s too braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig
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treschowsche Verwalter würde mit Hilfe der herzoglichen Soldaten versuchen, ihr ihre eigenen<br />
Vorräte vorzuenthalten. Er habe ihr befohlen den Sahl und andere stuben und Gemächer,<br />
die er noch nicht hette, [zu] eröffnen. Als dies nicht sogleich erfolgte, sei er mit den<br />
Soldaten gekommen und hahe eines nach dem anderen mit Axn aufgehauen, die dohren<br />
zerschmettert und zerbrochen. Diese Behandlung seiner Schwiegermutter sei mehr Tükkisch<br />
und Tyranisch als Christlich zu nennen 54).<br />
Auf ein anscheinend ähnliches Schreiben hatte der Herzog antworten lassen, daß man von<br />
solchen Briefen in Zukunft unbehelligt gelassen werden möchte. Dorothea von Münchhausen<br />
sei nicht nur in Reden und Worten widerspenstig, es stehe einer adeligen Matronen auch<br />
nicht an, herzoglichen Truppen den Zugang zum Schloß zu verweigern. Dies würde sich<br />
kein Lehnsmann leisten 55).<br />
Die Vorgänge verdeutlichen, daß die Besetzung durch die Soldaten nicht allein als<br />
"Drangsalierung" der münchhausischen Witwe beschrieben werden kann, um sie zum Abzug<br />
zu bewegen. Genauer formuliert, bezweckten sie die faktische Durchsetzung des Einzuges<br />
der Lehen, die Aufweichung ihrer Witwenrechte und die Schwächung der Rechtspositionen<br />
von Gläubigern. Die Soldaten hatten nämlich den Befehl, niemand es sei auch wer<br />
er wolle, ohne besonderen Befehl auf das Haus zu lassen 56). Damit war die "handhafte<br />
Übergabe" von Teilen des Schuldnergutes, als Rechtsakt für eine Immission der Gläubiger<br />
noch von gewisser Bedeutung, zu erschweren. So war es mit der Forderung der Neffen von<br />
Statius von Münchhausen geschehen. Sie bekamen gar nichts und prozessierten darüber<br />
sowie über die Restitutuion der wolfenbüttelschen bevernschen Lehen noch lange Jahre<br />
mit dem braunschweigischen Herzogshaus vor dem Reichskammergericht 57).<br />
" ... hat der Gnädige Landesfürst ... solcher gestalt sich in die Sache geschlagen<br />
/ daß nicht allein die immissi creditores, und andere privilegierte<br />
Foderungen / durch ansehnliche baare Bezahlung abgelegt ... "<br />
Offensichtlich unterstützten die treschowschen Erben, Obrist Koch und Kriegsrat Hafner,<br />
aus eigenem Interesse das Vorgehen des Herzogs. Auch das Beispiel des Konsistorial- und<br />
Kammerrates Justus Georg Schottelius, der zwei Jahre später für die Redaktion des Merian<br />
zuständig wurde, verdeutlicht, daß der Herzog einige Creditoren privilegierte und ihre Im-<br />
54) Vgl. Abschrift des Schreibens vom 27. Mai 1647, in: StA Wf 1 Alt 31 Bevern Nr. 24 fol. 96-113.<br />
55) Vgl. Abschrift des Schreibens vom 12. April 1644, in: StA Wf 1 Alt31 Bevern Nr. 24foI.148-149.<br />
56) Zit. Befehl vom 11. 3. 1644, in: StA Wf 1 Alt 31 Bevern Nr. 21.<br />
57) Vgl. StA Wf 6 Alt Nr. 902, 903. 1704 kam es zu einem Vergleich mit dem Herzogshaus. Die Erben<br />
von Münchhausen leisteten gegen die Zahlung von 16000 Rthl. Verzicht auf ihre bevernschen<br />
Ansprüche, vgl. Treuer (wie Anm. 23), S. 159,161, Vorrede zum Anhang Sec. 11. In den Akten<br />
findet sich ein kurzer Bericht, wahrscheinlich von einem von Münchhausen verfaßt, der über die<br />
Vorgänge u. a. nach der Besetzung durch die wolfenbüttelschen Soldaten erzählt. Es heißt, daß<br />
nach der Besetzung bezüglich ihrer Forderung HUmars von Münchhausen Söhne, ungeführter Sa·<br />
che wieder davon entsetzet wurden, vgl. StA Wf 6 Alt Nr. 902 fol. 112-113, zit. 113v.<br />
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http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042631