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Masterthesis - Socialnet

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3 Die (öffentliche) Jugendhilfe 27<br />

aufgrund der Wahrnehmung einer einzelnen Fachkraft beschlossen, sondern<br />

bedürfen der fachlichen Qualität einer kollegialen Beratung im Team im Rahmen des<br />

Hilfeplanungsprozesses. Die Anforderungen an die Verfahrensweise und Prozess-<br />

elemente der Hilfeplanung sind in den gesetzlichen Regelungen des § 36 SGB VIII<br />

(„Mitwirkung, Hilfeplan“) definiert:<br />

Beratung der Personensorgeberechtigten und des Kindes/Jugendlichen,<br />

Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte,<br />

Beteiligung der Personensorgeberechtigten und der Kinder/Jugendlichen<br />

sowie der leistungserbringenden Einrichtung in den Prozess der Aufstellung<br />

und Überprüfung eines Hilfeplans,<br />

Kontinuierlichkeit der Hilfeplanung.<br />

Angesichts des Charakters pädagogischer Verläufe ist die Hilfeplanung prozesshaft,<br />

dialogisch, offen und in kooperativer Weise zu gestalten. Die zunehmende Viel-<br />

schichtigkeit der Problemlagen, dementsprechend die Differenziertheit der Unter-<br />

stützungsansätze und die Komplexität der in die fachliche Beurteilung des Einzelfalls<br />

einwirkende Faktoren (Finanzressourcen, Trägerkonstellationen, fallübergreifende<br />

sozialräumliche Verhältnisse etc.) gilt es in einem unterstützenden Reflexions-,<br />

Entscheidungs- und Kontrollprozess im Gruppenkontext zusammenzuführen, wobei<br />

dies nicht die individuelle Fachverantwortung der fallzuständigen Fachkraft für die<br />

Gestaltung eines konkreten Hilfeprozesses ersetzt (vgl. Merchel, 2006: 84 ff.). Neben<br />

dem ausdrücklich im Gesetzestext geforderten Passus des „Zusammenwirkens<br />

mehrerer Fachkräfte“ wird als weiterer Verfahrensgrundsatz die Beteiligung und<br />

Mitgestaltung der Leistungsempfänger gestellt, entsprechend der Erkenntnis, dass<br />

nur die diejenige Hilfe geeignet sein kann, die von den Adressaten bei allen<br />

Ambivalenzen in den Einstellungen letztlich akzeptiert und von ihnen mitgestaltet<br />

wird. Damit wird die Indikationsfrage, welche Hilfe für welches Problem die richtige<br />

sei, umgeformt in die Forderung nach einem angemessenen Entscheidungs-<br />

verfahren. Plakativ von Merchel formuliert: „Diejenige Hilfe ist mit größerer Wahr-<br />

scheinlichkeit die richtige, die durch das richtige Verfahren zustande kommt“ (2006:<br />

22). Die Gestaltung der konkreten Hilfe zur Erziehung erfolgt zur Herstellung von<br />

Transparenz als eine zeit- und zielbezogene Hilfe. Sie bedarf einer regelmäßigen<br />

Überprüfung der einzelfallbezogenen Hypothesen und Ziele, eine Bewertung des<br />

bisherigen Hilfeverlaufs aus der Sicht der unterschiedlichen Beteiligten sowie eine<br />

Aushandlung der Perspektiven für eine weitere Hilfegestaltung und eine gemein-<br />

same Definition von Zielen für den nächsten Hilfeabschnitt (vgl. ebd.: 96). Diese

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