Jahresbericht 2004 - Wasserverband Eifel-Rur
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Finanzwesen<br />
Versicherungsstelle Zellstoff und Papier<br />
GmbH, Köln, (VZP) auch Wertpapiere<br />
(RWE-Aktien u.a.) und sonstige Ausleihungen<br />
wie Baudarlehen an Mitarbeiter<br />
und ein Darlehen an die Stadt<br />
Wassenberg ausgewiesen.<br />
Die Vorräte sind durch die Übernahme<br />
der Kläranlagen von Aachen um 993<br />
TEUR gestiegen. Damit konnten die<br />
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ohne Berücksichtigung<br />
der Aachener Anlagen<br />
um knapp 70 TEUR gesenkt werden.<br />
Die Forderungen stammen im Wesentlichen<br />
aus Schlamm- und Fäkalienanlieferungen,<br />
der Abwasserabgabe sowie<br />
der Beitragsabrechnung 2002. Die<br />
sonstigen Vermögensgegenstände setzen<br />
sich aus Forderungen für noch ausstehende<br />
Anlagenübertragungen,<br />
Lohn- und Gehaltsvorschüssen und<br />
noch nicht durch Beiträge finanzierte<br />
Rückstellungen zusammen.<br />
Die Geldbestände bestehen aus Kassenbeständen<br />
und Guthaben bei Kreditinstituten.<br />
Sie betragen zum<br />
31.12.2003 noch 11,6 Mio. Euro und<br />
konnten im Vergleich zum Vorjahr um<br />
rund 66 % gesenkt werden.<br />
Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten<br />
(ARAP) handelt es sich<br />
vor allem um die abzugrenzende Beamtenbesoldung<br />
(41 TEUR), die RVK-<br />
Umlage (27 TEUR), die Kfz-Steuern<br />
(16 TEUR) sowie die Aufwendungen<br />
für die Bearbeitung des Kreditportfolios<br />
(10 TEUR).<br />
Die Rücklagen unterteilen sich in Allgemeine<br />
und Sonderrücklagen, Beitragsausgleichsrücklagen<br />
und in sonstige<br />
Rücklagen. Bei den allgemeinen<br />
Rücklagen handelt es sich um „Geldrücklagen“<br />
im Sinne kameraler Begriffsbestimmungen.<br />
Sobald die Mittel<br />
in Anspruch genommen werden (z.B.<br />
zur Finanzierung von Investitionen = so<br />
genannte „Direktfinanzierungen aus<br />
Rücklagemitteln“), findet eine Umgliederung<br />
zu den sonstigen Rücklagen<br />
statt. Der Unternehmensbereich Gewässer<br />
führt eine Sonderrücklage des<br />
ehemaligen Abwasserverbands fort,<br />
aus der ggf. die entstehenden Aufwendungen<br />
zur Altlastbeseitigung bestritten<br />
werden können. Am 31. Dezember<br />
2003 beläuft sich diese Rücklage<br />
auf unverändert 142 TEUR. Den<br />
Beitragsausgleichsrücklagen wurden<br />
die Überschüsse aus dem Jahr 2001<br />
entnommen und an die Mitglieder zurückgezahlt.<br />
Die sonstigen Rücklagen<br />
ab 1. Januar 1998 stellten den Ausgleich<br />
zwischen den in der Eröffnungsbilanz<br />
(1. Januar 1997) ausgewiesenen<br />
Vermögenswerten und den<br />
zu passivierenden Verbindlichkeiten,<br />
Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten<br />
sowie den allgemeinen<br />
Rücklagen dar. Sie beruhten insbesondere<br />
auf Vermögensteilen, denen keine<br />
Verpflichtungen mehr gegenüberstehen,<br />
weil die langfristigen Finanzierungsmittel<br />
(Darlehen) inzwischen zurückgezahlt<br />
sind, sowie auf Unterschieden<br />
zwischen betriebsgewöhnlicher<br />
Nutzungsdauer (Abschreibungen)<br />
und der Laufzeit noch vorhandener<br />
Darlehen (Tilgungen). Die weiteren<br />
Zuführungen ergeben sich aus den<br />
vom Verband angewendeten Grundsätzen<br />
der Beitragsermittlung und (Direkt-)Finanzierung.<br />
Beim Bilanzgewinn handelt es sich<br />
nicht um einen Gewinn im herkömmlichen<br />
Sinne, sondern um sogenannte<br />
Tilgungsspitzen. In der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung können nur die Abschreibungen<br />
erwirtschaftet werden.<br />
Zahlungswirksam werden aber die Tilgungen.<br />
Der Differenzbetrag zwischen<br />
niedrigeren Abschreibungen und höheren<br />
Tilgungen muss aus Liquiditätsgründen<br />
zur Bedienung der Kreditverpflichtungen<br />
von den Mitgliedern kostenstellenspezifisch<br />
erhoben werden.<br />
Die Rückstellungen bestehen mit 937<br />
TEUR aus Pensionsrückstellungen. Verpflichtungen<br />
zur künftigen Gewährung<br />
einer Altersversorgung (Versorgungszusagen)<br />
sind gegenüber dem Vorstand<br />
des WVER, einem ehemaligen<br />
Vorstand und sechs weiteren Bediensteten<br />
gegeben. In diesem Zusammenhang<br />
besteht seitens des Verbands<br />
Mitgliedschaft in der Rheinischen Versorgungskasse<br />
(RVK) Köln. Die nach<br />
dem 31. Dezember 1986 erteilten Versorgungszusagen<br />
unterliegen der Passivierungspflicht<br />
gemäß Art. 28 Abs. 1<br />
S. 1 EGHGB. Für die Altzusagen (sechs<br />
Ansprüche auf laufende Versorgungsbezüge)<br />
wurde das Passivierungswahlrecht<br />
nicht in Anspruch genommen.<br />
Die Barwerte der mit einem Rechnungszinsfuß<br />
von 6 % ermittelten Pensionsrückstellungen<br />
ergeben sich aus<br />
einem versicherungsmathematischen<br />
Gutachten mit 1.089 TEUR. Zur Vergleichmäßigung<br />
der hieraus entstehenden<br />
Beitragsbelastung wird die versicherungsmathematisch<br />
ermittelte Zuführung<br />
analog § 6a EStG auf drei Jahre<br />
gleichmäßig verteilt. Der Fehlbetrag<br />
dieser Rückstellungen für Alt- und Neuzusagen<br />
beläuft sich auf 2.336 TEUR.<br />
Zur Durchführung der zusätzlichen Altersversorgung<br />
der dem Versorgungstarifbetrag<br />
(VersTV) unterliegenden