Festschrift - Richard Wagner Verband Minden eV
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Der schon auf der Bundestagung 1952 mit<br />
„orkanartigen Beifallstürmen“ gefeierte Rudolf Bockelmann<br />
begeisterte ein Jahr später mit einem Solokonzert.<br />
Dass die Gemeinnützigkeit damit keineswegs automatisch<br />
gesichert war, bewiesen Bemühungen des Gesamtverbandes<br />
bis in das Jahr 1961. Auch danach blieb die Sicherung<br />
der steuerlichen Vorteile ein Hauptproblem der Ortsverbände,<br />
das erst mit dem Erlass eigener Ortssatzungen seit den<br />
1980er Jahren gelöst werden konnte.<br />
Kennzeichen der Bestimmungen der neuen Satzung von<br />
1952 war die Ausformung, Konkretisierung und Verfestigung<br />
der bestehenden Organisation. Das noch häufig<br />
durchschimmernde Provisorische der ersten Satzung von<br />
1949, die für die natürliche Entwicklung des <strong>Verband</strong>es<br />
in der Frühzeit noch einigen Spielraum ließ, wurde nun<br />
durch eine festgefügte Vereinsstruktur abgelöst. Die Neufassung<br />
der Zweckbestimmung spiegelte die veränderten<br />
Rahmenbedingungen wider und rückte das Anknüpfen an<br />
den ehemaligen Frauenverband deutlicher in den Vordergrund:<br />
„Der Verein verfolgt, in Fortsetzung der Tradition des<br />
ehemaligen „<strong>Richard</strong> <strong>Wagner</strong>-<strong>Verband</strong>es deutscher Frauen“<br />
den Zweck, das Verständnis für die Kunst <strong>Richard</strong> <strong>Wagner</strong>s<br />
in weiteren Kreisen zu wecken und zu vertiefen, sowie die<br />
Fortführung der Bayreuther Festspiele werbend und tätig zu<br />
unterstützen. Im Rahmen der Veranstaltungen in den Ortsverbänden<br />
will der Verein auch den künstlerischen Nachwuchs<br />
fördern.“ 284 Die Unterstützung der Stipendienstiftung<br />
284 Kommunalarchiv <strong>Minden</strong>, Stadt <strong>Minden</strong> H 40, Nr. 524.<br />
blieb zwar entgegen der Vorkriegsverhältnisse weiterhin an<br />
zweiter Stelle, doch legte man nun wieder, nachdem sich<br />
die Finanzlage in den jungen Ortsverbänden stabilisiert hatte,<br />
eine Abgabequote von 50 % der örtlichen Einnahmen<br />
fest. Die bereits 1949 eingeführte 10 % Abgabe für den<br />
Hauptvorstand wurde fortgesetzt. In der Umbenennung der<br />
1949 so noch genannten „Zweiggruppen“ in Ortsverbände<br />
drückte sich eine gewisse unabhängigere Stellung der örtlichen<br />
Gliederungen aus, doch blieben diese weiterhin an<br />
die Vorgaben des Hauptverbandes gebunden und durften<br />
keine eigenen Satzungen aufstellen.<br />
Auch das später so umstrittene Stimmrecht der einzelnen<br />
Ortsverbände wurde beibehalten und nur den mittlerweile<br />
gestiegenen Mitgliederzahlen angepasst. Pro 100 Mitglieder<br />
führte ein Ortsverband nun eine Stimme, die sich<br />
dann für jeweils 50 Mitglieder um eine weitere vermehrte.<br />
Angesichts der stabilen Mitgliederzahlen – die Ortsverbände<br />
setzten sich überwiegend aus den Damen des vorangegangenen<br />
Frauenverbandes zusammen – verursachte<br />
dieser Passus zunächst wenige Probleme. Erst mit dem<br />
Mitgliederzuwachs einiger größerer Ortsverbände in den<br />
1980er Jahren gerieten die Stimmverhältnisse allmählich<br />
ins Ungleichgewicht, so dass kleinere Orte auf eine Änderung<br />
dieses Stimmrechts nach Kopfzahl drängten. Die