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Schwarzbuch des Kommunismus BD II - new Sturmer

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Das kommunistische System in Rumänien 391<br />

ten rückwirkend. Auf diese Weise konnte die politische Polizei<br />

- die berühmt-berüchtigte Securitate - die Zahl der Verhaftungen<br />

drastisch erhöhen. Außerdem legte das Regime großen<br />

Wert darauf, daß die neue Strafgesetzgebung dem Klassenbewußtsein<br />

Rechnung trug. Im Artikel 1 Paragraph 2 <strong>des</strong> Strafgesetzbuchs<br />

von 1948 werden »sozial gefährliche« Tatbestände<br />

mit Strafen belegt. Es sind »Tatbestände, die von vornherein<br />

oder durch die Art, in der sie begangen wurden, die Sicherheit<br />

<strong>des</strong> Staates oder der Sozialordnung beeinträchtigen oder gefährden«.<br />

Ziel dieser »Klassenjustiz« war es, die Vertreter der<br />

ehemaligen Regierung zu eliminieren, wenn nicht gar zu vernichten.<br />

Außerdem sollte jede gegen die kommunistische<br />

Macht gerichtete Handlung bestraft werden. Die Definition<br />

dieser unter der Rubrik »Verbrechen gegen den Staat« zusammengefaßten<br />

Handlungen ist in allen Versionen <strong>des</strong> Strafgesetzbuchs<br />

über 20 Jahre lang unverändert geblieben.<br />

Die Verbrechen gegen die Volkswirtschaft waren in Artikel<br />

209 Paragraph 1 bis 3 definiert. Sie wurden mit der To<strong>des</strong>strafe<br />

oder mit Zwangsarbeit zwischen 5 und 25 Jahren bestraft.<br />

Die gleichen Strafen galten auch für diejenigen, die<br />

»durch bewußtes Nichterfüllen bestimmter Aufgaben oder<br />

durch absichtliche Fahrlässigkeit« Zerstörungen oder Schaden<br />

verursacht haben 16 . Die Revolte bzw. die Anstiftung zur<br />

Revolte war in den Artikeln 210 bis 212 und 258 bis 262 mit<br />

ähnlich schweren Strafen belegt 17 .<br />

Im Jahre 1958 kam es zu einer Verschärfung <strong>des</strong> Strafrechts.<br />

Dies war kein Zufall: In jenem Jahr hatten die sowjetischen<br />

Truppen Rumänien verlassen, und die Bukarester Regierung<br />

wollte um jeden Preis zeigen, daß sie die Situation im<br />

Lande im Griff hatte und das Vertrauen, das Moskau ihr entgegengebracht<br />

hatte, verdiente.<br />

Auch die in einem solchen System besonders wichtige Denunzierung<br />

war gesetzlich geregelt. Im Artikel 228 war festgelegt,<br />

daß »derjenige, der von der Erfüllung eines der<br />

scan & corr by rz 11/2008

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