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s too braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />

itiative der Handelskammer zunächst eine Reorganisation des weiterentwickelten kaufmännischen<br />

Fortbildungswesens erfolgt war 10), wurden 1902 - wohl auf Veranlassung der<br />

Handwerkerverbände - auch die Neuordnung des gewerblichen Fortbildungswesens beraten<br />

und Grundsätze für die Errichtung einer neuen Handwerker-Fortbildungsschule mit<br />

Fortbildungspflicht in <strong>Braunschweig</strong> festgelegt 11).1908 schließlich verabschiedete die Landesversammlung<br />

ein "Gesetz über die Regelung des Fortbildungswesens im Herzogtum<br />

<strong>Braunschweig</strong>" 12), das sich im wesentlichen an den gemäßigten Bestimmungen der Gewerbeordnung<br />

orientierte.<br />

Immerhin wurde damit ein Handlungsbedarf von der herzoglichen Regierung anerkannt,<br />

die in der Begründung zur Gesetzesvorlage zugestand, daß das Fortbildungsschulwesen im<br />

Herzogtum hinter dem der anderen Reichsländern deutlich zurückgeblieben war 13 ). Nur<br />

ein Drittel der unter 18jährigen männlichen Jugendlichen des Herzogtums - das waren<br />

etwa 1800 von 6000 - besuchte 1908 eine gewerbliche Fortbildungsschule. Eine einheitliche<br />

gesetzliche Regelung des Fortbildungswesens fehlte bis dahin ebenso, wie eine zusammenfassende<br />

Organisation und eine koordinierende Aufsichtsbehörde. Diesen Mißständen<br />

sollte nun abgeholfen werden, zumal das herzogliche Ministerium (im Einklang mit den<br />

Handwerkervereinigungen) eine Anhebung des Bildungsgrads der Jugendlichen als notwendigen<br />

Schritt zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft ansah. Neben der berufsbildenden<br />

Funktion wurden der Fortbildungsschule weiterhin jugendpflegerische Aufgaben<br />

zugeschrieben. Nach dem Wunsch der Landesbehörden sollte sie den Lehrlingen als berufsbildende<br />

Schule nicht nur die notwendigen beruflichen Fachkenntnisse vermitteln, sondern<br />

auch der "allgemeinen Volkserziehung" dienen, um damit der "Verwahrlosung und<br />

Orientierungslosigkeit" der Jugendlichen vorzubeugen und sie dem Einfluß der politischen<br />

Arbeiterbewegung und "gewissenlosen" älteren Arbeiter zu entziehen 14).<br />

Mit dieser Zweck bestimmung entsprach die Fortbildungskonzeption der herzoglichen Regierung<br />

wie andernorts den Interessen und Werthaltungen der bürgerlich-konservativen<br />

10) Für die kaufmännischen Lehrlinge wurde über die bereits bestehenden Bestimmungen in <strong>Braunschweig</strong>,<br />

Blankenburg, Holzminden und Königslutter hinaus auch in den anderen Städten des<br />

Landes per Gemeindestatut die Besuchspflicht eingeführt, ferner wurde die Aufsicht über das<br />

kaufmännische Berufsschulwesen der Handelskammer übertragen. Dazu u. a.: Kaufmännisches<br />

Fortbildungs-Schulwesen: 11. Der gegenwärtige Stand des kaufmännischen Fortbildungsschulwesens<br />

( ... ); zusammengestellt ( ... ) von Richard Stegem anno <strong>Braunschweig</strong> 1896, S. 267 ff. Ferner:<br />

60 Jahre Deutscher Verband für das Kaufmännische Bildungswesen e. V., 1895-1955 (=<br />

Veröffentlichungen des Deutschen Verbandes für das kaufmännische Bildungswesen, Bd. 88).<br />

<strong>Braunschweig</strong> 1955, S. 13 ff.<br />

11) Vgl. Niedersächsiches Staats archiv Wolfenbüttel (weiter Nds. StA Wf) 12 A Neu Fb. 9 Nr. 4132.<br />

Ferner Leo Her b s t, Die Fortbildungsschule im Herzogtum <strong>Braunschweig</strong>. Ein Beitrag zu ihrer<br />

Förderung. <strong>Braunschweig</strong>, Leipzig 1907.<br />

12) Vgl. <strong>Braunschweig</strong>ische Gesetzes- und Verordnungssammlung 1908, Nr. 84.<br />

13) Hierzu und zum Folgenden vgl. Begründung zum Gesetz über das Fortbildungsschulwesen vom<br />

14. 12. 1908 durch den Fortbildungsschulinspektor H. Heinemann in: Nds. StA Wf 12 A Neu Fb.<br />

9 Nr. 3566.<br />

14) Ebd.<br />

110<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042631

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