Masterthesis - Socialnet
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3 Die (öffentliche) Jugendhilfe 27<br />
aufgrund der Wahrnehmung einer einzelnen Fachkraft beschlossen, sondern<br />
bedürfen der fachlichen Qualität einer kollegialen Beratung im Team im Rahmen des<br />
Hilfeplanungsprozesses. Die Anforderungen an die Verfahrensweise und Prozess-<br />
elemente der Hilfeplanung sind in den gesetzlichen Regelungen des § 36 SGB VIII<br />
(„Mitwirkung, Hilfeplan“) definiert:<br />
Beratung der Personensorgeberechtigten und des Kindes/Jugendlichen,<br />
Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte,<br />
Beteiligung der Personensorgeberechtigten und der Kinder/Jugendlichen<br />
sowie der leistungserbringenden Einrichtung in den Prozess der Aufstellung<br />
und Überprüfung eines Hilfeplans,<br />
Kontinuierlichkeit der Hilfeplanung.<br />
Angesichts des Charakters pädagogischer Verläufe ist die Hilfeplanung prozesshaft,<br />
dialogisch, offen und in kooperativer Weise zu gestalten. Die zunehmende Viel-<br />
schichtigkeit der Problemlagen, dementsprechend die Differenziertheit der Unter-<br />
stützungsansätze und die Komplexität der in die fachliche Beurteilung des Einzelfalls<br />
einwirkende Faktoren (Finanzressourcen, Trägerkonstellationen, fallübergreifende<br />
sozialräumliche Verhältnisse etc.) gilt es in einem unterstützenden Reflexions-,<br />
Entscheidungs- und Kontrollprozess im Gruppenkontext zusammenzuführen, wobei<br />
dies nicht die individuelle Fachverantwortung der fallzuständigen Fachkraft für die<br />
Gestaltung eines konkreten Hilfeprozesses ersetzt (vgl. Merchel, 2006: 84 ff.). Neben<br />
dem ausdrücklich im Gesetzestext geforderten Passus des „Zusammenwirkens<br />
mehrerer Fachkräfte“ wird als weiterer Verfahrensgrundsatz die Beteiligung und<br />
Mitgestaltung der Leistungsempfänger gestellt, entsprechend der Erkenntnis, dass<br />
nur die diejenige Hilfe geeignet sein kann, die von den Adressaten bei allen<br />
Ambivalenzen in den Einstellungen letztlich akzeptiert und von ihnen mitgestaltet<br />
wird. Damit wird die Indikationsfrage, welche Hilfe für welches Problem die richtige<br />
sei, umgeformt in die Forderung nach einem angemessenen Entscheidungs-<br />
verfahren. Plakativ von Merchel formuliert: „Diejenige Hilfe ist mit größerer Wahr-<br />
scheinlichkeit die richtige, die durch das richtige Verfahren zustande kommt“ (2006:<br />
22). Die Gestaltung der konkreten Hilfe zur Erziehung erfolgt zur Herstellung von<br />
Transparenz als eine zeit- und zielbezogene Hilfe. Sie bedarf einer regelmäßigen<br />
Überprüfung der einzelfallbezogenen Hypothesen und Ziele, eine Bewertung des<br />
bisherigen Hilfeverlaufs aus der Sicht der unterschiedlichen Beteiligten sowie eine<br />
Aushandlung der Perspektiven für eine weitere Hilfegestaltung und eine gemein-<br />
same Definition von Zielen für den nächsten Hilfeabschnitt (vgl. ebd.: 96). Diese