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s too braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />

staaten Bremen, Hamburg und Lübeck gegeben. <strong>Braunschweig</strong> war also keineswegs das<br />

erste Land, das nach dem Ausbleiben eines Reichsberufsschulgesetzes den Ausbau und die<br />

Reform des Berufsschulwesens in eigener Regie vorantrieb, wobei zu bemerken ist, daß<br />

solche Landesinitiativen in finanzieller Hinsicht um den Preis des Verzichts auf jegliche<br />

Reichszuschüsse erkauft werden mußten.<br />

Aufmerksamkeit verdient Sievers Entwurf vor allem deswegen, weil er ähnlich wie die<br />

Schulgesetzgebung einen konsequenten Versuch darstellte, die bildungspolitischen Ziele<br />

der Sozialdemokraten auch auf dem Gebiet des Berufsschulwesens in praktische Politik<br />

umzusetzen - im konkreten Fall vor allem durch die Einführung der allgemeinen Fortbildungspflicht<br />

für alle Volksschulabgänger bis zum 18. Lebensjahr und den Ausbau des Fortbildungswesens<br />

zum ergänzenden Zweig des allgemeinbildenden Schulwesens. Dabei war<br />

Sievers allerdings durchaus bemüht, das Urteil von Bildungsexperten und Berufspraktikern<br />

einzuholen. Bei der Landtagsvorlage handelte es sich bereits um einen Referentenentwurf,<br />

der zuvor zur Begutachtung den Kammern und Lehrerverbänden vorgelegen<br />

hatte und deren Anregungen berücksichtigte 44 ).<br />

Entsprechend den Vorgaben der Reichsverfassung sah der Gesetzentwurf als wichtigste<br />

Bestimmung die Einführung der allgemeinen Berufsschulpflicht für alle jugendlichen Beschäftigten<br />

nach Abschluß der Volksschule bis zum 18. Lcbensjahrvor 45 ). Außer den Lehrlingen<br />

im engeren Sinne wurden damit auch die ungelernten jugendlichen Arbeiter - einschließlich<br />

der Landarbeiter - berufsschulpflichtig. Sie stellten, ebenso wie die Mädchen,<br />

nach Darstellung sievers sogar eine besondere Zielgruppe des Gesetzes dar. Die Regelung<br />

entsprach damit dem Anliegen der Sozialdemokraten, die Berufsschulpflieht möglichst<br />

weit auszudehnen, um auch die beruflichen Randgruppen und proletarischen Jugendlichen<br />

zu erfassen.<br />

Eine zweite zentrale Bestimmung sah vor, das Berufsschulwesen - in Annäherung an die<br />

Verhältnisse in den anderen Zweigen des allgemeinbildenden Schulwesens - in Zukunft<br />

von der kommunalen in die staatliche Trägerschaft zu ühernehmen und der unmittelbaren<br />

Aufsicht durch den Volksbildungsminister zu unterstellen 46). Die Einrichtung der Berufsschulen<br />

sollte nach Anhörung der beteiligten Gemeinden durch den Minister für Volksbildung<br />

erfolgen, der zu diesem Zweck Berufsschulverbände aus mehreren Gemeinden bilden<br />

konnte (zur Einrichtung sogenannter "Bezirksberufsschulen")47). Soweit es die Kosten<br />

betraf, war eine Beteiligung der Gemeinden und Kreisgemeindeverbände vorgesehen,<br />

die zusammen 50 % der persönlichen und 100 % der sachlichen Ausgaben übernehmen<br />

sollten 48) - eine Regelung, die später besonders massiven Protest hervorrief.<br />

Aufgabe der Berufsschule sollte es sein, "die Schulpflichtigen zu verantwortungsbewußten<br />

und leistungsfähigen Menschen im Berufe, im Staate und in der Gesellschaft zu erziehen<br />

44) Vgl. Lt 1927-1930,Sp.1311.<br />

45) Vgl. Vorlage zum Berufsschulgesetz, Lt 1927-1930, D 127, § 2.<br />

46) Ebd., § 1, § 15. Vgl. auch Erläuterungen Sievers in: Lt 1927-1930, Sp. 1312 f.<br />

47) Vorlage zum Berufsschulgesetz, Lt 1927-1930, D 127, § 1, Abs. 2.<br />

48) Ebd. § 23.<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042631<br />

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