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Schwarzbuch des Kommunismus BD II - new Sturmer

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152 Stephane Courtois<br />

der DDR in Gestalt einer effizienten Allgemeinüberwachung.<br />

Wenn ein einzelner einer Organisation angehörte, deren<br />

Führungskräfte zu diesem oder jenem Zeitpunkt Verbrechen<br />

gegen ganze Bevölkerungsgruppen angeordnet hatten, reicht<br />

dies nicht aus, diesen Einzelnen schuldig zu sprechen.<br />

Trotz all dieser Schwierigkeiten wurden einige kommunistische<br />

Politiker in ihren Ländern vor Gericht gestellt: In<br />

Deutschland, in Polen und neuerdings auch in der Tschechischen<br />

Republik, wo im Dezember 2001 mehrere Führungskräfte<br />

der ehemaligen tschechoslowakischen Partei <strong>des</strong><br />

Hochverrats angeklagt wurden, weil sie - um Alexander Dubcek<br />

zu stürzen - mit den Sowjets einen Komplott eingegangen<br />

waren. Es handelt sich um Milos Jakes, dem letzten Generalsekretär<br />

der tschechoslowakischen kommunistischen<br />

Partei, und um Lubomir Strougal, der von 1970 bis 1988 Premierminister<br />

war. Natürlich halten beide ehemaligen Apparatschiks<br />

diese Anklage für »verrückt« und beteuern, »die sozialistische<br />

Gesetzgebung respektiert« zu haben. Der übliche<br />

Verteidigungsspruch von Henkern, die seit 1989 in ihren<br />

Landhäusern ungestört einen angenehmen Ruhestand verbringen,<br />

während ihre Opfer weiterhin die Wunden pflegen.<br />

Auch wenn es in juristischer Hinsicht äußerst schwierig und<br />

in der Praxis sogar unmöglich ist, einen Nürnberger Prozeß gegen<br />

den <strong>Kommunismus</strong> zu führen, bedeutet dies noch lange<br />

nicht, daß ein solcher Prozeß in Anbetracht der Natur und <strong>des</strong><br />

Ausmaßes dieser Verbrechen nicht legitim wäre. Wenn ein<br />

Nürnberger Prozeß auszuschließen ist, ist <strong>des</strong>wegen der Prozeß<br />

an sich nicht unmöglich. Auch die Tatsache, daß auf nationaler<br />

Ebene bereits Prozesse geführt wurden, spricht nicht gegen<br />

einen allgemeinen, supranationalen Prozeß. Trotzdem ist<br />

in dieser Hinsicht der Standpunkt von Henry Rousso recht<br />

symptomatisch: Angeblich versuche das Eingangskapitel vom<br />

<strong>Schwarzbuch</strong> <strong>des</strong> <strong>Kommunismus</strong>, »auf künstliche Weise einen<br />

juristischen Rahmen zu schaffen, der eigentlich nur die Funk-<br />

scan & corr by rz 11/2008

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