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Festschrift - Richard Wagner Verband Minden eV

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94<br />

Der schon auf der Bundestagung 1952 mit<br />

„orkanartigen Beifallstürmen“ gefeierte Rudolf Bockelmann<br />

begeisterte ein Jahr später mit einem Solokonzert.<br />

Dass die Gemeinnützigkeit damit keineswegs automatisch<br />

gesichert war, bewiesen Bemühungen des Gesamtverbandes<br />

bis in das Jahr 1961. Auch danach blieb die Sicherung<br />

der steuerlichen Vorteile ein Hauptproblem der Ortsverbände,<br />

das erst mit dem Erlass eigener Ortssatzungen seit den<br />

1980er Jahren gelöst werden konnte.<br />

Kennzeichen der Bestimmungen der neuen Satzung von<br />

1952 war die Ausformung, Konkretisierung und Verfestigung<br />

der bestehenden Organisation. Das noch häufig<br />

durchschimmernde Provisorische der ersten Satzung von<br />

1949, die für die natürliche Entwicklung des <strong>Verband</strong>es<br />

in der Frühzeit noch einigen Spielraum ließ, wurde nun<br />

durch eine festgefügte Vereinsstruktur abgelöst. Die Neufassung<br />

der Zweckbestimmung spiegelte die veränderten<br />

Rahmenbedingungen wider und rückte das Anknüpfen an<br />

den ehemaligen Frauenverband deutlicher in den Vordergrund:<br />

„Der Verein verfolgt, in Fortsetzung der Tradition des<br />

ehemaligen „<strong>Richard</strong> <strong>Wagner</strong>-<strong>Verband</strong>es deutscher Frauen“<br />

den Zweck, das Verständnis für die Kunst <strong>Richard</strong> <strong>Wagner</strong>s<br />

in weiteren Kreisen zu wecken und zu vertiefen, sowie die<br />

Fortführung der Bayreuther Festspiele werbend und tätig zu<br />

unterstützen. Im Rahmen der Veranstaltungen in den Ortsverbänden<br />

will der Verein auch den künstlerischen Nachwuchs<br />

fördern.“ 284 Die Unterstützung der Stipendienstiftung<br />

284 Kommunalarchiv <strong>Minden</strong>, Stadt <strong>Minden</strong> H 40, Nr. 524.<br />

blieb zwar entgegen der Vorkriegsverhältnisse weiterhin an<br />

zweiter Stelle, doch legte man nun wieder, nachdem sich<br />

die Finanzlage in den jungen Ortsverbänden stabilisiert hatte,<br />

eine Abgabequote von 50 % der örtlichen Einnahmen<br />

fest. Die bereits 1949 eingeführte 10 % Abgabe für den<br />

Hauptvorstand wurde fortgesetzt. In der Umbenennung der<br />

1949 so noch genannten „Zweiggruppen“ in Ortsverbände<br />

drückte sich eine gewisse unabhängigere Stellung der örtlichen<br />

Gliederungen aus, doch blieben diese weiterhin an<br />

die Vorgaben des Hauptverbandes gebunden und durften<br />

keine eigenen Satzungen aufstellen.<br />

Auch das später so umstrittene Stimmrecht der einzelnen<br />

Ortsverbände wurde beibehalten und nur den mittlerweile<br />

gestiegenen Mitgliederzahlen angepasst. Pro 100 Mitglieder<br />

führte ein Ortsverband nun eine Stimme, die sich<br />

dann für jeweils 50 Mitglieder um eine weitere vermehrte.<br />

Angesichts der stabilen Mitgliederzahlen – die Ortsverbände<br />

setzten sich überwiegend aus den Damen des vorangegangenen<br />

Frauenverbandes zusammen – verursachte<br />

dieser Passus zunächst wenige Probleme. Erst mit dem<br />

Mitgliederzuwachs einiger größerer Ortsverbände in den<br />

1980er Jahren gerieten die Stimmverhältnisse allmählich<br />

ins Ungleichgewicht, so dass kleinere Orte auf eine Änderung<br />

dieses Stimmrechts nach Kopfzahl drängten. Die

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