Jahresbericht 2004 - Wasserverband Eifel-Rur
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ßen. Die dauerhafte Gewährleistung<br />
der Tragsicherheit<br />
und Gebrauchstauglichkeit<br />
ist demgemäß<br />
für diese Ingenieurbauwerke<br />
Grundlage jedes<br />
Talsperrenhandelns.<br />
Bereits mit der Planung,<br />
dem Bau und dem Betrieb<br />
der Stauanlagen –<br />
immer unter dem gesetzlich<br />
vorgegebenen<br />
Anpassungsgebot an die<br />
allgemein anerkannten<br />
Regeln der Technik (z.B.<br />
DIN 19700) stehend –<br />
müssen Sicherheitskriterien<br />
erfüllt werden. Das<br />
qualifizierte Zusammenspiel zwischen<br />
technischen Automatismen und dem<br />
Handeln des Menschen muss allen Sicherheitsbelangen<br />
beim Betrieb der<br />
Talsperren gerecht werden. Hier ist die<br />
im Betrieb sicherzustellende Überwachung<br />
der Staubauwerke durch regelmäßige<br />
Messungen, Beobachtungen,<br />
Kontrollen und Funktionstests durch<br />
den Anlagenbetreiber umzusetzen.<br />
Überwacht wird dies durch die zuständige<br />
Aufsichtsbehörde (StUA Aachen,<br />
Bezirksregierung Köln).<br />
Restrisiko<br />
Talsperren<br />
Talsperren sind auf Grundlage aller zuvor<br />
genannten Kriterien sicher. Trotzdem<br />
verbleibt auch hier ein – nach<br />
menschlichem Ermessen – eigentlich<br />
nicht vorstellbares „Restrisiko“. Dieses<br />
wird auch erstmalig in der neuen DIN<br />
19700/11 als Nachweiskriterium erwähnt.<br />
Gemeinsam mit dem Institut für Wasserbau<br />
und Wasserwirtschaft (IWW)<br />
der RWTH Aachen und dem UB Talsperren<br />
wurde in den Vorjahren bereits<br />
ein Verfahren zur Durchführung einer<br />
(Rest)risiko-Betrachtung entwickelt.<br />
Dieses Verfahren setzt sich modular<br />
aus Bausteinen zusammen, die einzeln<br />
bearbeitet werden können und schließlich<br />
die Ermittlung des Restrisikos ermöglichen.<br />
Weiterhin hilft dieses Verfahren bei der<br />
Identifikation notwendiger und/oder<br />
sinnvoller Maßnahmen zur Risikominderung<br />
und gestattet die Quantifizierung<br />
der Wirkung solcher Maßnahmen.<br />
Hierzu sind bereits verschiedene<br />
Forschungsaufträge sowie auch Studien<br />
im Rahmen von Diplom- und Studienarbeiten<br />
erstellt worden. Um diesem<br />
akademischen Thema die Praxisbezogenheit<br />
zu geben, wird die Anwendbarkeit<br />
auf das „Fallbeispiel <strong>Rur</strong>talsperre“<br />
projiziert. Dies führt in diesem<br />
konkreten Fall zu einer klaren praxis-<br />
und objektbezogenen Definition<br />
des Restrisikos und letztendlich auch<br />
zu einer Konzeption eines hierbei anzuwendenden<br />
Notfallszenarios.<br />
Eine von vielen Betrachtungen ist auch<br />
die hypothetische Feststellung des<br />
Überflutungsvorganges des (Hauptdammes<br />
Schwammenauel) und das<br />
hierdurch fiktiv angenommene eintretende<br />
Versagen. Die Wahrscheinlichkeit<br />
dieses Schadensereignisses wird<br />
hierbei nicht betrachtet.<br />
Auch Notfallvorsorge und Notfallkonzeption<br />
dienen der weiteren Minimierung<br />
des an jeder Talsperrenanlage vorhandenen<br />
Gefährdungspotenzials. Der<br />
Kontakt und Austausch mit den hier<br />
gesetzlich zuständigen Katastrophenschutzbehörden<br />
ist daher für den Talsperrenbetrieb<br />
verpflichtend.<br />
Vertiefte<br />
Überprüfungen<br />
Nach dem Landeswassergesetz NRW<br />
sind Talsperren nach den allgemein anerkannten<br />
Regeln der Technik<br />
(a.a.R.d.T.) zu errichten, zu unterhalten<br />
und zu betreiben. Hierzu sind so<br />
genannte Vertiefte Überprüfungen<br />
durchzuführen, mit denen nachzuweisen<br />
ist, dass die Stauanlagen und die