Jahresbericht 2004 - Wasserverband Eifel-Rur
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Gemäß § 25 Abs. 2 <strong>Eifel</strong><strong>Rur</strong>VG sind<br />
Abschreibungen nur nach der linearen<br />
Methode zulässig. Von der Sofortabschreibung<br />
geringwertiger Wirtschaftsgüter<br />
analog § 6 Abs. 2 EStG<br />
wird im Zugangsjahr Gebrauch gemacht.<br />
Außerplanmäßige Abschreibungen<br />
stehen im Zusammenhang mit<br />
der Übertragung von Zuschüssen.<br />
Unter die sonstigen betrieblichen Aufwendungen<br />
fallen die Abwasserabgabe<br />
(4.042 TEUR), Versicherungsprämien<br />
(572 TEUR), Telefon, Porto und<br />
Datenübertragungsleistungen (462<br />
TEUR), Rechts-, Steuer- und sonstige<br />
Beratungen, Prüfungs- und Prozesskosten<br />
(233 TEUR), Büro-, Lager- und sonstige<br />
Mieten und Pachten (213 TEUR),<br />
Zuführung zu Rückstellung für Zeitguthaben<br />
der Mitarbeiter (180 TEUR) sowie<br />
weitere sonstige betriebliche Aufwendungen.<br />
Bei den Erträgen aus Beteiligungen<br />
handelt es sich um die Gewinnausschüttung<br />
der VZP für das Geschäftsjahr<br />
2002.<br />
Die Erträge aus anderen Wertpapieren<br />
und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens<br />
setzten sich aus Dividenden,<br />
Fondsausschüttungen und Zinsen<br />
und Verwaltungskosten für Wohnungsbaudarlehen<br />
zusammen.<br />
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge<br />
sind für Tages und Festgeldguthaben<br />
vereinnahmt worden.<br />
Die Abschreibung auf Finanzanlagen<br />
betrifft die Beteiligung an der Klärschlammentsorgung<br />
<strong>Rur</strong>-Erft oHG.<br />
Die Erhöhung der Zinsen und ähnlichen<br />
Aufwendungen ist im Wesentlichen<br />
durch die Aufnahme bzw. Übernahme<br />
von Darlehen entstanden.<br />
Beim Ergebnis der Gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />
handelt es sich ent-<br />
sprechend dem gesetzlichen Gliederungsschema<br />
um den „Gewinn vor<br />
Steuern“.<br />
Die Steuern vom Einkommen und vom<br />
Ertrag entstehen aus Körperschaftsteuer<br />
zuzüglich Solidaritätszuschlag (6<br />
TEUR) sowie Gewerbesteuer (4 TEUR)<br />
für den Betrieb gewerblicher Art „Wassersport“<br />
sowie aus Kapitalertragsteuer<br />
zuzüglich Solidaritätszuschlag aus<br />
Beteiligungen und Wertpapieren (8<br />
TEUR).<br />
Die sonstigen Steuern setzen sich aus<br />
Grundsteuern (8 TEUR) und Kraftfahrzeugsteuern<br />
(24 TEUR) zusammen.<br />
Wirtschaftsplan <strong>2004</strong><br />
und Beitragserhebung<br />
Der Wirtschaftsplan <strong>2004</strong> einschließlich<br />
seiner Anlagen stellt ein in sich geschlossenes<br />
Produkt dar und liegt jedem<br />
Mitglied vor. Er gliedert sich<br />
wegen des bei der Beitragserhebung<br />
zu beachtenden Verursacherprinzips in<br />
347 Kostenstellen auf, für die je ein separater<br />
Beitragsbedarf zu ermitteln ist.<br />
Der für den Berichtszeitraum aufgestellte<br />
Plan weist ein Gesamtvolumen<br />
von rund 232 Mio. Euro auf. Davon<br />
entfallen rund 137 Mio. Euro auf den<br />
Erfolgsplan und ca. 95 Mio. Euro auf<br />
den Vermögensplan.<br />
Zur Realisierung des Wirtschaftsplans<br />
<strong>2004</strong> wurden gegenüber 75 Mitgliedern<br />
Beiträge in Höhe von 130.994<br />
TEUR festgesetzt.<br />
Von diesem Aufkommen entfielen<br />
111.986 TEUR auf die<br />
Beitragsgruppe 1 „Abwasserwesen“<br />
6.004 TEUR auf die<br />
Beitragsgruppe 2 „Talsperren“<br />
6.451 TEUR auf die<br />
Beitragsgruppe 3 „Gewässer“<br />
Finanzwesen 81<br />
Hinzu kamen Verwaltungskostenbeiträge<br />
i.H.v. 6.553 TEUR.<br />
Die Vorausleistungen waren zu vier Fälligkeitsterminen<br />
zu leisten und zwar<br />
zum 15.02., 15.05., 15.8. und 15.11.<br />
des Jahres. Nach Fertigstellung der Bilanz<br />
<strong>2004</strong> werden die endgültigen Beitragsbescheide<br />
versandt.<br />
In den Vorjahren reichten die eingeplanten<br />
Mittel gewöhnlich zur Deckung<br />
der tatsächlich entstandenen<br />
Kosten aus; Unterdeckungen in einzelnen<br />
Bereichen konnten in der Regel<br />
mit Überdeckungen in anderen Bereichen<br />
ausgeglichen werden. Teilweise<br />
kam es nach Abrechnung des Wirtschaftsplans<br />
zu geringeren Beitragsnachforderungen<br />
bzw. -rückerstattungen.<br />
Die Beitragsüberhänge wurden in<br />
die Beitragsausgleichsrücklagen eingestellt<br />
und mit der Beitragsermittlung<br />
des zweiten auf das Abrechnungsjahr<br />
folgenden Wirtschaftsjahres verrechnet.<br />
Die Rücklagen werden in den Büchern<br />
des Verbandes gemäß § 10 Abs. 4 Satz<br />
3 der Satzung Kostenstellen bezogen<br />
fortgeschrieben.<br />
Aufgrund der gesammelten Erfahrungswerte<br />
wird die Kalkulation von<br />
Jahr zu Jahr genauer und die Abweichung<br />
damit geringer. Zu beobachten<br />
war unter anderem, dass im Jahr der<br />
Übernahme einer Kläranlage die geplanten<br />
Kosten, die den übermittelten<br />
Werten der abgebenden Kommune<br />
entnommen wurden, regelmäßig zu<br />
hoch angesetzt waren. Durch Korrektur<br />
nach unten konnte in den Folgejahren<br />
der oben genannte Effekt der<br />
immer genauer werdenden Planung erreicht<br />
werden.