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s too braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />

schließlich auch die übrigen Kammern des Landgerichts - darunter eine Kammer für Handelssachen<br />

- am 7. November 1945 ihre Tätigkeit wieder auf 253 ).<br />

2. Besetzung<br />

Die Kammer für Handelssachen wurde vorläufig nur mit einem Berufsrichter besetzt. 254)<br />

Die Zuziehung von Handelsrichtern konnte von dem Oberlandesgerichtspräsidenten zugelassen<br />

werden, sobald es die Personallage gestattete 255). Im Vorgriff auf diese Entwicklung<br />

waren von der Wirtschaftskammer <strong>Braunschweig</strong> bereits mit Schreiben vom 2. Juli 1945 256 )<br />

sechs Kaufleute als Handelsrichter vorgeschlagen worden, und zwar der Fabrikdirektor<br />

Otto Winkelmann, der Brauereidirektor Wilhelm Böhme, der Kaufmann Dr. ing. habil.<br />

Ludwig Zacharias, der Kaufmann earl Heimbs, der Kaufmann Dr. jur. Robert Jürgens<br />

und der Kaufmann Kurt Haeusler. Mit Bericht vom 9. Januar 1946 257 ) ersuchte der Landgerichtspräsident<br />

den Oberlandesgerichtspräsidenten, zunächst die Kaufleute Dr. Zacharias,<br />

Böhme und Dr. Jürgens für die bei dem Landgericht <strong>Braunschweig</strong> errichtete Kammer<br />

für Handelssachen für die Zeit vom 1. 1. 1946 bis 1. 1. 1949 zum Handelsrichter zu<br />

ernennen und die Genehmigung der Militärregierung zu dieser Entscheidung herbeizuführen.<br />

Mit Bericht vom 8. Juli 1946 258 ) schlug der Landgerichtspräsident zusätzlich die Kaufleute<br />

Erich Seiffert, Friedrich Maria Weber und Kurt Haeusler zur Ernennung vor. Die<br />

Zeit war dafür aber noch nicht reif. So teilte der Oberlandesgerichtspräsident unter dem<br />

15. Juli 1946 mit, daß die Mitwirkung von Laien, auch solchen mit besonderer Sachkunde,<br />

in der Rechtspflege bislang im juristischen Zentral- und Unterausschuß nur auf dem Gebiete<br />

des Strafverfahrensrechts behandelt worden sei und die Frage, ob Kammern für Handelssachen<br />

unter Mitwirkung von sachkundigen Laienrichtern einzurichten seien, bei dem<br />

gegenwärtigen Stand der Gesetzgebungsbefugnis nur zoneneinheitlich geregelt werden<br />

könne. Er kündigte aber an, er werde bei der nächsten Tagung der Oberlandesgerichtspräsidenten<br />

in Bad Pyrmont die Meinung der übrigen Oberlandesgerichtspräsidenten zu dieser<br />

Frage zu ermitteln suchen 259 ).<br />

Mit Bericht vom 16. Januar 1947 260 ) ersuchte der Landgerichtspräsident den Oberlandesgerichtspräsidenten<br />

erneut, die Zuziehung der nach der AV vom 1. April 1935 erforderlichen<br />

Anzahl von Beisitzern für die Kammer für Handelssachen anzuordnen. Dieses Ersuchen<br />

hatte endlich Erfolg. Bereits mit A Vvom 23. Januar 1947 261 ) ordnete der Oberlandesgerichtspräsident<br />

an, daß vom 1. Februar ab die Kammer für Handelssachen außer dem<br />

253) V gl. Bericht des Landgerichtspräsidenten vom 5. 11. 1945 sowie "Geschäftsplan des Landgerichts<br />

<strong>Braunschweig</strong>" für die Zeit vom 7. 11. bis 31. 12. 1945 - 320 a LG Bd. 3.<br />

25') Vgl. § 6 Satz 1 der Verordnung des Oberlandesgerichtspräsidenten Mansfeld über die Wiederer<br />

öffnung der Gerichte des Oberlandesgerichtsbezirks <strong>Braunschweig</strong> vom 10.12. 1945 (JBI. 1946<br />

Sp.3/4).<br />

255) Vgl. § 6Satz2derVO.<br />

256) In: E 3233 Bd. I.<br />

257) Vgl. Anm. 256).<br />

258) Vgl. Anm. 256).<br />

259) Vgl. Anm. 256).<br />

260) In: 3230 Bd. I.<br />

261) JBI. <strong>Braunschweig</strong> 1947 Sp. 227.<br />

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