s too braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig
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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />
allerdings nichts anderes als einen Verfassungsauftrag für das Reich und die Länder, entsprechende<br />
Schulgesetze vorzulegen und - soweit dies noch nicht der Fall war - Fortbildungsschulcn<br />
einzurichten.<br />
Parallel zur Beratung des Reichsschulgesetzes setzten auf Reichsebene 1919 Bemühungen<br />
ein, ein Reichsberufsschulgesetz vorzulegen, das als Rahmengesetz die Einführung der allgemeinen<br />
Berufsschulpflicht in den Ländern regeln sollte. Nach verschiedenen Anläufen<br />
1920,1922/23 und 1926 scheiterten diese Bemühungen jedoch an der Finanzknappheit des<br />
Reiches bzw. der Forderung der Länder, daß das Reich einen erheblichen Teil der Kosten<br />
für die Reform des Berufsschulwesens tragen sollte. Damit waren auch hier in der zweiten<br />
Hälfte der 20er Jahre Landesinitiativen für die praktische Durchsetzung der allgemeinen<br />
ßerufssehulpflicht gefordert.<br />
In Erwartung der baldigen Verabschiedung eines Reichsberufsschulgesetzes beschränkten<br />
sich die konkreten Maßnahmen auf Landesebene zunächst auf eine Wiederöffnung der<br />
geschlossenen Fortbildungsschulen und lokale Ansätze, das Berufsschulwesen auszubauen.<br />
So wies Gustav Steinbrecher, Mitglied der (Mehrheits-)Sozialdemokratischen Partei<br />
(MSPD) und von Februar bis Juni 1919 kurze Zeit Volkskommissar für Volksbildung,<br />
die Kreisdirektoren gleich nach seinem Amtsantritt an, dafür Sorge zu tragen, daß die früher<br />
vorhandenen Schulen unverzüglich und ohne Rücksichtnahme auf irgendwelche Bedenken<br />
wieder geöffnet wurden. Außerdem sollte in allen anderen Orten - bevorzugt in<br />
den industriellen Gemeinden - nach Möglichkeit auf die Neugründung von Fortbildungsschulen<br />
hingewirkt werden 27). Unterstützung sollten die Kreisdirektoren dabei durch den<br />
Fortbildungsschulinspektor Heinemann erhalten. Steinbrechers Verfügung hatte zumindest<br />
insofern Erfolg, als im Verlauf des Jahres 1919 die Vorkriegsschulcn wieder in Betrieb<br />
genommen und außerdem 25 weitere Schulen eingerichtet wurden 28 ).<br />
Richtungsweisend war in diesem Zusammenhang die Entwicklung in der Stadt <strong>Braunschweig</strong>,<br />
wo die sozialdemokratische Mehrheit der <strong>Braunschweig</strong>er Stadtverordnetenversammlung<br />
im April 1919 ein neues "Statut über die Städtische Fortbildungsschule" verabschiedete.<br />
Mit diesem Statut erfolgte für die Stadt <strong>Braunschweig</strong> zum einen die Einführung<br />
der Besuchspflicht für ortsansässige männliche Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr ab 1919<br />
und für gleichaltrige weibliche Jugendliche ab 1920. Zum anderen wurde die Neuordnung<br />
der Schule bzw. die Einführung eines beruflich gegliederten Klassenautbaus beschlossen<br />
29). Ein Jahr später, im Juni 1920, dehnte der Stadtrat die Besuchspflicht auch auf auswärtswohnende,<br />
aber in <strong>Braunschweig</strong> beschäftigte Jugendliche aus. Außerdem wurde im<br />
Mai 1920 vom Volksbildungsminister die Errichtung einer hauptamtlichen DirektorensteIle<br />
für die Städtische Fortbildungsschule in <strong>Braunschweig</strong> genehmigt, die der frühere<br />
27) Vgl. Bericht Steinbrechers vom 24.3. 1919 in: Nds. StA Wf 12 A Neu Fb. 9 Nr. 3778.<br />
28) Vgl. in derselben Akte Bericht Heinemanns vom 12. 1. 1920.<br />
29) Vgl. Die Stadt <strong>Braunschweig</strong> in der Zeit vom 1. April 1911 bis 31. März 1921. Verwaltungsbericht<br />
i. A. des Rates der Stadt bearb. v. Städtischen Statischtischem Amt. <strong>Braunschweig</strong> 1927, S. 154 f.<br />
http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042631<br />
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