Masterthesis - Socialnet
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5 Qualitätsmanagementbemühungen im Kontext der Modernisierungsbestrebungen 51<br />
Darüber hinaus eröffnen sich „bei genauer Betrachtung der Hilfe- und Finanzierungs-<br />
strukturen und der Interessenslage von Kostenträger und Leistungserbringer“<br />
(Struzyna, 2007: 7) Dysfunktionen im System des sozial- oder auch jugendhilfe-<br />
rechtlichen Dreiecksverhältnisses: „Pädagogischer Erfolg wird nicht etwa finanziell<br />
belohnt, sondern eine erfolgreich abgeschlossene Hilfe führt zu einem unbelegten<br />
Platz“ (ebd.), so dass der wirtschaftliche Anreiz für die Leistungserbringer eher in der<br />
Hilfefortsetzung als in ihrer erfolgreichen Beendigung liegt (vgl. ebd.) 56 .<br />
Die im Zuge einer Ökonomisierung des Sozialen vorgenommene Einführung des<br />
Kontraktmanagements zeichnet ebenfalls starke Spannungsfelder ab. Kontrakt-<br />
management „ist an ein eindeutiges Zielsystem mit klar definier- und operationali-<br />
sierbaren Strategie- und handlungspraktischen Ergebniszielen gebunden“ (Fischer,<br />
2005: 169). Jugendhilfeleistungen sind dagegen flexible und individuell am Einzelfall<br />
ausgerichtete Hilfskonzepte. Ferner gibt es infolge des Kontraktmanagements<br />
gravierende Veränderungen im institutionellen Beziehungs- und Organisations-<br />
gefüge, in dessen Rahmen der öffentliche Träger eine Doppelstrategie nutzt: zum<br />
einen zielt er auf die Erweiterung des Trägerspektrums mittels Einbindung der<br />
freigewerblichen Träger und Akteure aus dem Selbsthilfesektor und zum anderen auf<br />
eine Veränderung der Zusammensetzung des Anbietergefüges (vgl. ebd.: 200 f.).<br />
Ausgerichtet sind diese Bestrebungen auf eine pluralisierte Trägerlandschaft, denn<br />
eine Initiierung von Wettbewerb setzt mehrere kompetente Anbieter, die zueinander<br />
in Konkurrenz treten können, voraus. Wettbewerb als Handlungskoordination<br />
optimiert sich in einem nach objektiven Kriterien ausgerichteten Vergabeprozess.<br />
Dieser stellt zum einen die korporatistischen Strukturen vor einer großen<br />
Veränderung wie aber zum anderen das im SGB VIII verankerte Wunsch- und<br />
Wahlrecht, welches durch die Auswahl eines Anbieters für eine Leistung nicht mehr<br />
gewährleistet werden kann.<br />
Wird, wie vom Gesetzgeber in § 78c, Absatz 2 SGB VIII gefordert, die Qualität der<br />
Leistung als Kriterium für die Entgeltvereinbarung berücksichtigt, so stellt „sich die<br />
grundsätzliche Frage, bis zu welchem Grad sich Wettbewerb (bzw. Marktsteuerung)<br />
und Qualität überhaupt sinnvoll ergänzen“ (Messmer, 2007: 175 f.). Orientiert man<br />
sich an der für die Qualitätsdebatte konstitutiven Unterscheidung von Struktur-,<br />
Prozess- und Ergebnisqualität, so ist die Ebene der Strukturqualität im Sinne eines<br />
56<br />
Für vertiefende Ausführungen zu den Spannungsfeldern der Akteurskonstellation aufgrund der<br />
Rechtsverhältnisse vgl. Greschke, 2010: 62 ff.