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Jahresbericht 2004 - Wasserverband Eifel-Rur

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72<br />

Personal und Soziales<br />

Personal und Soziales<br />

Verfasserin: Rechtsanwältin<br />

Ass.jur. Sandra Jarzombek<br />

Zunächst erfolgen eine kurze Darstellung<br />

zu Rechtsänderungen und deren<br />

Auswirkungen auf den Personalbereich<br />

sowie Erläuterungen zu den Bereichen<br />

Aus- und Fortbildung. Eine Darstellung<br />

der Aufbauorganisation schließt sich<br />

an. Es folgen Daten zu Planstellen, zu<br />

schwerbehinderten Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern, Jubiläen und Rentengewährungen.<br />

Gesetzesänderungen<br />

Im Berichtsjahr wurden gesetzliche<br />

Neuregelungen und Änderungen geschaffen,<br />

die umfangreiche Aufgaben<br />

für den Personalbereich zur Folge hatten.<br />

Beispielhaft sollen folgende Themen<br />

genannt werden:<br />

■ Änderung der Lohnsteuerrichtlinien;<br />

■ Änderung sozialversicherungsrechtlicher<br />

Vorschriften mit Wirkung zum<br />

01. Januar <strong>2004</strong>;<br />

■ Erhöhung der Wochenarbeitszeit für<br />

Beamtinnen<br />

01.01.<strong>2004</strong>;<br />

und Beamte ab<br />

■ Änderungen des Bundeserziehungsgeldgesetzes<br />

ab 01. Januar <strong>2004</strong>:<br />

Die gesetzlichen Änderungen betreffen<br />

sowohl die Bestimmungen über<br />

das Erziehungsgeld als auch die Vor-<br />

schriften über die Inanspruchnahme<br />

der Elternzeit.<br />

■ Neuregelungen des Altersteilzeitgesetzes<br />

ab dem 01. Juli <strong>2004</strong> sowie<br />

deren tarifvertragliche Auswirkungen:<br />

Für Personen, deren Altersteilzeit<br />

ab dem 01.07.<strong>2004</strong> beginnt,<br />

wurde im Altersteilzeitgesetz u.a. das<br />

Regelarbeitsentgelt als neue Berechnungsbasis<br />

für den Aufstockungsbetrag<br />

und die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge<br />

eingeführt. Da zu<br />

den Regelungen im Altersteilzeitgesetz<br />

keine Entsprechung im Tarifvertrag<br />

Altersteilzeit existiert, ist sicherzustellen,<br />

dass die tariflichen Aufstockungsbeträge<br />

die gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Mindestbeträge nach<br />

dem Altersteilzeitgesetz nicht unterschreiten.<br />

Dadurch wird eine so genannte<br />

Günstigerprüfung mittels einer<br />

Vergleichsberechnung erforderlich.<br />

Soweit die tariflichen Aufstockungsleistungen<br />

den gesetzlich definierten<br />

Mindestbetrag nicht erreichen,<br />

ist darüber hinaus vom Arbeitgeber<br />

der fehlende Differenzbetrag<br />

zu zahlen.<br />

Zudem hat das Erstattungsverfahren<br />

im Verhältnis zwischen Arbeitgeber<br />

und der Bundesagentur für Arbeit<br />

Neuerungen erfahren.<br />

Tariferhöhung und<br />

Einmalzahlung<br />

Zum 01.01.<strong>2004</strong> sowie zum<br />

01.05.<strong>2004</strong> erfolgte aufgrund der Tarifverhandlungen<br />

vom 12. Februar<br />

2003 jeweils eine Tariferhöhung von<br />

1 % sowie im Monat November <strong>2004</strong><br />

eine Einmalzahlung in Höhe von 50,-<br />

Euro für die vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer.<br />

Für die Teilzeitbeschäftigten wurde diese<br />

Einmalzahlung anteilsmäßig nach<br />

dem wöchentlichen Arbeitszeitumfang<br />

gezahlt, während die Auszubildenden<br />

jeweils 30,- Euro erhielten.<br />

Entgeltumwandlung<br />

Bis zum Ende des Berichtsjahres machten<br />

70 WVER-Arbeitnehmerinnen und<br />

-Arbeitnehmer von der Möglichkeit der<br />

Entgeltumwandlung Gebrauch.<br />

Ausbildung<br />

Die Zahl der Ausbildungsplätze wurde<br />

erheblich erhöht, da der WVER eigene<br />

Potenziale nutzen und stärken will.<br />

Nur durch eine eigene, verbandsinterne<br />

Ausbildung besteht die Möglichkeit,<br />

Jugendliche gezielt auf Aufgaben im<br />

Verband vorzubereiten. Langfristig lassen<br />

sich hier Kosten einsparen, die anfallen<br />

würden, wenn man statt auszubilden<br />

externe Fachkräfte einstellt, die<br />

rekrutiert und verbandsgerecht eingearbeitet<br />

werden müssen.

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