JAHRESFINANZBERICHT - conwert Immobilien Invest SE
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KONZERNANHANG<br />
Die nachfolgenden Bestimmungen, welche für das Geschäftsjahr 2008 noch nicht verpflichtend in Kraft getreten<br />
sind, wurden vom Konzern nicht vorzeitig angewandt:<br />
Neue Standards und Interpretationen Inkrafttreten 1)<br />
IFRS 2 Änderungen zu IFRS 2 – Aktienbasierte Vergütungen 01.01.2009<br />
IFRS 8 Geschäftssegmente 01.01.2009<br />
IAS 1 R *) Darstellung des Abschlusses – überarbeitet 01.01.2009<br />
IAS 32 und Änderungen zu IAS 32 und IAS 1 – Kündbare<br />
IAS 1 Finanzinstrumente und Verpflichtungen im Fall der<br />
Liquidation 01.01.2009<br />
IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von <strong>Immobilien</strong> 2) 01.01.2009<br />
IFRIC 17 Sachdividenden an Eigentümer 2) 01.07.2009<br />
IFRIC 18 Übertragung von Vermögenswerten von Kunden 01.01.2009<br />
IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme 01.07.2008<br />
Verschiedene jährliche Änderungsverfahren 2008 – Generell: 01.01.2009 (mit einigen spezifischen<br />
Übergangsvorschriften)<br />
IAS 39 R Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung 2) 01.01.2009<br />
IFRS 1 R Erstmalige Anwendung der IFRS 2) 01.01.2009<br />
IFRS 3 R und Unternehmenszusammenschlüsse<br />
IAS 27 R und Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS 2) 01.07.2009<br />
1)<br />
Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen<br />
*)<br />
R – Revised (überarbeitet)<br />
2)<br />
Die Standards die von der EU nicht übernommen wurden, sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden,<br />
die am oder nach dem Datum des Inkraftstretens beginnen.<br />
IFRS 2: Änderungen – Aktienbasierte Vergütungen<br />
Mit der Änderung werden Ausübungsbedingungen präziser definiert sowie die bilanzielle Behandlung wirksam<br />
annullierter Zusagen geregelt. Im Konzern sind keine Ereignisse eingetreten die in den Anwendungsbereich<br />
dieser Neuregelung fallen.<br />
IFRS 8: Geschäftssegmente<br />
IFRS 8 unterscheidet sich insoweit von IAS 14, als der Standard einen „Management-Ansatz“ zur Identifizierung<br />
und Bewertung der Ergebnisse der berichtspflichtigen Segmente vorsieht. Das Abgrenzungskriterium für die<br />
Segmente stellt hierbei das interne Steuerungskonzept bzw. die Ergebnisverantwortung dar. Die Aufbereitung<br />
der Segmentberichterstattung und die Segmentidentifikation haben sich dabei gemäß IFRS 8 an den Informationen<br />
zu orientieren, die auch dem zentralen Entscheidungsträger für Entscheidungszwecke zur Verfügung<br />
stehen. Die erstmalige Anwendung wird voraussichtlich weiterhin zu einer Darstellung der Segmente nach<br />
Geschäftsbereichen und geographischen Regionen sowie zu weiteren Anhangsangaben führen.<br />
<strong>conwert</strong> Jahresfinanzbericht | 2008<br />
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