s too braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig
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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />
Zu den Hauptgegenern des Berufsschulgesetzes gehörten denn auch in erster Linie die<br />
Gemeinden, die sich im Kontext der Diskussion des Entwurfs im Bildungsausschuß des<br />
Landtages zum einen gegen die staatliche Trägerschaft, zum anderen gegen die auf sie zukommenden<br />
finanziellen Belastungen aussprachen, zumal ein Teil der Gemeinden in den<br />
zurückliegenden Jahren bereits mit einigem Aufwand in eigener Regie Berufsschulen eingerichtet<br />
hatte. Dies betraf insbesondere die Stadt <strong>Braunschweig</strong>, die mit Verweis auf die<br />
bereits erbrachten Leistungen und den begonnenen Neubau einer Knabenberufsschule am<br />
Nickelnkulk eine ausführliche Denkschrift gegen Sievers Berufsschulpläne vorlegte (4).<br />
Die Ausführung des Berufsschulgesetzes und der Konflikt um die neue <strong>Braunschweig</strong>er<br />
Berufsschule 1929-1933<br />
Gegen die Stimmen der konservativen Oppositionsparteien wurde das Gesetz in kaum veränderter<br />
Form in zweiter Lesung am 1. Februar 1929 im <strong>Braunschweig</strong>er Landtag verabschiedet<br />
und in den folgenden Monaten die Neuorganisation des braunschweigischen Berufsschulwesens<br />
eingeleitet. Dies beinhaltete zum einen, daß in Ausführung des Berufsschulgesetzes<br />
sogenannte Bezirksberufsschulen in den größeren Städten errichtet und die<br />
Fortbildungsschulen in den Landgemeinden schrittweise geschlossen werden sollten (5).<br />
Diese organisatorische Neuordnung bzw. Konzentration des Schulbetriebes in einigen<br />
größeren Schulen folgte den in der Weimarer Zeit überregional entwickelten Grundsätzen<br />
einer rationellen Organisation der Berufsschulen. Sie war insbesondere notwendig, da eine<br />
sinnvolle Jahrgangs- und Berufsklassengliederung, wie sie die modernen Berufsschulkonzepte<br />
vorsahen, erst ab einer bestimmten Schulgröße erreicht werden konnte 66 ). Außerdem<br />
sollten durch diese Maßnahmen die anfallenden Kosten gering gehalten und gerecht<br />
auf die beteiligten Gemeinden verteilt werden. Der Aufbau der Bezirksberufsschulen, deren<br />
Einzugsgebiet die jeweils umliegenden Gemeinden umfaßte, sollte Jahrgangsweise innerhalb<br />
von 5 Jahren erfolgen. Geplant war für den Anfang die Einrichtung sechs solcher<br />
Bezirksberufsschulcn in <strong>Braunschweig</strong>, Wolfenbüttel, Gandersheim, Kreiensen, Stadtoldendorf<br />
und Ottenstein, deren Einzugsgebiet etwa ein Viertel aller Gemeinden des Freistaates<br />
umfaßte 67 ). In den anderen, zum Teil abgelegenen Gemeinden sollten vorerst<br />
selbständige Fortbildungsschulen erhalten bleiben.<br />
Zum anderen wurde noch 1929 eine Reform der Bcrufsschul- respektive Gewcrbelehrer(innen)ausbildung<br />
eingeleitet, die die Einrichtung eines neuen akademischen Ausbil-<br />
64) Denkschrift des Stadtrates in: StA BS D IV Nr. 4188. Dazu auch ein Kurzbericht über das <strong>Braunschweig</strong>ische<br />
Berufsschulgesetz in: Schulblatt für Braunschwcig und Ahalt 42,1929, S. 139 f.<br />
65) Vgl. u. a. Nds. StA Wf 12 A Neu Fb. 13 NT. 24181.<br />
66) Zu den rationellen organisatorischen Grundsätzen Oskar Hundertmark, Der berufliche Bildungsgedanke<br />
und seine Auswirkung in der Berufsschule. Ein Beitrag zur Vereinsaufgahe des<br />
DLV: Volksschule und Berufsschule; in: Schulblatt für <strong>Braunschweig</strong> und Anhalt 43,1930, S. 568<br />
ff.<br />
67) Vgl. Schulhlatt für <strong>Braunschweig</strong> und Anhalt 42,1929, S. 1031 f.<br />
http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042631<br />
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