s too braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig
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am 15. April 1920 216) wurde die beantragte Stellenumwandlung von der Landesversammlung<br />
am 21. April 19209 rückwirkend zum 1. April 1920 beschlossen 217 ). Die damaligen<br />
Vorsitzenden der Kammern für Handelssachen, die Landgerichtsräte Kammerer und Dr.<br />
Saeger, wurden durch die Verfügungen des Staatsministeriums - Abteilung für Rechtvom<br />
28. April 1920218) zu Landgerichtsdirektoren ernannt.<br />
Ende des Jahres 1921 kam es zum Streit zwischen Landesjustizverwaltung und Präsidium<br />
des Landgerichts über die Besetzung des Vorsitzes in der 2. Kammer für Handelssachen.<br />
Vorausgegangen war, daß die Amtsführung des Vorsitzenden der 2. Strafkammer, des<br />
Landgerichtsdirektors Damköhler, wiederholt Anlaß zu Beanstandungen und zu Kontroversen<br />
auch in der Landesversammlung gegeben hatte. Das Staatsministerium hatte daher<br />
anläßIich der Beratung des Justizetats 1921, "wo gegen diesen Herren von den verschiedensten<br />
Parteien hier Klagen vorgebracht wurden"219), Abhilfe zugesagt. Nun hatte zwar die<br />
Landesjustizverwaltung keine Einwirkungsmögliehkeit auf die Geschäftsverteilung bei<br />
dem Landgericht. Da ihr aber nach § 40 Abs. 1 AusfGDGVG die Bestimmung des Vorsitzenden<br />
der Kammer für Handelssachen oblag, bestellte Justizminister Junke für das Geschäftsjahr<br />
1922 den Landgerichtsdirektor Damköhler zum Vorsitzenden der 2. Kammer<br />
für Handelssachen. Es folgten daraufhin Vorstellungen des Anwaltsvereins sowie der Handelskammer220),<br />
und auch der Landgerichtspräsident trug Bedenken, "ob der Herr Landgerichtsdirektor<br />
Damköhler auf dem richtigen Posten sei"22I). Das Präsidium des Landgerichts<br />
schloß sich diesen Bedenken an und bestimmte für das Geschäftsjahr 1922 Landgerichtsdirektor<br />
Damköhler wieder zum Vorsitzenden der 2. Strafkammer; für die 2. Kammer<br />
für Handelssachen wurden in dem Geschäftsverteilungsplan lediglich zwei stellvertretende<br />
Vorsitzende bestimmt222). Das Staatsministerium wies daraufhin unter dcm 6. Januar<br />
1922 die Staatsanwaltschaft an, in allen Sachen Revision einzulegen, in denen Landgerichtsdirektor<br />
Damköhler als Vorsitzender der 2. Strafkammer beteiligt war 223). Die gegen<br />
die Urteile der 2. Strafkammer vom 12. und 14. Januar 1922 eingelegte Revision hatte<br />
jedoch keinen Erfolg. Das Reichsgericht folgte der Revisionsbegründung des Oberstaatsanwalts<br />
Heine 224 ), die Strafkammer sei nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen, da Landgerichtsdirektor<br />
Damköhler infolge der Ernennung zum Vorsitzenden der 2. Kammer für<br />
Handelssachen der Verfügungsgewalt des Präsidiums des Landgerichts entzogen gewesen<br />
216) Vgl. Sitzungsbericht 110 vom 15. 4. 1920; in: Verhandlungen der Landesversammlung des Freistaates<br />
<strong>Braunschweig</strong> auf dem Landtage von 1919/20,2. Band, Sp. 5277n8.<br />
217) Vgl. Sitzungsbericht 113 vom 21. 4. 1920; in: ebd., 2. Band, Sp. 5349.<br />
218) Br. Anz. 1920, S. 622.<br />
219) So lustizminister lunke in der 126. Sitzung der <strong>Braunschweig</strong>ischen Landesversammlung des Freistaates<br />
<strong>Braunschweig</strong> auf dem Landtage 1919/20, ehd., Sp. 5349.<br />
220) Vgl. Bericht über die 44. Vollversammlung der Handelskammer am 3.11. 1921; in: Br. Anz. 1921,<br />
S. 1578.<br />
221) Vgl. Anm. 219).<br />
222) Vgl. Geschäftsverteilungsplan für 1922- in: Br. Anz. 1922, S. 2.<br />
223) Vgl. Mitteilung des Staatsministeriums in der Beilage zu den Br. Anz. vom 2.2. 1922.<br />
224) Vgl. Br. Landeszeitung vom H. 2. 1922, S. 2.<br />
http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042631<br />
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