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s too braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />

Halsbinde zu tragen. An der rechten Brustseite befand sich das Hoheitsabzeichen in Silber,<br />

nicht jedoch auch an der Kopfbedeckung. Die Beschaffung der Amtstracht war Sache des<br />

Trägers 246 ).<br />

3. Zuständigkeit<br />

Die Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen bei dem Landgericht <strong>Braunschweig</strong> regelte<br />

sich - wie im gesamten Deutschen Reich - nach dem 7. Titel des Gerichtsverfassungsgesetzes.<br />

Mangels spezieller Vorschriften für das Herzogtum bzw. das Land <strong>Braunschweig</strong><br />

erübrigt sich ein Eingehen auf Einzelheiten der Zuständigkeitsrege1ung. Herauszuheben<br />

bleibt nur zum einen, daß die Kammer für Handelssachen eine Spezialkammer des Landgeril:hts<br />

ist, die für die Handelssachen dann an die Stelle der an sich zuständigen Zivilkammer<br />

tritt, wenn ein Antrag auf Verhandlung vor der Kammer für Handelssachen gestellt wird.<br />

Zum anderen ist anzumerken, daß die Kammer für Handelssachen zunächst nur im Rahmen<br />

der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Landgerichts zu entscheiden hatte; erst durch<br />

Gesetz vom 1. Juni 1909 247 ) wurde die Kammer für Handelssachen auch in der gesamten<br />

Zuständigkeit des Landgerichts entscheidungsbefugt, also auch, soweit das Landgericht<br />

als Rechtsmittelinstanz zuständig ist.<br />

4. Verfahren<br />

Für das Verfahren kann ebenfalls auf die allgemein geltenden einschlägigen Vorschriften<br />

des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozeßordnung verwiesen werden.<br />

I1I. 1945 bis heute<br />

1. Schließung und Wiedereröffnung<br />

Die Besetzung der Stadt durch amerikanische Truppen am 12. April 1945 führte zu einer<br />

vorübergehenden Schließung der Gerichte 248 ). Ihre Wiedereröffnung bedurfte einer<br />

schriftlichen Anweisung der Militärregierung 249 ), die für die Zivilkammern des Landgerichts<br />

am 26. September 1945 erfolgte. 250) Nach Abschluß der erforderlichen Vorarbeiten<br />

251) und nachdem Group. Captain Hicks am 3. Oktober 1945 im Auftrage der Militärregierung<br />

zunächst zwei Strafkammern des Landgerichts wiedereröffnet hatte 252) , nahmen<br />

246) Vgl. auch Schreiben des Landgerichtspräsidenten Lachmund an alle Handelsrichter vom 9. 7.<br />

1936-3233 Bd. 1.<br />

241) RGBI. S. 475.<br />

248) Vgl. Art. I Ziffer 1lit. a des Gesetzes Nr. 2 der Militärregierung Deutschland Kontroll-Gebiet des<br />

Obersten Befehlshabers - 21. AG Nr. 3 S. 4.<br />

249) Vgl. Art. III Ziffer 5 ebd.<br />

250) Anordnung der Militärregierung vom 26. 9. 1945 - 5/1/1-über die Wiedereröffnung der Zivilkammern<br />

des Landgerichts-vgl. Bericht des Landgerichtspräsidenten vom 16.1. 1947 -3230 Bd.1.<br />

251) Das <strong>Braunschweig</strong>ische Staatsministerium hatte z. B. am 25. 9. 1945 im Neuen Hannoverschen<br />

Kurier (Nr. 29 S. 3) entschiedene Nazigegner mit Befähigung zum Richteramt gesucht.<br />

252) Vgl. Bericht der <strong>Braunschweig</strong>er Neuen Presse vom 12.10.1945 - Nr. 1 S. 3-sowie die "Vorläufige<br />

Besetzung und Geschäftsverteilung der Strafkammern des Landgerichts <strong>Braunschweig</strong>" vom<br />

12. 10. 1945 - 320 a LG Bd. 3.<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042631<br />

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