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s too braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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A. KAUFGERICHT (1686-1851)<br />

I. Zur Entstehung des Kaufgerichts<br />

<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />

Handelsgerichtsbarkeit<br />

in <strong>Braunschweig</strong><br />

Von<br />

Johannes Wiesner<br />

Als sich die Stadt <strong>Braunschweig</strong> im Juni 1671 Herzog Rudolf August unterwarf, gab es im<br />

Lande <strong>Braunschweig</strong> noch keine besondere Handclsgerichtsbarkeit. Weder die damals geltende<br />

Ordnung des Untergerichtsprozesses noch die des Obergerichtsprozesses erwähnen<br />

ein Kauf- oder Handelsgericht. In der Stadt standen die Märkte in polizeilicher Hinsicht<br />

unter den vom Rat erlassenen und von den Marktmeistern vollzogenen Anordnungen, weIche<br />

sich auch auf die auswärtigen Käufer und Verkäufer erstreckten. Streitigkeiten anderer<br />

Art wurden von Anfang an teils von den Gilden seihst nach ihren Ordnungen und Gesetzen,<br />

teils durch die Richteherren und Schreiher des Rates nach Gesetz und Gewohnheitsrecht,<br />

hauptsächlich nach der Zollordnung von 1412, in den Ratssitzungen entschieden 1).<br />

Die revidierte und verbesserte Untergerichtsordnung vom 16. November 1677 2 ) jedoehdas<br />

erste herzogliche Organisations- und Verfahrensstatut nach Übergabe der Stadt - bestimmte<br />

in Cap. III Ziffer 16, daß die Streitigkeiten, die "ins Commercium lauffen und zum<br />

Kauff = Gerich te gehören", dorthin verwiesen werden sollen 3 ). Was war seit der Ühergabe<br />

der Stadt insoweit geschehen?<br />

Bereits nach einem Monat hatte die Bürgerschaft der vier Weichbilder Hagen, \/eustadt,<br />

Altewiek und Sack den Herzog ersucht, einen verständigen Marktrichter aus der gemeinen<br />

Bürgerschaft "gleich zu Magdeburgk undt andern Orlen mehr gebräuchlich" zu bestellen,<br />

damit geringe Marktstreitigkeiten alsbald entschieden und die Bürgermeister damit verschont<br />

würden 4). Dieses frühe Ersuchen der Bürgerschaft nach Einrichtung einer niederen<br />

1) V gl. Bericht des Kreisgerichtsregistrators und Historikers Karl Wilhelm Sack vom 4. 8. 1845 - Nds<br />

StA Wolfenbüttel (kimftig StA Wf) 41A Neu 6.<br />

2) StA Wf 40 Sig 2882.<br />

3) Cap. III Ziffer 16, vgl. auch Cap. XXIV Ziffer 4, in dem ebenfalls von einer Verweisung an das<br />

"Kauff=Gericht" die Rede ist.<br />

4) Vgl. Ziffer 9 der Gravamina vom 17. 7.1671- StA Wf 4 Alt Fb. 5 Nr. 82 und 2 Alt 6731.<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042631<br />

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