JAHRESFINANZBERICHT - conwert Immobilien Invest SE
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KONZERNANHANG<br />
Aktive und passive Steuerabgrenzungen werden unter Verwendung der erwarteten Steuersätze für das steuerbare<br />
Einkommen ermittelt, die im Zeitpunkt des Ausgleichs der temporären Differenzen anwendbar sein werden.<br />
Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) verwendet, die zum Bilanzstichtag gültig oder angekündigt<br />
sind. Das Ausmaß der aktiven und passiven Steuerabgrenzung spiegelt die Steuerwirkungen wider, die sich<br />
nach Einschätzung des Unternehmens zum Bilanzstichtag ergeben würden, wenn die Buchwerte des Vermögens<br />
realisiert und die Verbindlichkeiten beglichen würden.<br />
Aktive und passive Steuerabgrenzungen werden grundsätzlich für alle temporären Differenzen sowie steuerlichen<br />
Verlustvorträge berücksichtigt, mit Ausnahme der<br />
• latenten Steuerschuld bzw. Steueransprüche, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts<br />
oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss<br />
ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Jahresergebnis<br />
noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst und<br />
• latenten Steuerschuld bzw. Steueransprüchen aus temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit<br />
Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen<br />
stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden<br />
kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren<br />
werden.<br />
Die latenten Steueransprüche werden gebildet, wenn es wahrscheinlich ist, dass zum Zeitpunkt der Realisierung<br />
der abzugsfähigen temporären Differenzen/des steuerlichen Verlustvortrages genügend steuerbare<br />
Gewinne vorhanden sein werden. Zu jedem Bilanzstichtag werden die bisher unberücksichtigten abzugsfähigen<br />
temporären Differenzen/der steuerliche Verlustvortrag sowie der Buchwert der gebildeten aktiven Steuerabgrenzungen<br />
neu eingeschätzt. Jene bisher nicht aktivierten latenten Steueransprüche werden in dem Ausmaß<br />
berücksichtigt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass der zukünftige steuerbare Gewinn die Realisierung<br />
der abzugsfähigen temporären Differenzen/des steuerlichen Verlustvortrages zulässt. Im Gegensatz dazu wird<br />
der Buchwert latenter Steueransprüche in jenem Ausmaß wertberichtigt, in dem es nicht länger wahrscheinlich<br />
ist, dass in Zukunft genügend steuerbare Gewinne zur Verwendung der abzugsfähigen temporären Differenzen/des<br />
steuerlichen Verlustvortrages vorhanden sein werden.<br />
Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der<br />
Gewinn- und Verlustrechnung sondern im Eigenkapital erfasst.<br />
Zum Bilanzstichtag werden latente Steueransprüche mit latenten Steuerschulden aufgerechnet, wenn<br />
• diese Ansprüche bzw. Verbindlichkeiten gegenüber der selben Steuerbehörde bestehen und<br />
• wenn die Ansprüche bzw. Verbindlichkeiten unter den für österreichische Gesellschaften bestehenden<br />
Steuerumlage- und Gruppenvertrag fallen, welcher ein einklagbares Recht auf Aufrechnung zur Folge hat.<br />
<strong>conwert</strong> Jahresfinanzbericht | 2008<br />
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