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Masterthesis - Socialnet

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3 Die (öffentliche) Jugendhilfe 26<br />

hinsichtlich Personaleinsatz und -bedarf und hinsichtlich der Aufbau- und Ablauf-<br />

organisation“ (Maly, 2010: 17). Ferner sind auch Organisation und Personaleinsatz<br />

selbst äußerst unterschiedlich, was auf eine Vielzahl von lokalen Rahmenfaktoren<br />

zurückgeht und Resultat einer wechselseitig voneinander abhängigen Reihe von<br />

kommunalen Vorgaben ist 30 (vgl. Landes, 2010: 140). Obgleich der Heterogenität<br />

lässt sich als Kernstück des umfangreichen Tätigkeitsspektrums die Bearbeitung von<br />

Problemlagen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien identifizieren, dessen<br />

Aufgabenbereich weitgehend übereinstimmend bei jedem ASD vorhanden ist. Damit<br />

firmieren die meisten ASD als Abteilung oder Sachgebiet des Jugendamtes und<br />

haben als Basisleistung einen aus § 16 SGB VIII abgeleiteten Beratungsauftrag für<br />

Eltern mit Kindern, Jugendlichen oder Heranwachsenden in erzieherischen Fragen<br />

wahrzunehmen. Diese Zuständigkeit impliziert die Beratung über die Hilfen zur<br />

Erziehung, und zwar über Hilfearten, Hilfeformen, deren Antragstellung sowie den<br />

Prozess der Hilfeerbringung, und umfasst die Fallverantwortung, -steuerung und<br />

-federführung. Im folgenden Kapitel wird das steuernde Schlüsselinstrument der<br />

Hilfen zur Erziehung, die Hilfeplanung, vorgestellt.<br />

3.3 Hilfeplanung im Bereich Hilfen zur Erziehung<br />

Die Konstruktion des Rechtsanspruches auf eine bestimmte Hilfe zur Erziehung<br />

vollzieht sich im ersten Schritt durch die Beurteilung des spezifischen erzieherischen<br />

Bedarfs, aufgrund derer ein allgemeiner Anspruch auf Hilfe konstituiert wird (vgl.<br />

Merchel, 2006: 34 f). Im Anschluss gilt es zu entscheiden, welche Hilfe in Anbetracht<br />

der individuellen Lebenssituation des Kindes/Jugendlichen erforderlich ist. Die Frage<br />

nach der jeweilig adäquaten Hilfe und dessen praktische Beantwortung durch<br />

Ingangsetzung eines Hilfeprozesses wird zu „einen der zentralen Schlüsselprozesse<br />

im ASD“ (Poller/Weigel, 2010a: 70). Die Entscheidungen, ob im Sinne des § 27 SGB<br />

VIII „ein erzieherischer Bedarf vorliegt, wie dieser erzieherische Bedarf im Einzelfall<br />

zu definieren und welche Hilfe nach Art und Umfang für die Entwicklung des Kindes<br />

oder Jugendlichen geeignet und notwendig ist“ (Merchel, 2006: 26), werden nicht<br />

30 Von kommunalen Rahmenbedingungen, die auf die ASD-Organisationen einwirken, lassen sich<br />

fachliche Gestaltungsfaktoren unterscheiden (vgl. Landes, 2010: 140 ff.). Formale Vorgaben<br />

umfassen u. a. die in Organigrammen abgebildete Aufbauorganisation und in Flussdiagrammen<br />

abgebildete Ablauforganisation wie auch EDV-Anwendungen (ebd.). Im Hinblick auf die inhaltlichen<br />

Konzepte lassen sich insbesondere drei Dimensionen identifizieren, um die Organisation eines<br />

ASD fachlich zu verorten: „1. Wie generalisiert bzw. spezialisiert arbeitet der ASD? 2. Inwieweit ist<br />

der ASD sozialräumlich orientiert? 3. Ab welchem Zeitpunkt wird ein Fall an einen externen<br />

Leistungserbringer vergeben?“ (ebd.: 143).

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