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Schwarzbuch des Kommunismus BD II - new Sturmer

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414 Romulus Rusan<br />

das neugegründete Staatssicherheitsministerium auch die von<br />

der Miliz 1951/52 durchgeführten Deportationen.<br />

Seit Ende 1952 war auch die gesamte städtische Bevölkerung<br />

regelrecht an ihren Wohnort gefesselt. Ohne die Genehmigung<br />

der Miliz war kein Umzug möglich. Nur aus beruflichen<br />

oder gesundheitlichen Gründen durfte man seinen<br />

Wohnsitz wechseln. Wer sich mehr als 24 Stunden an einem<br />

Ort, an dem er nicht gemeldet war, aufhalten wollte, mußte<br />

der Miliz eine entsprechende Mitteilung machen; dies galt<br />

auch für den Aufenthalt in einem Hotel oder bei den Eltern.<br />

Ab den sechziger Jahren wurden diese Vorschriften nach und<br />

nach abgeschafft. An anderen Kontrollmöglichkeiten über die<br />

Bewegungen der Bürger hielt man jedoch bis zum Sturz<br />

Ceausescus fest.<br />

Der Ministerratsbeschluß vom 11. März 1954 brachte mehr<br />

Klarheit in die früheren Verfügungen zum Thema Deportation.<br />

Zur gleichen Zeit wurde auch beschlossen, den freigelassenen<br />

Häftlingen, die sich während ihrer Haftzeit »nicht<br />

umerziehen ließen und nach wie vor eine Gefahr für die<br />

Sicherheit <strong>des</strong> Staates darstellen«, einen festen Aufenthaltsort<br />

zuzuweisen, den sie nicht verlassen durften. Oft gingen<br />

diese Zusatzstrafen weit über das ursprünglich vorgesehene<br />

Höchstmaß von fünf Jahren hinaus. Am 12. Februar 1957 erging<br />

ein weiterer Ministerratsbeschluß, der auch denjenigen<br />

einen festen Aufenthaltsort vorschrieb, »die über gewisse Aktivitäten<br />

oder Verhaltensweisen die Regierung der Volksdemokratie<br />

in Gefahr zu bringen versuchen«.<br />

1964 wurden die letzten politischen Häftlinge freigelassen.<br />

Zu diesem Zeitpunkt wurden auch sämtliche Aufenthaltsvorschriften<br />

aufgehoben.<br />

In den Akten der Securitate finden sich für die Zeit zwischen<br />

1949 und 1964 nur von 60000 Zwangsumsiedlern genaue<br />

Angaben. Wenn man jedoch weiß, daß selbst gewisse<br />

Entscheidungen <strong>des</strong> Innenministeriums aus den Archiven<br />

scan & corr by rz 11/2008

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