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s too braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />

herzogliche Zwangsverwaltung 30), doch hatte der Herzog im gleichen Jahr den Gläubiger<br />

Hennig von Reden, der Bevern besetzen wollte, schadlos gehalten 31). Statius von Münehhausen<br />

konnte, bis zu seinem Tod 1633 und von Gläubigern unbehelligt, mit seiner Familie<br />

auf seinem Lehngut Bevern leben. Er wurde auch in der von ihm erbauten bevernschen<br />

Kirche beigesetzt 12).<br />

Statius von Münchhausen hatte noch verfolgen können, wie seine verschiedenen Güter<br />

aufgrund des finanziellen Zusammenbruchs verloren gingen. Besonders die Kinder seines<br />

Bruders Hilmar hatten als Hauptgläubiger einige Besitzungen an sich gebracht. So schrieb<br />

Statius 1629 in seinem Testament, daß u. a. "Meinbrechsen von weyland meines Bruderen<br />

Hilmar von Münchhausen see!. Söhnen zu Ertzen biß in diese Stunde gegen eine geringe<br />

Summe Geldes mir vorenthalten"33). Er hatte sich Ostern 1595 für 14929 Rth. bei Hilmar<br />

mit seinem Gut Bevern verbürgt 34). Auch waren noch viele Forderungen anderer Gläubiger<br />

offen.<br />

Kurzerhand bestimmte Statius Bevern nun zum Witwengut für seine zweite Frau Dorothea,<br />

die er 1602 geheiratet hatte. In der Eheberedung hatte er ihr 2000 Reichstaler Ehegeld<br />

und Leibzucht auf Grohnde verschrieben. Sollte sie sich aber mit ihren Söhnen nicht<br />

einigen können, dann bekomme sie Bevern 35). Aus dem Jahre 1627 ist in einer Zusicherung<br />

von Herzog Friedrich Ulrich, die Herzog August von Celle 1634 bestätigt hatte 36), etwas<br />

anderes überliefert. Darin heißt es, daß Dorothea von Münchhausen das guth Bevern, mit<br />

allen deßen zubehörungen, AIßo lange zu besetzen, einhaben und zu ihrem besten gebrauche,<br />

befugt, und davon abgewichen, oder die zu erlaßen, nicht schuldig sein sollen. Ehe und<br />

bevor Sie und die Ihrigen ihres vermachten leibgedinges oder der Leibzucht und was selbig<br />

anhengig sein magk zu voller genüge sin contentieret und abgefunden worden.<br />

Dies waren nun 10000 Rheinische Goldgulden, die Statius hier, anders als nach der Eheberedung,<br />

Dorothea zum Leibgeding vermacht und ihr seinen Sitz undt guth Bevern zu sambt<br />

deßen pertinentien zu einer wahren bestendigen special hypothec gesetzt hatte. Damit verfolgte<br />

er augenscheinlich auch das Ziel, die noch offenen Forderungen aus seiner Familie<br />

abzuwehren, wenn es hieß: daß oftmaIß ... so woll die Söhne alß auch agnaten, der wittiben<br />

30) Vgl. N euki reh (wie Anm. 5), S. 217; HStAHan Ca!. Br. 21 Nr. 1511.<br />

31) Vgl. Verzeichnis der Bürgschaften DUo von Redens, die sein Sohn Hennig von Reden an den<br />

HerLOg cediert hat, vom 23. Juni 1619; Schadloshaltung Hennig von Reden, vom 25. Juni 1619,<br />

in: StA Wf 1 Alt 31 Bevern Nr. 22, fol. 7-8,43; Konzept des Befehls zur Einsetzung eines herzoglichen<br />

Verwalters, vom 15 Juni 1619, in: HStAHan Cal. Br. Nr. 2880.<br />

32) Vgl. Uhde n (wie Anm. 6), S. 447-451.<br />

31) Zit Treuer (wie Anm. 23), S. 121.<br />

34) Abschriften in StA Wf 6 Alt 901 voI88-94, 1 Alt 31 Bevern Nr. 23.<br />

35) Eheberedung Blankenburg 9. 2. 1602, StA Wf 81 Urk. Nr. 49.<br />

31» Confirmatio der Leibgedingsverschreibung, vom 15. 5. 1627, in einer Bestätigung durch Herzog<br />

August d. Älteren, in: HStAHan Cal. Br. 1411 M. 25b. Nach einem Brief des Schwiegersohns der<br />

Dorothea von Münchhausen, Georg Baron von Seibelsdorff, gab es auch eine Bestätigung von<br />

Herzog August d.I. von <strong>Braunschweig</strong>-Wolfenbüttel, vgl. StAWf 1 Alt 31 Bevern Nr. 24 vol.<br />

96-103.<br />

14<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042631

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