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s too braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />

am 15. April 1920 216) wurde die beantragte Stellenumwandlung von der Landesversammlung<br />

am 21. April 19209 rückwirkend zum 1. April 1920 beschlossen 217 ). Die damaligen<br />

Vorsitzenden der Kammern für Handelssachen, die Landgerichtsräte Kammerer und Dr.<br />

Saeger, wurden durch die Verfügungen des Staatsministeriums - Abteilung für Rechtvom<br />

28. April 1920218) zu Landgerichtsdirektoren ernannt.<br />

Ende des Jahres 1921 kam es zum Streit zwischen Landesjustizverwaltung und Präsidium<br />

des Landgerichts über die Besetzung des Vorsitzes in der 2. Kammer für Handelssachen.<br />

Vorausgegangen war, daß die Amtsführung des Vorsitzenden der 2. Strafkammer, des<br />

Landgerichtsdirektors Damköhler, wiederholt Anlaß zu Beanstandungen und zu Kontroversen<br />

auch in der Landesversammlung gegeben hatte. Das Staatsministerium hatte daher<br />

anläßIich der Beratung des Justizetats 1921, "wo gegen diesen Herren von den verschiedensten<br />

Parteien hier Klagen vorgebracht wurden"219), Abhilfe zugesagt. Nun hatte zwar die<br />

Landesjustizverwaltung keine Einwirkungsmögliehkeit auf die Geschäftsverteilung bei<br />

dem Landgericht. Da ihr aber nach § 40 Abs. 1 AusfGDGVG die Bestimmung des Vorsitzenden<br />

der Kammer für Handelssachen oblag, bestellte Justizminister Junke für das Geschäftsjahr<br />

1922 den Landgerichtsdirektor Damköhler zum Vorsitzenden der 2. Kammer<br />

für Handelssachen. Es folgten daraufhin Vorstellungen des Anwaltsvereins sowie der Handelskammer220),<br />

und auch der Landgerichtspräsident trug Bedenken, "ob der Herr Landgerichtsdirektor<br />

Damköhler auf dem richtigen Posten sei"22I). Das Präsidium des Landgerichts<br />

schloß sich diesen Bedenken an und bestimmte für das Geschäftsjahr 1922 Landgerichtsdirektor<br />

Damköhler wieder zum Vorsitzenden der 2. Strafkammer; für die 2. Kammer<br />

für Handelssachen wurden in dem Geschäftsverteilungsplan lediglich zwei stellvertretende<br />

Vorsitzende bestimmt222). Das Staatsministerium wies daraufhin unter dcm 6. Januar<br />

1922 die Staatsanwaltschaft an, in allen Sachen Revision einzulegen, in denen Landgerichtsdirektor<br />

Damköhler als Vorsitzender der 2. Strafkammer beteiligt war 223). Die gegen<br />

die Urteile der 2. Strafkammer vom 12. und 14. Januar 1922 eingelegte Revision hatte<br />

jedoch keinen Erfolg. Das Reichsgericht folgte der Revisionsbegründung des Oberstaatsanwalts<br />

Heine 224 ), die Strafkammer sei nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen, da Landgerichtsdirektor<br />

Damköhler infolge der Ernennung zum Vorsitzenden der 2. Kammer für<br />

Handelssachen der Verfügungsgewalt des Präsidiums des Landgerichts entzogen gewesen<br />

216) Vgl. Sitzungsbericht 110 vom 15. 4. 1920; in: Verhandlungen der Landesversammlung des Freistaates<br />

<strong>Braunschweig</strong> auf dem Landtage von 1919/20,2. Band, Sp. 5277n8.<br />

217) Vgl. Sitzungsbericht 113 vom 21. 4. 1920; in: ebd., 2. Band, Sp. 5349.<br />

218) Br. Anz. 1920, S. 622.<br />

219) So lustizminister lunke in der 126. Sitzung der <strong>Braunschweig</strong>ischen Landesversammlung des Freistaates<br />

<strong>Braunschweig</strong> auf dem Landtage 1919/20, ehd., Sp. 5349.<br />

220) Vgl. Bericht über die 44. Vollversammlung der Handelskammer am 3.11. 1921; in: Br. Anz. 1921,<br />

S. 1578.<br />

221) Vgl. Anm. 219).<br />

222) Vgl. Geschäftsverteilungsplan für 1922- in: Br. Anz. 1922, S. 2.<br />

223) Vgl. Mitteilung des Staatsministeriums in der Beilage zu den Br. Anz. vom 2.2. 1922.<br />

224) Vgl. Br. Landeszeitung vom H. 2. 1922, S. 2.<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042631<br />

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