s too braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig
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Hzgl. Kammer<br />
<strong>Braunschweig</strong><br />
<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />
http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042631<br />
Kgl. Ministerium<br />
Hannover<br />
Wenngleich die Kommunion-Verwaltung in der Gestalt, wie sie sich seit 1832 präsentierte,<br />
über dreißig Jahre Bestand haben sollte, gab es doch mindestens seit den späten vierziger<br />
Jahren immer wieder Überlegungen, daran Änderungen vorzunehmen. Vor allem war<br />
man nicht recht damit zufrieden, die eigentümlichen Verhältnisse einer gemeinschaftlichen<br />
Hoheitsausübung länger zu akzeptieren, denn der Sonderstatus des Kommuniongebiets<br />
stellte etwas in Deutschland Einzigartiges dar. In einem Schreiben vom 4. April 1849 an die<br />
Herzogliche Kammer vertrat das braunschweigische Staatsministerium die Ansicht, diese<br />
Verhältnisse entfernen sich gleich sehr von den Grundsätzen des öffentlichen Rechts wie von<br />
den Rüchichten der Zweckmäßigkeit . .. , daß eine Ahändl'rung des gegenwärtigen Zustandes<br />
für ein dringliches Bedürfnis gehalten werden muß23). Die in diese Richtung gehenden<br />
Überlegungen führten dazu, daß in der Folgezeit eine baldmöglichst vorzunehmende Teilung<br />
der Kommunion nach dem Vorbild des Oberharzes (1788) zumindest phasenweise<br />
intensiv diskutiert wurde. Obwohl zahlreiche Konzepte entwickelt wurden, in welcher<br />
Weise am hesten zu verfahren sei, gelangte man doch nicht zu konkreten Ergebnissen;<br />
auch einleitende Maßnahmen zur Realisierung der wiederholt geäußerten Absicht, eine<br />
modernere Verwaltung zu installieren, wurden nicht ergriffen 24).<br />
23) Nds. StA Wf, 50 Neu 41\r. 9635.<br />
24) ebd.<br />
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