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s too braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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Hzgl. Kammer<br />

<strong>Braunschweig</strong><br />

<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042631<br />

Kgl. Ministerium<br />

Hannover<br />

Wenngleich die Kommunion-Verwaltung in der Gestalt, wie sie sich seit 1832 präsentierte,<br />

über dreißig Jahre Bestand haben sollte, gab es doch mindestens seit den späten vierziger<br />

Jahren immer wieder Überlegungen, daran Änderungen vorzunehmen. Vor allem war<br />

man nicht recht damit zufrieden, die eigentümlichen Verhältnisse einer gemeinschaftlichen<br />

Hoheitsausübung länger zu akzeptieren, denn der Sonderstatus des Kommuniongebiets<br />

stellte etwas in Deutschland Einzigartiges dar. In einem Schreiben vom 4. April 1849 an die<br />

Herzogliche Kammer vertrat das braunschweigische Staatsministerium die Ansicht, diese<br />

Verhältnisse entfernen sich gleich sehr von den Grundsätzen des öffentlichen Rechts wie von<br />

den Rüchichten der Zweckmäßigkeit . .. , daß eine Ahändl'rung des gegenwärtigen Zustandes<br />

für ein dringliches Bedürfnis gehalten werden muß23). Die in diese Richtung gehenden<br />

Überlegungen führten dazu, daß in der Folgezeit eine baldmöglichst vorzunehmende Teilung<br />

der Kommunion nach dem Vorbild des Oberharzes (1788) zumindest phasenweise<br />

intensiv diskutiert wurde. Obwohl zahlreiche Konzepte entwickelt wurden, in welcher<br />

Weise am hesten zu verfahren sei, gelangte man doch nicht zu konkreten Ergebnissen;<br />

auch einleitende Maßnahmen zur Realisierung der wiederholt geäußerten Absicht, eine<br />

modernere Verwaltung zu installieren, wurden nicht ergriffen 24).<br />

23) Nds. StA Wf, 50 Neu 41\r. 9635.<br />

24) ebd.<br />

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