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Jahresbericht 2004 - Wasserverband Eifel-Rur

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Gemäß § 25 Abs. 2 <strong>Eifel</strong><strong>Rur</strong>VG sind<br />

Abschreibungen nur nach der linearen<br />

Methode zulässig. Von der Sofortabschreibung<br />

geringwertiger Wirtschaftsgüter<br />

analog § 6 Abs. 2 EStG<br />

wird im Zugangsjahr Gebrauch gemacht.<br />

Außerplanmäßige Abschreibungen<br />

stehen im Zusammenhang mit<br />

der Übertragung von Zuschüssen.<br />

Unter die sonstigen betrieblichen Aufwendungen<br />

fallen die Abwasserabgabe<br />

(4.042 TEUR), Versicherungsprämien<br />

(572 TEUR), Telefon, Porto und<br />

Datenübertragungsleistungen (462<br />

TEUR), Rechts-, Steuer- und sonstige<br />

Beratungen, Prüfungs- und Prozesskosten<br />

(233 TEUR), Büro-, Lager- und sonstige<br />

Mieten und Pachten (213 TEUR),<br />

Zuführung zu Rückstellung für Zeitguthaben<br />

der Mitarbeiter (180 TEUR) sowie<br />

weitere sonstige betriebliche Aufwendungen.<br />

Bei den Erträgen aus Beteiligungen<br />

handelt es sich um die Gewinnausschüttung<br />

der VZP für das Geschäftsjahr<br />

2002.<br />

Die Erträge aus anderen Wertpapieren<br />

und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens<br />

setzten sich aus Dividenden,<br />

Fondsausschüttungen und Zinsen<br />

und Verwaltungskosten für Wohnungsbaudarlehen<br />

zusammen.<br />

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge<br />

sind für Tages und Festgeldguthaben<br />

vereinnahmt worden.<br />

Die Abschreibung auf Finanzanlagen<br />

betrifft die Beteiligung an der Klärschlammentsorgung<br />

<strong>Rur</strong>-Erft oHG.<br />

Die Erhöhung der Zinsen und ähnlichen<br />

Aufwendungen ist im Wesentlichen<br />

durch die Aufnahme bzw. Übernahme<br />

von Darlehen entstanden.<br />

Beim Ergebnis der Gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />

handelt es sich ent-<br />

sprechend dem gesetzlichen Gliederungsschema<br />

um den „Gewinn vor<br />

Steuern“.<br />

Die Steuern vom Einkommen und vom<br />

Ertrag entstehen aus Körperschaftsteuer<br />

zuzüglich Solidaritätszuschlag (6<br />

TEUR) sowie Gewerbesteuer (4 TEUR)<br />

für den Betrieb gewerblicher Art „Wassersport“<br />

sowie aus Kapitalertragsteuer<br />

zuzüglich Solidaritätszuschlag aus<br />

Beteiligungen und Wertpapieren (8<br />

TEUR).<br />

Die sonstigen Steuern setzen sich aus<br />

Grundsteuern (8 TEUR) und Kraftfahrzeugsteuern<br />

(24 TEUR) zusammen.<br />

Wirtschaftsplan <strong>2004</strong><br />

und Beitragserhebung<br />

Der Wirtschaftsplan <strong>2004</strong> einschließlich<br />

seiner Anlagen stellt ein in sich geschlossenes<br />

Produkt dar und liegt jedem<br />

Mitglied vor. Er gliedert sich<br />

wegen des bei der Beitragserhebung<br />

zu beachtenden Verursacherprinzips in<br />

347 Kostenstellen auf, für die je ein separater<br />

Beitragsbedarf zu ermitteln ist.<br />

Der für den Berichtszeitraum aufgestellte<br />

Plan weist ein Gesamtvolumen<br />

von rund 232 Mio. Euro auf. Davon<br />

entfallen rund 137 Mio. Euro auf den<br />

Erfolgsplan und ca. 95 Mio. Euro auf<br />

den Vermögensplan.<br />

Zur Realisierung des Wirtschaftsplans<br />

<strong>2004</strong> wurden gegenüber 75 Mitgliedern<br />

Beiträge in Höhe von 130.994<br />

TEUR festgesetzt.<br />

Von diesem Aufkommen entfielen<br />

111.986 TEUR auf die<br />

Beitragsgruppe 1 „Abwasserwesen“<br />

6.004 TEUR auf die<br />

Beitragsgruppe 2 „Talsperren“<br />

6.451 TEUR auf die<br />

Beitragsgruppe 3 „Gewässer“<br />

Finanzwesen 81<br />

Hinzu kamen Verwaltungskostenbeiträge<br />

i.H.v. 6.553 TEUR.<br />

Die Vorausleistungen waren zu vier Fälligkeitsterminen<br />

zu leisten und zwar<br />

zum 15.02., 15.05., 15.8. und 15.11.<br />

des Jahres. Nach Fertigstellung der Bilanz<br />

<strong>2004</strong> werden die endgültigen Beitragsbescheide<br />

versandt.<br />

In den Vorjahren reichten die eingeplanten<br />

Mittel gewöhnlich zur Deckung<br />

der tatsächlich entstandenen<br />

Kosten aus; Unterdeckungen in einzelnen<br />

Bereichen konnten in der Regel<br />

mit Überdeckungen in anderen Bereichen<br />

ausgeglichen werden. Teilweise<br />

kam es nach Abrechnung des Wirtschaftsplans<br />

zu geringeren Beitragsnachforderungen<br />

bzw. -rückerstattungen.<br />

Die Beitragsüberhänge wurden in<br />

die Beitragsausgleichsrücklagen eingestellt<br />

und mit der Beitragsermittlung<br />

des zweiten auf das Abrechnungsjahr<br />

folgenden Wirtschaftsjahres verrechnet.<br />

Die Rücklagen werden in den Büchern<br />

des Verbandes gemäß § 10 Abs. 4 Satz<br />

3 der Satzung Kostenstellen bezogen<br />

fortgeschrieben.<br />

Aufgrund der gesammelten Erfahrungswerte<br />

wird die Kalkulation von<br />

Jahr zu Jahr genauer und die Abweichung<br />

damit geringer. Zu beobachten<br />

war unter anderem, dass im Jahr der<br />

Übernahme einer Kläranlage die geplanten<br />

Kosten, die den übermittelten<br />

Werten der abgebenden Kommune<br />

entnommen wurden, regelmäßig zu<br />

hoch angesetzt waren. Durch Korrektur<br />

nach unten konnte in den Folgejahren<br />

der oben genannte Effekt der<br />

immer genauer werdenden Planung erreicht<br />

werden.

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