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s too braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />

In den folgenden Jahrzehnten blieb es weiterhin nur bei dem jeweiligen Meß-Kaufgericht.<br />

Erst auf dem Landtage von 1831/32 kam die nach wie vor von dem Handelsstande erhobene<br />

Forderung nach der Einrichtung eines beständigen Handelsgerichts zur Verhandlung. Damals<br />

bestand bereits die konkrete Absicht, das bisherige Kaufgericht "in einen permanenten<br />

Gerichtshof (mit dem Namen ,Handelsgericht') umzuschaffen, von welchem alle den<br />

Handel und die Gewerbe betreffenden Rechtshändel in der Stadt <strong>Braunschweig</strong> zu entscheiden<br />

seien". 91) Der Antrag des Magistrats-Directors Wilhelm Bode, die Regierung zu<br />

ersuchen, zur Errichtung eines Handelsgerichts in der Stadt Braunsehweig einen Gesetzesentwurf<br />

vorzubereiten und der künftigen Ständeversammlung vorzulegen, ist in der gemeinsamen<br />

Sitzung der beiden Sectionen der Landschaft am 8. Oktober 1832 einstimmig<br />

angcnommen 92 ) und dem Herzog mit Schreiben vom 10. Oktober 1832 93 ) übermittelt worden.<br />

Die Antwort erfolgte in Artikel 25 des Landtagsabschiedes vom 12. Oktober 1832 94 ):<br />

"Endlich ist darauf angetragen, daß in der Stadt Braunschwcig ein Handelsgericht Behuf<br />

Entscheidung der eigentlichen Handelsstreitigkeiten und Leitung der Coneurse von Kaufleuten<br />

errichtet und ein desfallsiger Gesetzentwurf vorbereitet und der demnächstigen<br />

Ständeversammlung vorgelegt werden möge, und wie dieserhalb von dem Durchlauchtigsten<br />

Landesfürsten bereits die erforderlichen Einleitungen getroffen sind: so wollen<br />

Höchstdieselbcn nach Beendigung der nothwendigen Vorarbeiten das Weitere mit getreuen<br />

Ständen berathen lassen".<br />

Diese Vorarbeiten zogen sich trotz wiederholter Erinnerungen bis 1850 hin. Wichtiger erschien<br />

der Ständeversammlung zunächst einmal die Erneuerung der Wechselordnung 95 ).<br />

Demgemäß ersuchte sie die Landesregierung mit Schreiben vom 13. Juli 1833 96 ), alsbald<br />

den Entwurf einer neuen Wechselordnung vorzulegen, "damit solche noch vor der Errichtung<br />

des in § 25 des Landtagsabschiedes vom 12. Oetober v.J.. verheißenen Handelsgerichts<br />

in gesetzliche Kraft treten könne".<br />

Noch auf demselben Landtage - etwa zwei Jahre später - wurde dann von dem <strong>Braunschweig</strong>er<br />

Kaufmann F. Grassau 97 ) beantragt, die Herzogliche Landesregierung zu ersuchen,<br />

die Erfüllung des Artikels 25 des Landtagsabschiedes vom 12. Oktober 1832 nicht<br />

länger zu verschieben 9R ). Grassau berief sich dabei auf den Handelsstand, der es schmerz-<br />

91) Vgl. Protokoll über die Verhandlungen des Landtages vom 17. 9. 1832, S. 54 - in: Stadtarchiv<br />

<strong>Braunschweig</strong> Zs 11 42.<br />

92) Vgl. Nr. 84 der ActensWcke über die Verhandlungen in den Plcnar-Versammlungen der <strong>Braunschweig</strong>-Wolfcnbüttelschen<br />

und Blankenburgsehen Landschaft auf dem Landtage von 1831-1832<br />

(IIles Heft -vom 27sten August bis 12len October 1832).<br />

93) Nr. 94 der in Anm. 93) elWähnten Actenstücke.<br />

94) Vgl. GuVS No. 17 vom l(i. Oktober 1832, S. 179/188.<br />

95) Vgl. dazu Bericht der ständischen Commission - bestehend aus den Kaufleuten Friedrich Löbbecke<br />

und L. Seeliger sowie dem Justizamtmann W. Empcrius - vom 11. 7.1833 (Anlage E Seite<br />

226/227 zum Protokoll No. XI vom 12.7. 1833, Seite 214/215).<br />

96) Vgl. Anlage zum Protokoll No. XII vom 13. 7. 1833, S. 231/241.<br />

97) Vgl. StA Wf23 Neu 1 Nr. 810.<br />

98) Vgl. Protokolle No. CCXXX vom 6.4. 1835, Seite 2294 Ziffer VI und No. CCXXXI vom 7.4.<br />

1835, S. 2298/99 Ziffer V.<br />

78<br />

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