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s too braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />

treschowsche Verwalter würde mit Hilfe der herzoglichen Soldaten versuchen, ihr ihre eigenen<br />

Vorräte vorzuenthalten. Er habe ihr befohlen den Sahl und andere stuben und Gemächer,<br />

die er noch nicht hette, [zu] eröffnen. Als dies nicht sogleich erfolgte, sei er mit den<br />

Soldaten gekommen und hahe eines nach dem anderen mit Axn aufgehauen, die dohren<br />

zerschmettert und zerbrochen. Diese Behandlung seiner Schwiegermutter sei mehr Tükkisch<br />

und Tyranisch als Christlich zu nennen 54).<br />

Auf ein anscheinend ähnliches Schreiben hatte der Herzog antworten lassen, daß man von<br />

solchen Briefen in Zukunft unbehelligt gelassen werden möchte. Dorothea von Münchhausen<br />

sei nicht nur in Reden und Worten widerspenstig, es stehe einer adeligen Matronen auch<br />

nicht an, herzoglichen Truppen den Zugang zum Schloß zu verweigern. Dies würde sich<br />

kein Lehnsmann leisten 55).<br />

Die Vorgänge verdeutlichen, daß die Besetzung durch die Soldaten nicht allein als<br />

"Drangsalierung" der münchhausischen Witwe beschrieben werden kann, um sie zum Abzug<br />

zu bewegen. Genauer formuliert, bezweckten sie die faktische Durchsetzung des Einzuges<br />

der Lehen, die Aufweichung ihrer Witwenrechte und die Schwächung der Rechtspositionen<br />

von Gläubigern. Die Soldaten hatten nämlich den Befehl, niemand es sei auch wer<br />

er wolle, ohne besonderen Befehl auf das Haus zu lassen 56). Damit war die "handhafte<br />

Übergabe" von Teilen des Schuldnergutes, als Rechtsakt für eine Immission der Gläubiger<br />

noch von gewisser Bedeutung, zu erschweren. So war es mit der Forderung der Neffen von<br />

Statius von Münchhausen geschehen. Sie bekamen gar nichts und prozessierten darüber<br />

sowie über die Restitutuion der wolfenbüttelschen bevernschen Lehen noch lange Jahre<br />

mit dem braunschweigischen Herzogshaus vor dem Reichskammergericht 57).<br />

" ... hat der Gnädige Landesfürst ... solcher gestalt sich in die Sache geschlagen<br />

/ daß nicht allein die immissi creditores, und andere privilegierte<br />

Foderungen / durch ansehnliche baare Bezahlung abgelegt ... "<br />

Offensichtlich unterstützten die treschowschen Erben, Obrist Koch und Kriegsrat Hafner,<br />

aus eigenem Interesse das Vorgehen des Herzogs. Auch das Beispiel des Konsistorial- und<br />

Kammerrates Justus Georg Schottelius, der zwei Jahre später für die Redaktion des Merian<br />

zuständig wurde, verdeutlicht, daß der Herzog einige Creditoren privilegierte und ihre Im-<br />

54) Vgl. Abschrift des Schreibens vom 27. Mai 1647, in: StA Wf 1 Alt 31 Bevern Nr. 24 fol. 96-113.<br />

55) Vgl. Abschrift des Schreibens vom 12. April 1644, in: StA Wf 1 Alt31 Bevern Nr. 24foI.148-149.<br />

56) Zit. Befehl vom 11. 3. 1644, in: StA Wf 1 Alt 31 Bevern Nr. 21.<br />

57) Vgl. StA Wf 6 Alt Nr. 902, 903. 1704 kam es zu einem Vergleich mit dem Herzogshaus. Die Erben<br />

von Münchhausen leisteten gegen die Zahlung von 16000 Rthl. Verzicht auf ihre bevernschen<br />

Ansprüche, vgl. Treuer (wie Anm. 23), S. 159,161, Vorrede zum Anhang Sec. 11. In den Akten<br />

findet sich ein kurzer Bericht, wahrscheinlich von einem von Münchhausen verfaßt, der über die<br />

Vorgänge u. a. nach der Besetzung durch die wolfenbüttelschen Soldaten erzählt. Es heißt, daß<br />

nach der Besetzung bezüglich ihrer Forderung HUmars von Münchhausen Söhne, ungeführter Sa·<br />

che wieder davon entsetzet wurden, vgl. StA Wf 6 Alt Nr. 902 fol. 112-113, zit. 113v.<br />

18<br />

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