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s too braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />

wurde die Vorlage jedoch zunächst ausgesetzt und auf dem Höhepunkt der Inflation zurückgezogen.<br />

Mit Blick auf die Schwierigkeiten einer reichsgesetzlichen Regelung einerseits und die abwartende<br />

Haltung der Landesregierung andererseits drängten Otto Grotewohl, Mitglied<br />

der Fraktion der Unabhängigen Sozialdemokraten, und der MSPD-Abgeordnete Schelz<br />

bereits Ende 1921 neuerlich auf eine Landesinitiative in der Berufsschulfrage, die sie beide<br />

für notwendig und bedeutend hielten 41). Tatsächlich war die Resonanz im Landtag grundsätzlich<br />

positiv, doch blieb ihren Anträgen der Erfolg ebenso versagt wie den sozialdemokratischen<br />

Initiativen auf Reichsebene: bis 1928 wiesen alle Landesregierungen eine Landesregelung<br />

mit Verweis auf die noch ausstehende Reichsgesetzgebung und die zu erwartenden<br />

Kosten eines Alleinganges ab.<br />

Daraus ergab sich vorübergehend übrigens ein Dissens zwischen der sozialdemokratischen<br />

Landtagsfraktion und ihrem Ministerpräsidenten - und zeitweiligen Volksbildungsminister<br />

- Heinrich Jasper, der die Verabschiedung eines Landesberufsschulgesetzes aus finanzpolitischen<br />

Gründen ebenso zurückwies wie sein Vorgänger Oerter und sein Nachfolger<br />

Marquordt 42 ).<br />

Erst nachdem sich die Finanzlage des Landes Mitte der 20er Jahre etwas entspannt hatte<br />

und die bürgerliche Regierung Marquordt Ende 1927 wiederum durch eine SPD-Regierung<br />

abgelöst wurde, nahm die landesgesetzliche Regelung der Berufsschulfrage Gestalt<br />

an. Eine reichsgesetzliche Regelung war zu diesem Zeitpunkt endgültig nicht mehr zu erwarten.<br />

Zwar bemühte sich die sozialdemokratische Reichstagsfraktion in den folgenden<br />

Jahren um eine Wiederaufnahme der Frage; ihre Anregungen wurden jeoch nicht aufgegriffen.<br />

Und auch ein späterer Versuch der Sozialdemokraten, verschiedene Fragen der<br />

innerbetrieblichen Lehrlingsausbildung durch ein Berufsbildungsgesetz auf Reichsebene<br />

zu regeln, scheiterte. Ein entsprechender Entwurf wurde zwar Ende 1929 im Reichstag<br />

beraten, jedoch nicht verabschiedet.<br />

Das Berufsschulgesetz von 1929<br />

Die nach Ansicht vieler <strong>Braunschweig</strong>er Politiker und Experten längst überfällige Berufsschulvorlage<br />

wurde schließlich Ende 1928 von dem sozialdemokratischen Volksbildungsminister<br />

Hans Sievers in den Landtag eingebracht 43 ). Landesgesetzliche Initiativen zur<br />

Einführung der Fortbildungspflicht oder Neuordnung des Berufssehulwesens - von allerdings<br />

sehr unterschiedlicher Reichweite- hatte es in der ersten Hälfte der 20er Jahre bereits<br />

in Anhalt, Baden, Hessen, Lippe, Oldenburg, Sachsen und Thüringen sowie in den Stadt-<br />

41) Vgl. LI 1920/21, Sp. 5415 f, 5423 ff; auch D 517.<br />

42) Vgl. dazu auch LI 1922-1924, Sp. 3371 sowie Sp. 5017 ff, 5048 ff.<br />

43) Vgl. Lt1927-1930,D 127.<br />

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