s too braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig
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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />
schließlich auch die übrigen Kammern des Landgerichts - darunter eine Kammer für Handelssachen<br />
- am 7. November 1945 ihre Tätigkeit wieder auf 253 ).<br />
2. Besetzung<br />
Die Kammer für Handelssachen wurde vorläufig nur mit einem Berufsrichter besetzt. 254)<br />
Die Zuziehung von Handelsrichtern konnte von dem Oberlandesgerichtspräsidenten zugelassen<br />
werden, sobald es die Personallage gestattete 255). Im Vorgriff auf diese Entwicklung<br />
waren von der Wirtschaftskammer <strong>Braunschweig</strong> bereits mit Schreiben vom 2. Juli 1945 256 )<br />
sechs Kaufleute als Handelsrichter vorgeschlagen worden, und zwar der Fabrikdirektor<br />
Otto Winkelmann, der Brauereidirektor Wilhelm Böhme, der Kaufmann Dr. ing. habil.<br />
Ludwig Zacharias, der Kaufmann earl Heimbs, der Kaufmann Dr. jur. Robert Jürgens<br />
und der Kaufmann Kurt Haeusler. Mit Bericht vom 9. Januar 1946 257 ) ersuchte der Landgerichtspräsident<br />
den Oberlandesgerichtspräsidenten, zunächst die Kaufleute Dr. Zacharias,<br />
Böhme und Dr. Jürgens für die bei dem Landgericht <strong>Braunschweig</strong> errichtete Kammer<br />
für Handelssachen für die Zeit vom 1. 1. 1946 bis 1. 1. 1949 zum Handelsrichter zu<br />
ernennen und die Genehmigung der Militärregierung zu dieser Entscheidung herbeizuführen.<br />
Mit Bericht vom 8. Juli 1946 258 ) schlug der Landgerichtspräsident zusätzlich die Kaufleute<br />
Erich Seiffert, Friedrich Maria Weber und Kurt Haeusler zur Ernennung vor. Die<br />
Zeit war dafür aber noch nicht reif. So teilte der Oberlandesgerichtspräsident unter dem<br />
15. Juli 1946 mit, daß die Mitwirkung von Laien, auch solchen mit besonderer Sachkunde,<br />
in der Rechtspflege bislang im juristischen Zentral- und Unterausschuß nur auf dem Gebiete<br />
des Strafverfahrensrechts behandelt worden sei und die Frage, ob Kammern für Handelssachen<br />
unter Mitwirkung von sachkundigen Laienrichtern einzurichten seien, bei dem<br />
gegenwärtigen Stand der Gesetzgebungsbefugnis nur zoneneinheitlich geregelt werden<br />
könne. Er kündigte aber an, er werde bei der nächsten Tagung der Oberlandesgerichtspräsidenten<br />
in Bad Pyrmont die Meinung der übrigen Oberlandesgerichtspräsidenten zu dieser<br />
Frage zu ermitteln suchen 259 ).<br />
Mit Bericht vom 16. Januar 1947 260 ) ersuchte der Landgerichtspräsident den Oberlandesgerichtspräsidenten<br />
erneut, die Zuziehung der nach der AV vom 1. April 1935 erforderlichen<br />
Anzahl von Beisitzern für die Kammer für Handelssachen anzuordnen. Dieses Ersuchen<br />
hatte endlich Erfolg. Bereits mit A Vvom 23. Januar 1947 261 ) ordnete der Oberlandesgerichtspräsident<br />
an, daß vom 1. Februar ab die Kammer für Handelssachen außer dem<br />
253) V gl. Bericht des Landgerichtspräsidenten vom 5. 11. 1945 sowie "Geschäftsplan des Landgerichts<br />
<strong>Braunschweig</strong>" für die Zeit vom 7. 11. bis 31. 12. 1945 - 320 a LG Bd. 3.<br />
25') Vgl. § 6 Satz 1 der Verordnung des Oberlandesgerichtspräsidenten Mansfeld über die Wiederer<br />
öffnung der Gerichte des Oberlandesgerichtsbezirks <strong>Braunschweig</strong> vom 10.12. 1945 (JBI. 1946<br />
Sp.3/4).<br />
255) Vgl. § 6Satz2derVO.<br />
256) In: E 3233 Bd. I.<br />
257) Vgl. Anm. 256).<br />
258) Vgl. Anm. 256).<br />
259) Vgl. Anm. 256).<br />
260) In: 3230 Bd. I.<br />
261) JBI. <strong>Braunschweig</strong> 1947 Sp. 227.<br />
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http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042631