Festschrift - Richard Wagner Verband Minden eV
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die durch Annahme der entworfenen Satzung zugleich zur<br />
Gründungsversammlung des „<strong>Richard</strong> <strong>Wagner</strong> <strong>Verband</strong>es<br />
<strong>Minden</strong> e.V.“ wurde. 359<br />
Aus der Satzung des Gesamtverbandes übernahm man<br />
wortwörtlich den Aufgabenkatalog, so dass für den <strong>Minden</strong>er<br />
<strong>Wagner</strong>verband traditionell die Förderung der Stipendienstiftung<br />
an erster Stelle steht. Ihr folgen die Verbreitung<br />
des Verständnisses für <strong>Richard</strong> <strong>Wagner</strong>s Werke, die<br />
Sicherung der Bayreuther Festspiele, die Mitgestaltung des<br />
kulturellen Lebens vor Ort und die Förderung des künstlerischen<br />
Nachwuchses. Auch die ausschließliche und unmittelbare<br />
Gemeinnützigkeit fand Aufnahme in der Satzung<br />
und sicherte damit die steuerbegünstigte Arbeit des Vereins.<br />
Die formalen Bestimmungen zu Mitgliedschaft, Beiträgen,<br />
Vorstand und Mitgliederversammlung richteten sich nach<br />
den Vorgaben und Beispielen des Gesamtverbandes. Durch<br />
die Eintragung der Satzung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes<br />
<strong>Minden</strong> (Nr. 914) am 26. Juni 1989 unternahm<br />
der Ortsverband nach 77 Jahren des Bestehens endgültig<br />
den Schritt in die rechtliche Selbständigkeit. Nur der erste<br />
<strong>Wagner</strong>-Verein in <strong>Minden</strong> von 1878 bis 1882 hatte bislang<br />
eine ähnliche Stellung gehabt.<br />
Die Neuausrichtung des <strong>Minden</strong>er <strong>Wagner</strong>verbandes fiel<br />
zusammen mit der grundlegenden Umgestaltung des Gesamtverbandes.<br />
Seit den 1980er Jahren geriet die Regelung<br />
der Stimmrechte nach Kopfzahl auf den Hauptversammlungen<br />
(1 Stimme pro 100 Mitglieder) immer häufiger zum<br />
Streitthema unter den angeschlossenen Ortsverbänden. So<br />
359 Kommunalarchiv <strong>Minden</strong>, RWV, Nr. 7.<br />
hatten traditionelle <strong>Wagner</strong>orte wie <strong>Minden</strong>, Braunschweig<br />
und Hannover jeweils nur zwei Stimmen, während Mannheim<br />
über sieben und Würzburg und Bayreuth sogar über<br />
je acht Stimmen verfügten. Die zehn größten Ortsverbände<br />
hätten theoretisch 30 kleinere Vertretungen überstimmen<br />
können. In dem Gefühl, einer Dominierung durch große<br />
Ortsverbände ausgesetzt zu sein, drängten „die Kleinen“<br />
auf eine Reform der Stimmenverhältnisse unabhängig von<br />
der Mitgliederzahl. Jeder Ortsverband sollte zukünftig nur<br />
noch mit einer Stimme auf der Hauptversammlung vertreten<br />
sein. Der Interessenkonflikt mit den mitgliederstarken<br />
Ortsverbänden, die zum Großteil verständlicherweise für<br />
die Beibehaltung der für sie günstigen, alten Regelung eintraten,<br />
drohte den Gesamtverband allmählich zu zerreißen,<br />
spätestens nach der Hauptversammlung in Köln von 1989,<br />
wo die Reformvorschläge der im Vorjahr eingerichteten<br />
Kommission am Widerstand „der Großen“ gescheitert waren.<br />
Selbst der Kompromissvorschlag des Bayreuthers Paul<br />
Götz, eine differenzierte Stimmabgabe einzuführen (alte<br />
Regelung bei Personalfragen, „eine Stimme“ bei Sachentscheiden),<br />
hatte keinen Anklang gefunden. Auch der Hauptvorsitzende<br />
Josef Lienhart, der sich für die Egalisierung der<br />
Stimmenverhältnisse eingesetzt hatte, kündigte nach der<br />
verheerenden Abstimmungsniederlage das zwangsläufige<br />
Zurückstellen dieses Reformvorhabens an. Lienhart lehnte<br />
ein von vielen Mitgliedsverbänden, so auch <strong>Minden</strong> und<br />
den übrigen, norddeutschen Vereinen, gefordertes, juristisches<br />
Gutachten in dieser Frage ab, um den Unfrieden im<br />
„<strong>Richard</strong> <strong>Wagner</strong> <strong>Verband</strong>“ nicht weiter einreißen zu lassen.<br />
Zu den ersten prominenten Gästen unter<br />
Annette Strothmann gehörte der Amerikaner<br />
Giorgio Aristo im Dezember 1988.<br />
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