s too braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig
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A. KAUFGERICHT (1686-1851)<br />
I. Zur Entstehung des Kaufgerichts<br />
<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />
Handelsgerichtsbarkeit<br />
in <strong>Braunschweig</strong><br />
Von<br />
Johannes Wiesner<br />
Als sich die Stadt <strong>Braunschweig</strong> im Juni 1671 Herzog Rudolf August unterwarf, gab es im<br />
Lande <strong>Braunschweig</strong> noch keine besondere Handclsgerichtsbarkeit. Weder die damals geltende<br />
Ordnung des Untergerichtsprozesses noch die des Obergerichtsprozesses erwähnen<br />
ein Kauf- oder Handelsgericht. In der Stadt standen die Märkte in polizeilicher Hinsicht<br />
unter den vom Rat erlassenen und von den Marktmeistern vollzogenen Anordnungen, weIche<br />
sich auch auf die auswärtigen Käufer und Verkäufer erstreckten. Streitigkeiten anderer<br />
Art wurden von Anfang an teils von den Gilden seihst nach ihren Ordnungen und Gesetzen,<br />
teils durch die Richteherren und Schreiher des Rates nach Gesetz und Gewohnheitsrecht,<br />
hauptsächlich nach der Zollordnung von 1412, in den Ratssitzungen entschieden 1).<br />
Die revidierte und verbesserte Untergerichtsordnung vom 16. November 1677 2 ) jedoehdas<br />
erste herzogliche Organisations- und Verfahrensstatut nach Übergabe der Stadt - bestimmte<br />
in Cap. III Ziffer 16, daß die Streitigkeiten, die "ins Commercium lauffen und zum<br />
Kauff = Gerich te gehören", dorthin verwiesen werden sollen 3 ). Was war seit der Ühergabe<br />
der Stadt insoweit geschehen?<br />
Bereits nach einem Monat hatte die Bürgerschaft der vier Weichbilder Hagen, \/eustadt,<br />
Altewiek und Sack den Herzog ersucht, einen verständigen Marktrichter aus der gemeinen<br />
Bürgerschaft "gleich zu Magdeburgk undt andern Orlen mehr gebräuchlich" zu bestellen,<br />
damit geringe Marktstreitigkeiten alsbald entschieden und die Bürgermeister damit verschont<br />
würden 4). Dieses frühe Ersuchen der Bürgerschaft nach Einrichtung einer niederen<br />
1) V gl. Bericht des Kreisgerichtsregistrators und Historikers Karl Wilhelm Sack vom 4. 8. 1845 - Nds<br />
StA Wolfenbüttel (kimftig StA Wf) 41A Neu 6.<br />
2) StA Wf 40 Sig 2882.<br />
3) Cap. III Ziffer 16, vgl. auch Cap. XXIV Ziffer 4, in dem ebenfalls von einer Verweisung an das<br />
"Kauff=Gericht" die Rede ist.<br />
4) Vgl. Ziffer 9 der Gravamina vom 17. 7.1671- StA Wf 4 Alt Fb. 5 Nr. 82 und 2 Alt 6731.<br />
http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042631<br />
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