Jahresbericht 2004 - Wasserverband Eifel-Rur
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Personal und Soziales<br />
Personal und Soziales<br />
Verfasserin: Rechtsanwältin<br />
Ass.jur. Sandra Jarzombek<br />
Zunächst erfolgen eine kurze Darstellung<br />
zu Rechtsänderungen und deren<br />
Auswirkungen auf den Personalbereich<br />
sowie Erläuterungen zu den Bereichen<br />
Aus- und Fortbildung. Eine Darstellung<br />
der Aufbauorganisation schließt sich<br />
an. Es folgen Daten zu Planstellen, zu<br />
schwerbehinderten Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern, Jubiläen und Rentengewährungen.<br />
Gesetzesänderungen<br />
Im Berichtsjahr wurden gesetzliche<br />
Neuregelungen und Änderungen geschaffen,<br />
die umfangreiche Aufgaben<br />
für den Personalbereich zur Folge hatten.<br />
Beispielhaft sollen folgende Themen<br />
genannt werden:<br />
■ Änderung der Lohnsteuerrichtlinien;<br />
■ Änderung sozialversicherungsrechtlicher<br />
Vorschriften mit Wirkung zum<br />
01. Januar <strong>2004</strong>;<br />
■ Erhöhung der Wochenarbeitszeit für<br />
Beamtinnen<br />
01.01.<strong>2004</strong>;<br />
und Beamte ab<br />
■ Änderungen des Bundeserziehungsgeldgesetzes<br />
ab 01. Januar <strong>2004</strong>:<br />
Die gesetzlichen Änderungen betreffen<br />
sowohl die Bestimmungen über<br />
das Erziehungsgeld als auch die Vor-<br />
schriften über die Inanspruchnahme<br />
der Elternzeit.<br />
■ Neuregelungen des Altersteilzeitgesetzes<br />
ab dem 01. Juli <strong>2004</strong> sowie<br />
deren tarifvertragliche Auswirkungen:<br />
Für Personen, deren Altersteilzeit<br />
ab dem 01.07.<strong>2004</strong> beginnt,<br />
wurde im Altersteilzeitgesetz u.a. das<br />
Regelarbeitsentgelt als neue Berechnungsbasis<br />
für den Aufstockungsbetrag<br />
und die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge<br />
eingeführt. Da zu<br />
den Regelungen im Altersteilzeitgesetz<br />
keine Entsprechung im Tarifvertrag<br />
Altersteilzeit existiert, ist sicherzustellen,<br />
dass die tariflichen Aufstockungsbeträge<br />
die gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Mindestbeträge nach<br />
dem Altersteilzeitgesetz nicht unterschreiten.<br />
Dadurch wird eine so genannte<br />
Günstigerprüfung mittels einer<br />
Vergleichsberechnung erforderlich.<br />
Soweit die tariflichen Aufstockungsleistungen<br />
den gesetzlich definierten<br />
Mindestbetrag nicht erreichen,<br />
ist darüber hinaus vom Arbeitgeber<br />
der fehlende Differenzbetrag<br />
zu zahlen.<br />
Zudem hat das Erstattungsverfahren<br />
im Verhältnis zwischen Arbeitgeber<br />
und der Bundesagentur für Arbeit<br />
Neuerungen erfahren.<br />
Tariferhöhung und<br />
Einmalzahlung<br />
Zum 01.01.<strong>2004</strong> sowie zum<br />
01.05.<strong>2004</strong> erfolgte aufgrund der Tarifverhandlungen<br />
vom 12. Februar<br />
2003 jeweils eine Tariferhöhung von<br />
1 % sowie im Monat November <strong>2004</strong><br />
eine Einmalzahlung in Höhe von 50,-<br />
Euro für die vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmer.<br />
Für die Teilzeitbeschäftigten wurde diese<br />
Einmalzahlung anteilsmäßig nach<br />
dem wöchentlichen Arbeitszeitumfang<br />
gezahlt, während die Auszubildenden<br />
jeweils 30,- Euro erhielten.<br />
Entgeltumwandlung<br />
Bis zum Ende des Berichtsjahres machten<br />
70 WVER-Arbeitnehmerinnen und<br />
-Arbeitnehmer von der Möglichkeit der<br />
Entgeltumwandlung Gebrauch.<br />
Ausbildung<br />
Die Zahl der Ausbildungsplätze wurde<br />
erheblich erhöht, da der WVER eigene<br />
Potenziale nutzen und stärken will.<br />
Nur durch eine eigene, verbandsinterne<br />
Ausbildung besteht die Möglichkeit,<br />
Jugendliche gezielt auf Aufgaben im<br />
Verband vorzubereiten. Langfristig lassen<br />
sich hier Kosten einsparen, die anfallen<br />
würden, wenn man statt auszubilden<br />
externe Fachkräfte einstellt, die<br />
rekrutiert und verbandsgerecht eingearbeitet<br />
werden müssen.