s too braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig
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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />
waren 140), sind zum erstcn Male für das Jahr 1855 dann vollständige und verläßliche Zahlen<br />
vorgelegt worden.<br />
Danach waren am 1. Januar 1855 bei dem Handelsgericht 11 Sachen anhängig. Im Laufe<br />
des Jahres kamen hinzu durch Wiederaufnahme 1 Sache und als neue Klagen 73 Sachen,<br />
so daß 1855 insgesamt 85 Sachen anhängig waren.<br />
Davon sind im Laufe des Jahres erledigt worden durch Vergleich, Verzicht usw. 20 Sachen,<br />
durch stillschweigenden Rücktritt 12 Sachen, durch Enderkenntnis 24 Sachen, in sonstiger<br />
Weise 5 Sachen, insgesamt also 61 Sachen. Mithin blieben Ende 1855 noch 24 Sachen anhängig<br />
141).<br />
Für die folgenden drei Jahre hat das statistische Büreau hinsichtlich des Handelsgerichts<br />
folgendc Zahlen mitgeteilt 142): Im Kalenderjahr 1856: 83 neue Klagen, 109 im Jahr insgesamt<br />
anhängig, im Kalenderjahr 1857: 59 neue Klagen, 75 im Jahr insgesamt anhängig, im<br />
Kalenderjahr 1858: 99 neue Klagen, 124 im Jahr insgesamt anhängig.<br />
Infolge der Zunahme des Handelsverkehrs und des Aufblühens der Industrie 143) sowie<br />
durch die Einführung des Handelsregisters steigerte sich die Belastung des Handelsgerichts<br />
immer mehr. In ihrem Bericht vom 26. März 1867 144 ) stellte die Justiz-Commission u. a.<br />
fest: " ... die Thätigkeit des Handelsgerichts im letzten Jahrzehnt ist eine so umfangreiche<br />
gewesen, daß sie sich mit der civilrechtlichen Thätigkeit jedes anderen Collegialgerichts<br />
des Herzogthums messen kann". Der Vorsitzende des Handelsgerichts, seit 1861 der Krt:isrichter<br />
Wilhelm Bode, wurde daher 1867 von allen seinen Funktionen bei dem Kreisgericht<br />
entbunden, damit er seine ganze Arbeitskraft dem Handelsgericht zuwenden konnte. Dem<br />
zweiten rechtsgelehrten Mitglied des Handelsgerichts, seit 1855 der Kreisrichter Friedrich<br />
Schröder, wurde mit Rücksicht darauf, daß er neben seinen handelsgerichtlichen Funktionen<br />
auch sein Referat als Kreisriehter wahrnahm, somit gewissermaßen zwei Ämter verwaltete,<br />
vom 1. Januar 1867 an für seine Beschäftigung bei dem Handelsgericht eine Remuneration<br />
von 200 Thalern jährlich bewilligt 145).<br />
Schließlich schreibt Busch 146) im Jahre 1866: " ... Was die richterliche Thätigkeit des Handelsgerichts<br />
anbelangt, ... so bietet die ... Zusammensetzung des Handelsgerichts eine<br />
140) Die durch das Cireular-Rescript des vormaligen Herzogl. Landesgerichts vom 19. 12. 1831 den<br />
Gerichten über die Einrichtung jener Tabellen erteilten Weisungen waren nach Einführung dcr<br />
neuen Gerichtsverfassung nicht mehr ausführbar.<br />
141) V gl. Mittheilungen über die Geschäftsthätigkeit der Herzogl. <strong>Braunschweig</strong>ischen Civil-Gerichte<br />
im lahre 1855 - in: Zeitschrift für Rechtspflege im Herzogthum <strong>Braunschweig</strong>, 1856 S. 1011105.<br />
142) Vgl. Mittheilungen des statistischen Büreaus über die Geschäftsthätigkeit der Herzogl. <strong>Braunschweig</strong>ischcn<br />
Gerichte während der Jahre 1855 bis ind. 1858-in: Zeitschrift für Rechtspflege im<br />
Herzogthum <strong>Braunschweig</strong>, 1860, S. 1 f.<br />
143) V gl. Bus c h, Archiv für Theorie und Praxis des Allgemeinen deutschen Handelsrechts, 8. Band<br />
1866, S. 211.<br />
144) S. 5 der Anlage 101 zum Protokoll Nr. 21 vom 27.3. 1867, S. 107 Ziffer 11.<br />
145) Vgl. Schreiben der Landes-Versammlung vom 3.4. 1867 - Anlage 113 zum Protokoll Nr. 26 vom<br />
3.4. 1867.<br />
146) Vgl. Anm. 143), S. 211 f.<br />
http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042631<br />
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