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Jahresbericht 2004 - Wasserverband Eifel-Rur

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78<br />

Finanzwesen<br />

Versicherungsstelle Zellstoff und Papier<br />

GmbH, Köln, (VZP) auch Wertpapiere<br />

(RWE-Aktien u.a.) und sonstige Ausleihungen<br />

wie Baudarlehen an Mitarbeiter<br />

und ein Darlehen an die Stadt<br />

Wassenberg ausgewiesen.<br />

Die Vorräte sind durch die Übernahme<br />

der Kläranlagen von Aachen um 993<br />

TEUR gestiegen. Damit konnten die<br />

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ohne Berücksichtigung<br />

der Aachener Anlagen<br />

um knapp 70 TEUR gesenkt werden.<br />

Die Forderungen stammen im Wesentlichen<br />

aus Schlamm- und Fäkalienanlieferungen,<br />

der Abwasserabgabe sowie<br />

der Beitragsabrechnung 2002. Die<br />

sonstigen Vermögensgegenstände setzen<br />

sich aus Forderungen für noch ausstehende<br />

Anlagenübertragungen,<br />

Lohn- und Gehaltsvorschüssen und<br />

noch nicht durch Beiträge finanzierte<br />

Rückstellungen zusammen.<br />

Die Geldbestände bestehen aus Kassenbeständen<br />

und Guthaben bei Kreditinstituten.<br />

Sie betragen zum<br />

31.12.2003 noch 11,6 Mio. Euro und<br />

konnten im Vergleich zum Vorjahr um<br />

rund 66 % gesenkt werden.<br />

Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten<br />

(ARAP) handelt es sich<br />

vor allem um die abzugrenzende Beamtenbesoldung<br />

(41 TEUR), die RVK-<br />

Umlage (27 TEUR), die Kfz-Steuern<br />

(16 TEUR) sowie die Aufwendungen<br />

für die Bearbeitung des Kreditportfolios<br />

(10 TEUR).<br />

Die Rücklagen unterteilen sich in Allgemeine<br />

und Sonderrücklagen, Beitragsausgleichsrücklagen<br />

und in sonstige<br />

Rücklagen. Bei den allgemeinen<br />

Rücklagen handelt es sich um „Geldrücklagen“<br />

im Sinne kameraler Begriffsbestimmungen.<br />

Sobald die Mittel<br />

in Anspruch genommen werden (z.B.<br />

zur Finanzierung von Investitionen = so<br />

genannte „Direktfinanzierungen aus<br />

Rücklagemitteln“), findet eine Umgliederung<br />

zu den sonstigen Rücklagen<br />

statt. Der Unternehmensbereich Gewässer<br />

führt eine Sonderrücklage des<br />

ehemaligen Abwasserverbands fort,<br />

aus der ggf. die entstehenden Aufwendungen<br />

zur Altlastbeseitigung bestritten<br />

werden können. Am 31. Dezember<br />

2003 beläuft sich diese Rücklage<br />

auf unverändert 142 TEUR. Den<br />

Beitragsausgleichsrücklagen wurden<br />

die Überschüsse aus dem Jahr 2001<br />

entnommen und an die Mitglieder zurückgezahlt.<br />

Die sonstigen Rücklagen<br />

ab 1. Januar 1998 stellten den Ausgleich<br />

zwischen den in der Eröffnungsbilanz<br />

(1. Januar 1997) ausgewiesenen<br />

Vermögenswerten und den<br />

zu passivierenden Verbindlichkeiten,<br />

Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten<br />

sowie den allgemeinen<br />

Rücklagen dar. Sie beruhten insbesondere<br />

auf Vermögensteilen, denen keine<br />

Verpflichtungen mehr gegenüberstehen,<br />

weil die langfristigen Finanzierungsmittel<br />

(Darlehen) inzwischen zurückgezahlt<br />

sind, sowie auf Unterschieden<br />

zwischen betriebsgewöhnlicher<br />

Nutzungsdauer (Abschreibungen)<br />

und der Laufzeit noch vorhandener<br />

Darlehen (Tilgungen). Die weiteren<br />

Zuführungen ergeben sich aus den<br />

vom Verband angewendeten Grundsätzen<br />

der Beitragsermittlung und (Direkt-)Finanzierung.<br />

Beim Bilanzgewinn handelt es sich<br />

nicht um einen Gewinn im herkömmlichen<br />

Sinne, sondern um sogenannte<br />

Tilgungsspitzen. In der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung können nur die Abschreibungen<br />

erwirtschaftet werden.<br />

Zahlungswirksam werden aber die Tilgungen.<br />

Der Differenzbetrag zwischen<br />

niedrigeren Abschreibungen und höheren<br />

Tilgungen muss aus Liquiditätsgründen<br />

zur Bedienung der Kreditverpflichtungen<br />

von den Mitgliedern kostenstellenspezifisch<br />

erhoben werden.<br />

Die Rückstellungen bestehen mit 937<br />

TEUR aus Pensionsrückstellungen. Verpflichtungen<br />

zur künftigen Gewährung<br />

einer Altersversorgung (Versorgungszusagen)<br />

sind gegenüber dem Vorstand<br />

des WVER, einem ehemaligen<br />

Vorstand und sechs weiteren Bediensteten<br />

gegeben. In diesem Zusammenhang<br />

besteht seitens des Verbands<br />

Mitgliedschaft in der Rheinischen Versorgungskasse<br />

(RVK) Köln. Die nach<br />

dem 31. Dezember 1986 erteilten Versorgungszusagen<br />

unterliegen der Passivierungspflicht<br />

gemäß Art. 28 Abs. 1<br />

S. 1 EGHGB. Für die Altzusagen (sechs<br />

Ansprüche auf laufende Versorgungsbezüge)<br />

wurde das Passivierungswahlrecht<br />

nicht in Anspruch genommen.<br />

Die Barwerte der mit einem Rechnungszinsfuß<br />

von 6 % ermittelten Pensionsrückstellungen<br />

ergeben sich aus<br />

einem versicherungsmathematischen<br />

Gutachten mit 1.089 TEUR. Zur Vergleichmäßigung<br />

der hieraus entstehenden<br />

Beitragsbelastung wird die versicherungsmathematisch<br />

ermittelte Zuführung<br />

analog § 6a EStG auf drei Jahre<br />

gleichmäßig verteilt. Der Fehlbetrag<br />

dieser Rückstellungen für Alt- und Neuzusagen<br />

beläuft sich auf 2.336 TEUR.<br />

Zur Durchführung der zusätzlichen Altersversorgung<br />

der dem Versorgungstarifbetrag<br />

(VersTV) unterliegenden

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