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s too braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />

allerdings nichts anderes als einen Verfassungsauftrag für das Reich und die Länder, entsprechende<br />

Schulgesetze vorzulegen und - soweit dies noch nicht der Fall war - Fortbildungsschulcn<br />

einzurichten.<br />

Parallel zur Beratung des Reichsschulgesetzes setzten auf Reichsebene 1919 Bemühungen<br />

ein, ein Reichsberufsschulgesetz vorzulegen, das als Rahmengesetz die Einführung der allgemeinen<br />

Berufsschulpflicht in den Ländern regeln sollte. Nach verschiedenen Anläufen<br />

1920,1922/23 und 1926 scheiterten diese Bemühungen jedoch an der Finanzknappheit des<br />

Reiches bzw. der Forderung der Länder, daß das Reich einen erheblichen Teil der Kosten<br />

für die Reform des Berufsschulwesens tragen sollte. Damit waren auch hier in der zweiten<br />

Hälfte der 20er Jahre Landesinitiativen für die praktische Durchsetzung der allgemeinen<br />

ßerufssehulpflicht gefordert.<br />

In Erwartung der baldigen Verabschiedung eines Reichsberufsschulgesetzes beschränkten<br />

sich die konkreten Maßnahmen auf Landesebene zunächst auf eine Wiederöffnung der<br />

geschlossenen Fortbildungsschulen und lokale Ansätze, das Berufsschulwesen auszubauen.<br />

So wies Gustav Steinbrecher, Mitglied der (Mehrheits-)Sozialdemokratischen Partei<br />

(MSPD) und von Februar bis Juni 1919 kurze Zeit Volkskommissar für Volksbildung,<br />

die Kreisdirektoren gleich nach seinem Amtsantritt an, dafür Sorge zu tragen, daß die früher<br />

vorhandenen Schulen unverzüglich und ohne Rücksichtnahme auf irgendwelche Bedenken<br />

wieder geöffnet wurden. Außerdem sollte in allen anderen Orten - bevorzugt in<br />

den industriellen Gemeinden - nach Möglichkeit auf die Neugründung von Fortbildungsschulen<br />

hingewirkt werden 27). Unterstützung sollten die Kreisdirektoren dabei durch den<br />

Fortbildungsschulinspektor Heinemann erhalten. Steinbrechers Verfügung hatte zumindest<br />

insofern Erfolg, als im Verlauf des Jahres 1919 die Vorkriegsschulcn wieder in Betrieb<br />

genommen und außerdem 25 weitere Schulen eingerichtet wurden 28 ).<br />

Richtungsweisend war in diesem Zusammenhang die Entwicklung in der Stadt <strong>Braunschweig</strong>,<br />

wo die sozialdemokratische Mehrheit der <strong>Braunschweig</strong>er Stadtverordnetenversammlung<br />

im April 1919 ein neues "Statut über die Städtische Fortbildungsschule" verabschiedete.<br />

Mit diesem Statut erfolgte für die Stadt <strong>Braunschweig</strong> zum einen die Einführung<br />

der Besuchspflicht für ortsansässige männliche Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr ab 1919<br />

und für gleichaltrige weibliche Jugendliche ab 1920. Zum anderen wurde die Neuordnung<br />

der Schule bzw. die Einführung eines beruflich gegliederten Klassenautbaus beschlossen<br />

29). Ein Jahr später, im Juni 1920, dehnte der Stadtrat die Besuchspflicht auch auf auswärtswohnende,<br />

aber in <strong>Braunschweig</strong> beschäftigte Jugendliche aus. Außerdem wurde im<br />

Mai 1920 vom Volksbildungsminister die Errichtung einer hauptamtlichen DirektorensteIle<br />

für die Städtische Fortbildungsschule in <strong>Braunschweig</strong> genehmigt, die der frühere<br />

27) Vgl. Bericht Steinbrechers vom 24.3. 1919 in: Nds. StA Wf 12 A Neu Fb. 9 Nr. 3778.<br />

28) Vgl. in derselben Akte Bericht Heinemanns vom 12. 1. 1920.<br />

29) Vgl. Die Stadt <strong>Braunschweig</strong> in der Zeit vom 1. April 1911 bis 31. März 1921. Verwaltungsbericht<br />

i. A. des Rates der Stadt bearb. v. Städtischen Statischtischem Amt. <strong>Braunschweig</strong> 1927, S. 154 f.<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042631<br />

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