JAHRESFINANZBERICHT - conwert Immobilien Invest SE
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KONZERNANHANG<br />
Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an<br />
einem assoziierten Unternehmen wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor wird anhand<br />
einer geeigneten Bewertungsmethode (DCF-Methode) der erzielbare Betrag bestimmt. Der DCF-Methode<br />
zugrundeliegenden Planungsrechungen basieren auf Basis einer unternehmensinternen Mittelfristplanung<br />
unter Anwendung eines an die Tätigkeit und das Unternehmensrisiko angepassten Abzinsungssatzes.<br />
Die Verwertbarkeit der Verlustvorträge und somit die Aktivierung eines entsprechenden Aktivpostens unter<br />
den aktiven latenten Steueransprüchen ergibt sich nach der Einschätzung des Managements über die künftige<br />
Ergebnis- bzw. Steuersituation des Konzerns. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei einer negativen<br />
Veränderung von Annahmen die Aktivierung der latenten Steueransprüche in selbiger Höhe nicht gerechtfertigt<br />
ist, sodass dies einen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hat. Weitere Einzelheiten<br />
hierzu sowie zu den Buchwerten der betroffenen Posten sind unter Punkt H. 12. zu finden.<br />
D) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />
1. <strong>Immobilien</strong>vermögen<br />
1.1. Als Finanzinvestition gehaltene <strong>Immobilien</strong><br />
Der Zugang von als Finanzinvestitionen gehaltenen <strong>Immobilien</strong> erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Folgebewertung<br />
erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, wobei Gewinne oder Verluste aus der Änderung des beizulegenden<br />
Zeitwertes erfolgswirksam berücksichtigt werden. Im Zeitpunkt des Erwerbes der einzelnen Objekte wird in<br />
Abhängigkeit von den Renditeerwartungen bzw. von der künftigen strategischen Ausrichtung des Objekts die<br />
Kategorisierung in als Finanzinvestitionen gehaltene <strong>Immobilien</strong> bzw. zum Verkauf gehaltene <strong>Immobilien</strong> vorgenommen.<br />
Bei einer Übertragung von als Finanzinvestitionen gehaltenen <strong>Immobilien</strong> auf als zum Verkauf<br />
gehaltene <strong>Immobilien</strong> entsprechen die Anschaffungskosten der <strong>Immobilien</strong> für Zwecke der Folgebewertung<br />
deren beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Nutzungsänderung. Als Finanzinvestitionen gehaltene <strong>Immobilien</strong><br />
werden ausgebucht, wenn sie veräußert werden oder wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt werden können<br />
und kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen aus ihrem Abgang mehr erwartet wird. <strong>Immobilien</strong> werden nur dann<br />
aus dem Bestand der als Finanzinvestitionen gehaltenen <strong>Immobilien</strong> in die zum Verkauf gehaltenen <strong>Immobilien</strong><br />
übertragen, wenn eine Nutzungsänderung vorliegt.<br />
Während der Entwicklung von als Finanzinvestitionen gehaltenen <strong>Immobilien</strong> werden Fremdkapitalkosten in<br />
Höhe der zurechenbaren Zinsaufwendungen aktiviert.<br />
1.2. Zum Verkauf gehaltene <strong>Immobilien</strong><br />
Der Zugang der zum Verkauf gehaltenen <strong>Immobilien</strong> erfolgt zu Anschaffungskosten, Umgliederungen von den<br />
als Finanzinvestitionen gehaltenen <strong>Immobilien</strong> werden zum beizulegenden Zeitwert im Zeitpunkt der Umgliederung<br />
vorgenommen. In weiterer Folge erfolgt der Ansatz der zum Verkauf bestimmten <strong>Immobilien</strong> entsprechend<br />
IAS 2 mit dem niedrigeren der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert.<br />
Die zum Verkauf gehaltenen <strong>Immobilien</strong> werden ausgebucht, wenn sie veräußert werden.<br />
2. Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- und Firmenwert<br />
Der Erwerb von Tochterunternehmen und Geschäftsbetrieben wird nach der Erwerbsmethode bilanziert. Dies<br />
beinhaltet die Erfassung von identifizierbaren Vermögenswerten (einschließlich der zuvor nicht erfassten immateriellen<br />
Vermögenswerte) und Schulden (einschließlich Eventualschulden, jedoch unbeachtlich künftiger Restrukturierung)<br />
des erworbenen Geschäftsbetriebs zum beizuliegenden Zeitwert.<br />
Der Geschäfts- oder Firmenwert aus einem dieser Unternehmenszusammenschlüsse wird bei erstmaligem<br />
Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses<br />
über den Anteil des Erwerbers an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren<br />
<strong>conwert</strong> Jahresfinanzbericht | 2008<br />
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