s too braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig
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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />
Die Umsetzung der von C1austhal und <strong>Braunschweig</strong> übermittelten Richtlinien oblag dem<br />
Kommunion-Unterharzischen Bergamt in Goslar, das unter der Aufsicht der beiden Berghauptmannschaften<br />
stand. Sein Aufgabenbereich wurde 1824 folgendermaßen umrissen:<br />
Der Zweck des Communion-Unterharzischen Berg-Amts ist, alle ihm übertragenen Zweige<br />
deräffentliehen Verwaltung in ... Communion-Angelegenheiten ... zu besorgen ... 16). Dies<br />
bedeutete konkret, daß von Goslar aus auch die allgemeine Landesverwaltung im Kommuniongebiet<br />
einschließlich der Regelung sämtlicher Fragen, die in den Bereich von Polizei<br />
und Justiz fielen, durchgeführt wurde. Darüber hinaus war es verantwortlich für die eigentlichen<br />
Verwaltungssachen der Communion-Unterharzer Werke, vor allem für die obere Leitung<br />
des Betriebs I7 ). Somit war das Bergamt den jeweiligen Verwaltungen der einzdnen<br />
Bergwerke und Hütten direkt vorgesetzt. Während die Berghauptmannschaften vorrangig<br />
- wenn auch nicht ausschließlich - damit beschäftigt waren, übergeordnete wirtschaftspolitische<br />
Intentionen und allgemeine verwaltungstechnische Angelegenheiten zu bearbeiten,<br />
fiel es weitgehend in die Verantwortung des Bergamts, diese Vorgaben inhaltlich auszufüllen,<br />
die Produktion zu überwachen und konkrete einzelbetriebliche Fragen zu regeln.<br />
Wegen der organisatorischen Besonderheiten der Kommunion-Verwaltung ist die Bedeutung<br />
des Bergamts höher zu veranschlagen als die Funktionen einer mittclinstanzlich angesiedelten<br />
Behörde es vermuten lassen. Die Berghauptleute waren im Prinzip nur ihrer jeweiligen<br />
Landesherrschaft verpflichtet und im Prozeß der Entscheidungsfindung auf relativ<br />
komplizierte Mechanismen angewiesen, um zu einem Interessenausgleich zu gelangen. Da<br />
sie außerdem "nur" die leitende Position innehatten und über wenig subalternes Personal<br />
verfügten, ist das Goslarer Bergamt als die eigentliche exekutive Instanz innerhalb der<br />
Kommunion-Verwaltung anzusehen. Hier wurden die höherern Orts erfolgten Anordnungen<br />
realisiert und administrative Maßnahmen in einer praxisorientierten Weise umgesetzt,<br />
die den Erfordernissen der einzelnen Berg- und Hüttenbetriebe angepaßt war. Außerdem<br />
ist zu beachten, daß die Bediensteten des Bergamtes - wie alle Kommunion-Beamten - in<br />
gesammte Pflicht beider Landesherrschaften l8 ) zu nehmen waren, also auf die hannoversche<br />
und braunschweigisehe Regierung gleichermaßen vereidigt wurden 19). Aufgrund dieser<br />
Umstände darf das Bergamt als wichtigstes Organ der Kommunion gelten.<br />
16) Geschäftsordnung des Bergamtes (Entwurf), Nds. StA Wf, 50 Neu 4 Nr. 11424.<br />
17) ebd.<br />
18) Nds. StA Wf, 53 Neu Nr. 213 (Hervorhebung im Original);<br />
19) Abzulesen an den Eidesformeln; Nds. StA Wf, 50 Neu 4 NT. 10 106/1.<br />
http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042631<br />
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