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s too braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />

Zu den Hauptgegenern des Berufsschulgesetzes gehörten denn auch in erster Linie die<br />

Gemeinden, die sich im Kontext der Diskussion des Entwurfs im Bildungsausschuß des<br />

Landtages zum einen gegen die staatliche Trägerschaft, zum anderen gegen die auf sie zukommenden<br />

finanziellen Belastungen aussprachen, zumal ein Teil der Gemeinden in den<br />

zurückliegenden Jahren bereits mit einigem Aufwand in eigener Regie Berufsschulen eingerichtet<br />

hatte. Dies betraf insbesondere die Stadt <strong>Braunschweig</strong>, die mit Verweis auf die<br />

bereits erbrachten Leistungen und den begonnenen Neubau einer Knabenberufsschule am<br />

Nickelnkulk eine ausführliche Denkschrift gegen Sievers Berufsschulpläne vorlegte (4).<br />

Die Ausführung des Berufsschulgesetzes und der Konflikt um die neue <strong>Braunschweig</strong>er<br />

Berufsschule 1929-1933<br />

Gegen die Stimmen der konservativen Oppositionsparteien wurde das Gesetz in kaum veränderter<br />

Form in zweiter Lesung am 1. Februar 1929 im <strong>Braunschweig</strong>er Landtag verabschiedet<br />

und in den folgenden Monaten die Neuorganisation des braunschweigischen Berufsschulwesens<br />

eingeleitet. Dies beinhaltete zum einen, daß in Ausführung des Berufsschulgesetzes<br />

sogenannte Bezirksberufsschulen in den größeren Städten errichtet und die<br />

Fortbildungsschulen in den Landgemeinden schrittweise geschlossen werden sollten (5).<br />

Diese organisatorische Neuordnung bzw. Konzentration des Schulbetriebes in einigen<br />

größeren Schulen folgte den in der Weimarer Zeit überregional entwickelten Grundsätzen<br />

einer rationellen Organisation der Berufsschulen. Sie war insbesondere notwendig, da eine<br />

sinnvolle Jahrgangs- und Berufsklassengliederung, wie sie die modernen Berufsschulkonzepte<br />

vorsahen, erst ab einer bestimmten Schulgröße erreicht werden konnte 66 ). Außerdem<br />

sollten durch diese Maßnahmen die anfallenden Kosten gering gehalten und gerecht<br />

auf die beteiligten Gemeinden verteilt werden. Der Aufbau der Bezirksberufsschulen, deren<br />

Einzugsgebiet die jeweils umliegenden Gemeinden umfaßte, sollte Jahrgangsweise innerhalb<br />

von 5 Jahren erfolgen. Geplant war für den Anfang die Einrichtung sechs solcher<br />

Bezirksberufsschulcn in <strong>Braunschweig</strong>, Wolfenbüttel, Gandersheim, Kreiensen, Stadtoldendorf<br />

und Ottenstein, deren Einzugsgebiet etwa ein Viertel aller Gemeinden des Freistaates<br />

umfaßte 67 ). In den anderen, zum Teil abgelegenen Gemeinden sollten vorerst<br />

selbständige Fortbildungsschulen erhalten bleiben.<br />

Zum anderen wurde noch 1929 eine Reform der Bcrufsschul- respektive Gewcrbelehrer(innen)ausbildung<br />

eingeleitet, die die Einrichtung eines neuen akademischen Ausbil-<br />

64) Denkschrift des Stadtrates in: StA BS D IV Nr. 4188. Dazu auch ein Kurzbericht über das <strong>Braunschweig</strong>ische<br />

Berufsschulgesetz in: Schulblatt für Braunschwcig und Ahalt 42,1929, S. 139 f.<br />

65) Vgl. u. a. Nds. StA Wf 12 A Neu Fb. 13 NT. 24181.<br />

66) Zu den rationellen organisatorischen Grundsätzen Oskar Hundertmark, Der berufliche Bildungsgedanke<br />

und seine Auswirkung in der Berufsschule. Ein Beitrag zur Vereinsaufgahe des<br />

DLV: Volksschule und Berufsschule; in: Schulblatt für <strong>Braunschweig</strong> und Anhalt 43,1930, S. 568<br />

ff.<br />

67) Vgl. Schulhlatt für <strong>Braunschweig</strong> und Anhalt 42,1929, S. 1031 f.<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042631<br />

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