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JAHRESFINANZBERICHT - conwert Immobilien Invest SE

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KONZERNANHANG<br />

Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an<br />

einem assoziierten Unternehmen wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor wird anhand<br />

einer geeigneten Bewertungsmethode (DCF-Methode) der erzielbare Betrag bestimmt. Der DCF-Methode<br />

zugrundeliegenden Planungsrechungen basieren auf Basis einer unternehmensinternen Mittelfristplanung<br />

unter Anwendung eines an die Tätigkeit und das Unternehmensrisiko angepassten Abzinsungssatzes.<br />

Die Verwertbarkeit der Verlustvorträge und somit die Aktivierung eines entsprechenden Aktivpostens unter<br />

den aktiven latenten Steueransprüchen ergibt sich nach der Einschätzung des Managements über die künftige<br />

Ergebnis- bzw. Steuersituation des Konzerns. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei einer negativen<br />

Veränderung von Annahmen die Aktivierung der latenten Steueransprüche in selbiger Höhe nicht gerechtfertigt<br />

ist, sodass dies einen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hat. Weitere Einzelheiten<br />

hierzu sowie zu den Buchwerten der betroffenen Posten sind unter Punkt H. 12. zu finden.<br />

D) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />

1. <strong>Immobilien</strong>vermögen<br />

1.1. Als Finanzinvestition gehaltene <strong>Immobilien</strong><br />

Der Zugang von als Finanzinvestitionen gehaltenen <strong>Immobilien</strong> erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Folgebewertung<br />

erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, wobei Gewinne oder Verluste aus der Änderung des beizulegenden<br />

Zeitwertes erfolgswirksam berücksichtigt werden. Im Zeitpunkt des Erwerbes der einzelnen Objekte wird in<br />

Abhängigkeit von den Renditeerwartungen bzw. von der künftigen strategischen Ausrichtung des Objekts die<br />

Kategorisierung in als Finanzinvestitionen gehaltene <strong>Immobilien</strong> bzw. zum Verkauf gehaltene <strong>Immobilien</strong> vorgenommen.<br />

Bei einer Übertragung von als Finanzinvestitionen gehaltenen <strong>Immobilien</strong> auf als zum Verkauf<br />

gehaltene <strong>Immobilien</strong> entsprechen die Anschaffungskosten der <strong>Immobilien</strong> für Zwecke der Folgebewertung<br />

deren beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Nutzungsänderung. Als Finanzinvestitionen gehaltene <strong>Immobilien</strong><br />

werden ausgebucht, wenn sie veräußert werden oder wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt werden können<br />

und kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen aus ihrem Abgang mehr erwartet wird. <strong>Immobilien</strong> werden nur dann<br />

aus dem Bestand der als Finanzinvestitionen gehaltenen <strong>Immobilien</strong> in die zum Verkauf gehaltenen <strong>Immobilien</strong><br />

übertragen, wenn eine Nutzungsänderung vorliegt.<br />

Während der Entwicklung von als Finanzinvestitionen gehaltenen <strong>Immobilien</strong> werden Fremdkapitalkosten in<br />

Höhe der zurechenbaren Zinsaufwendungen aktiviert.<br />

1.2. Zum Verkauf gehaltene <strong>Immobilien</strong><br />

Der Zugang der zum Verkauf gehaltenen <strong>Immobilien</strong> erfolgt zu Anschaffungskosten, Umgliederungen von den<br />

als Finanzinvestitionen gehaltenen <strong>Immobilien</strong> werden zum beizulegenden Zeitwert im Zeitpunkt der Umgliederung<br />

vorgenommen. In weiterer Folge erfolgt der Ansatz der zum Verkauf bestimmten <strong>Immobilien</strong> entsprechend<br />

IAS 2 mit dem niedrigeren der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert.<br />

Die zum Verkauf gehaltenen <strong>Immobilien</strong> werden ausgebucht, wenn sie veräußert werden.<br />

2. Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- und Firmenwert<br />

Der Erwerb von Tochterunternehmen und Geschäftsbetrieben wird nach der Erwerbsmethode bilanziert. Dies<br />

beinhaltet die Erfassung von identifizierbaren Vermögenswerten (einschließlich der zuvor nicht erfassten immateriellen<br />

Vermögenswerte) und Schulden (einschließlich Eventualschulden, jedoch unbeachtlich künftiger Restrukturierung)<br />

des erworbenen Geschäftsbetriebs zum beizuliegenden Zeitwert.<br />

Der Geschäfts- oder Firmenwert aus einem dieser Unternehmenszusammenschlüsse wird bei erstmaligem<br />

Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses<br />

über den Anteil des Erwerbers an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren<br />

<strong>conwert</strong> Jahresfinanzbericht | 2008<br />

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