s too braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig
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bei den Arbeitsämtern um die Zuweisung einer Stelle bemüht hatten. Es wurde den Hausvätern<br />
zur Pflicht gemacht, Personen, die sich durch Weiterwandern der Vermittlung in<br />
Arbeit zu entziehen suchten, sofort aus der Herberge auszuweisen. Nach längerer Erkrankung<br />
starb Hausvater Alexander Rohlfs am 22. Juli 1938. Aus finanziellen Gründen wurde<br />
kein neuer Diakon eingestellt. Frau Klara Rohlfs übernahm die Verwaltung der Herberge<br />
bis zum 31. März 1939 37 ).<br />
Zu dieser Zeit hielten sich hier etwa 30 Personen auf, die keine Wohnung besaßen und auch<br />
nicht in der Lage waren, eine Mietwohnung zu bezahlen. Es handelte sich um Wanderer,<br />
die in Wolfenbüttel hängengeblieben waren und ihren Lebensunterhalt durch Arbeit, teilweise<br />
durch Gelegenheitsarbeit, verdienten. Zum anderen Teil waren es alte Invaliden, die<br />
allein standen und von ihrer geringen Rente lebten. Dieser Personenkreis legte hauptsächlich<br />
Wert auf Unterbringung und Schlafgelegenheit. Die Zahl der Wanderer, die sich vorübergehend<br />
in der Herberge aufhielt, war auf fünf pro Tag herabgesunken. Ferner wurden<br />
von der Polizei behörde sehr oft Jugendliche in das Gebäude in der Brauergildenstraße in<br />
polizeiliche Verwahrung gegeben, da sie nicht in Haftzellen untergebracht werden durften.<br />
Auch obdachlose Familien wurden von der Polizei in die Herberge zur Heimat eingewiesen<br />
- meistens Auslandsdeutsche und Personen, die durch die Errichtung der Hermann-Göring-Werke<br />
angelockt, in das Industrieaufbaugebiet kamen.<br />
Diese neue Belegungssituation - im Gegensatz zu der Zeit, als hauptsächlich Wanderer die<br />
Herberge zur Heimat aufsuchten - veranlaßten den Vorstand, zum 1. März 1939 eine Umstellung<br />
in der Gewährung von Verpflegung zu beschließen. "Früher mußte zahlreichen,<br />
auf Arbeitssuche befindlichen minderbemittelten Volksgenossen",schrieb der Vorstandsvorsitzende<br />
Ramien an Frau Rohlfs im Februar 1939, "Obdach und Kost möglichst billig,<br />
gut und reichlich verabreicht werden, heute stehen die in der Herberge wohnenden Volksgenossen<br />
fast alle in Arbeit. Aus diesem Grund kann es nicht mehr verantwortet werden, daß<br />
ihnen auf Kosten der Allgemeinheit noch billige Verpflegung verabreicht wird. In Zukunft<br />
soll diesen Volksgenossen nur noch Unterkunft gewährt werden. Sie wollen die Abgabe von<br />
Verpflegung daher mit dem 1. März 1939 einstellen. Abgabe von Morgenkaffee eventuell auf<br />
eigene Rechnung"38). Durch diese Umstellung bedingt, wurde der Stütze und dem Hausmädchen<br />
zum 1. April gekündigt. Frau Rohlfs hörte zu diesem Zeitpunkt ebenfalls auf. Ein<br />
Hausverwalter wurde eingestellt. Zu seinen Aufgaben gehörte: das Haus zu verwalten, für<br />
die Reinigung sämtlicher Räume des Grundstücks zu sorgen, die Betten der Mieter täglich<br />
zu lüften und herzurichten, die Bettwäsche zu waschen, den Aufenthaltsraum an kalten<br />
Tagen zu heizen und die Jugendherberge in gleicher Weise mitzuversorgen 39 ). Ferner<br />
mußte der Hausverwalter die der Herberge zugewiesenen Obdachlosen und Jugendlichen<br />
unterbringen und verpflegen. Seine Vergütung betrug monatlich 156 Reichsmark (dazu<br />
freie Wohnung und freies Licht); vier Reichsmark erhielt er für die Heizung der Räume<br />
und zehn Reichsmark für kleinere Ausgaben, z. B. Reinigungsmaterial.<br />
37) Ebd. Nr. 443.<br />
38) Ebd.<br />
39) Ebd.<br />
http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042631<br />
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