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Schwarzbuch des Kommunismus BD II - new Sturmer

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392 Romulus Rusan<br />

Straftatbestände«, wie sie in den Artikeln <strong>des</strong> Besonderen<br />

Teils <strong>des</strong> Strafgesetzbuchs definiert sind, »Kenntnis hat«, den<br />

oder die Schuldigen aber nicht denunziert, »sich der unterlassenen<br />

Denunzierung schuldig macht und mit ein bis fünf Jahren<br />

Zuchthaus bestraft wird«. Der gleiche Artikel enthielt<br />

eine regelrechte Aufforderung zur Denunzierung: »Nicht bestraft<br />

werden jedoch diejenigen, die vor Beginn der Strafverfolgung<br />

den zuständigen Behörden das Delikt mitgeteilt haben<br />

oder die nach Beginn der Strafverfolgung oder nach<br />

Bekanntwerden der Schuldigen zu deren Verhaftung beigetragen<br />

haben.« Der Artikel 231 sicherte auch denjenigen Straffreiheit<br />

zu, die den Behörden jeglichen Verstoß gegen die innere<br />

Sicherheit <strong>des</strong> Staates mitgeteilt haben, »und zwar<br />

rechtzeitig, damit seine Ausführung verhindert wird« 18 .<br />

Die Strafgesetzgebung - dazu zählte nicht nur das Strafgesetzbuch,<br />

sondern auch eine ganze Sammlung von Spezialgesetzen<br />

und Erlassen, die in den ersten beiden Jahrzehnten der<br />

kommunistischen Regierung laufend abgeändert und ergänzt<br />

wurden - stützte sich auch auf eine ganze Reihe legislativer<br />

Maßnahmen, mit denen der Handlungsspielraum der Repressionsorgane<br />

genauer definiert und deren Effizienz erhöht werden<br />

sollte. Dabei handelte es sich um vom Innenministerium<br />

angeordnete Verwaltungsmaßnahmen wie Inhaftierung, Deportation,<br />

Zwangsumsiedlung oder Internierung in ein Arbeitslager.<br />

Mit diesen von der Großen Nationalversammlung<br />

oder vom Ministerrat beschlossenen Maßnahmen konnte man<br />

auch gegen Personen vorgehen, die nicht gegen das Strafrecht<br />

verstoßen hatten.<br />

Die 1952 verabschiedete Verfassung liefert uns im Artikel<br />

65 die kommunistische Vorstellung von Justiz: Sie sollte »die<br />

Regierung der Volksdemokratie und die Errungenschaften der<br />

Arbeiter verteidigen, die Einhaltung der Volksgesetze und<br />

Bürgerrechte garantieren und das Staatseigentum schützen«.<br />

Damit waren die Grundlagen für die Gewalt gelegt.<br />

scan & corr by rz 11/2008

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