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s too braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />

Stadtrath Schöttler plädierte dabei nach Aufforderung aus dem Handelsstande eindringlich<br />

für die Beibehaltung der Kammer für Handelssachen, während der Geheimerath Wirk<br />

die Aufhebung der Kammer für Handelssachen als eine beschlossene Sache bezeichnete,<br />

da die Kammer für Handelssachen "aller favorisirung ungeachtet, nicht die erforderliche<br />

Anziehung auf die Geschäfte ausgeübt und nur das Resultat gehabt habe, den anderen<br />

Kammern eine Arbeitskraft zu entziehen". Gleichwohl erklärte sich Wirk für den Fall, daß<br />

die Landesversammlung sich den Argumenten von Schöttler anschließen sollte, bereit,<br />

noch einmal einen Versuch zu machen, schränkte aber gleichzeitig ein, daß keine neue<br />

RichtersteIle geschaffen werden könne. Nachdem sich der Abgeordnete Bode (der frühere<br />

Handelsgerichtsdirektor) ebenfalls für die Beibehaltung der Kammer für Handelssachen<br />

ausgesprochen hatte, entschloß sich dann auch die Landesversammlung dafür. Mit Rescript<br />

vom 3. April 1882 1%) wurde dem Landgerichtspräsidenten daraufhin eröffnet, es solle<br />

versucht werden, die Kammer für Handelssachen weiterhin beizubehalten. Gleichzeitig<br />

wurde angeregt, zu erwägen, ob nicht dadurch, daß ein Mitglied einer Zivilkammer zugleich<br />

den Vorsitz in der Kammer für Handelssachen übernimmt, die von der Landesversammlung<br />

und dem Handclsstand dringend erwünschte Beibehaltung der Kammer für<br />

Handelssachen bewerkstelligt werden könne. Entsprechend dieser Anregung wurde nach<br />

Bildung der 3. Zivilkammer zum 1. Mai 1882 197 ) deren ständiges Mitglied, der Landgerichtsrat<br />

Dr. Tunica, gleichzeitig zum Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen bestellt<br />

198).<br />

Damit war die Gefahr der Aufhebung der Kammer für Handelssachen zunächst einmal<br />

und - wie sich dann herausstellen sollte - für immer gebannt. Die Zahl der von der Kammer<br />

für Handelssachen zu entscheidenden Prozesse stieg nämlich in der Folgezeit derart an 199),<br />

daß die Handhabung, den Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen gleichzeitig noch<br />

als ständiges Mitglied einer anderen Zivilkammerzu beschäftigen, ab 1895 unterblieb 2OO ).<br />

Nachdem Anfang 1902 ein Bedürfnis für die Einrichtung einer zweiten Kammer für Handelssachen<br />

noch verneint worden war 201 ), wurde schließlich zum 1. Juli 1906 eine zweite<br />

Kammer für Handelssachen eingerichtet 202 ), die auch während des 1. Weltkrieges fortbe-<br />

196) Vgl. Anm. 193).<br />

197) Vgl. Bekanntmachung der Landesjustizverwaltung, die Bildung einer dritten Civilkammer bei<br />

Herzog!. Landgerichte <strong>Braunschweig</strong> betreffend, vom 24.4.1882- GuVS Nr. 20, S. 115.<br />

198) Vgl. Bericht des Landgerichtspräsidenten Mansfeld vom 21. 4. lR82 nebst Geschäftsverteilungsplan<br />

für die Zeit vom 1. 5. bis 31. 12. 1882-StA Wf(wie Anm. 193).<br />

199) Vgl. Übersicht der Geschäfte der Kammern für Handelssachen bei dem Herzogl. Landgerichte<br />

<strong>Braunschweig</strong> während der Geschäftsjahre 1885-1902 - in: Monatsschrift für Handel und Industrie<br />

1903, Heft 3, S. 89, ferner Berichte des Landgerichtspräsidenten Dr. Dedekind vom 14. 11.<br />

1894- StA Wf(wie Anm. 193) -und vom 8. 2.1896- StA Wf (wie Anm. 193), Vol. 11.<br />

2(0) Vgl. Bericht des Landgerichtspräsidenten Dr. Dedekind vom 10. 11. 1894 und Rescript vom 14.<br />

11. 1894-StA Wf(wieAnm.193).<br />

201) Vgl. Reseript vom 14. 3.1902- StA Wf (wie Anm. 193), Vol. 111.<br />

202) Vgl. Bekanntmachung der Landesjustizverwaltung, die Bildung einer zweiten Kammer für Handelssachen<br />

bei dem Herzog!. Landgerichte <strong>Braunschweig</strong> betreffend, vom 19. 6. 1906-GuVBI.<br />

Nr. 44, S. 365.<br />

94<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042631

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