Masterthesis - Socialnet
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3 Die (öffentliche) Jugendhilfe 28<br />
unter fachlichen Aspekten zentralen Schritte des Hilfeplanungsprozesses (sozial-<br />
pädagogisches Fallverstehen, Zielbildung, reflexive Schleifen und Kontrakt, vgl.<br />
Anhang 5 „Elemente des Hilfeplanverfahrens“) verlangen im gesamten Prozess die<br />
kontinuierliche Orientierung an Anliegen, Zielen und Aufträgen der beteiligten<br />
Menschen. Das Hinzustoßen neuer Gesichtspunkte verändern die Hypothesen,<br />
lassen andere Interventionen bedeutsam werden, so dass unter Umständen Auftrag<br />
und Zielsetzungen neu überdacht werden müssen (vgl. Poller/Weigel, 2010a: 71).<br />
Damit wird die lineare Struktur durch Schleifen aufgeweicht und macht den<br />
Prozessablauf praktisch nur zirkulär denkbar. Untersuchungen zeigen, dass dies<br />
partiell die noch immer in der Praxis unterschiedlich gehandhabte Umsetzung des §<br />
36 SGB VIII begründet (vgl. Seckinger et al., 2007: 391).<br />
Neben der fachlichen Dimension ist das Verfahren des Hilfeplanungsprozesses auch<br />
durch eine rechtliche Dimension gekennzeichnet: „Einerseits soll er als Instrument<br />
der Qualifizierung des Hilfegeschehens in fachlicher Hinsicht eine zeit- und<br />
zielgerichtete Intervention sichern, andererseits erfüllt er zugleich, insbesondere<br />
mittels des ihn dokumentierenden Hilfeplans, eine rechtstaatliche Funktion“ (Schmid,<br />
2006: 478). Im Hilfeplan wird das Ergebnis des Aushandlungsprozesses, Problem-<br />
definitionen, Zielperspektiven, Absprachen und Entscheidungen über Art und<br />
Umfang der Hilfemaßnahmen sowie gemeinsame Planungsschritte schriftlich fest-<br />
gehalten (vgl. Schrapper/Pies, 2005: 7) und in regelmäßig stattfindenden Hilfeplan-<br />
gesprächen mit den an der Hilfe beteiligten Personen hinsichtlich Fortschreibung,<br />
Veränderung oder Abschluss überprüft. Damit stellt der Hilfeplan die Grundlage für<br />
die Ausgestaltung der Hilfe dar und bietet ihr eine formale Struktur.<br />
Es wird deutlich, mit welchen komplexen Anforderungen das Hilfeplanverfahren<br />
verbunden ist: „es geht nicht allein um die Qualifizierung der Entscheidung über<br />
angemessene Hilfen und der reflexiven Begleitung solcher Hilfen im Einzelfall,<br />
sondern um eine umfassende fachliche Steuerung, die sich auf die Handlungs- und<br />
Steuerungsebenen der einzelnen Fachkräfte, der gruppenbezogenen Arbeitsweisen<br />
und der organisationsbezogenen Regelungen im Jugendamt einschließlich der<br />
Regelungen zur Ressourcensteuerung erstreckt“ (Merchel, 2006: 119).