefordertes, juristisches<br />

Gutachten in dieser Frage ab, um den Unfrieden im<br />

„<strong>Richard</strong> <strong>Wagner</strong> <strong>Verband</strong>“ nicht weiter einreißen zu lassen.<br />

Zu den ersten prominenten Gästen unter<br />

Annette Strothmann gehörte der Amerikaner<br />

Giorgio Aristo im Dezember 1988.<br />

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