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Beitrag von Windenergieanlagen zu den Systemdienstleistungen in ...

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Ökonomische Bewertung der Teilnahme <strong>von</strong> <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong> an <strong>den</strong> <strong>Systemdienstleistungen</strong><br />

Somit s<strong>in</strong>d die gesamten Kosten für e<strong>in</strong> Jahr aus Sicht des ÜNB die Kosten <strong>zu</strong>r<br />

Deckung der Netzverluste [Gleichung (5.10)] und die Kosten des Bl<strong>in</strong>dleistungsbe<strong>zu</strong>gs<br />

[Gleichung (5.12)].<br />

Die Investitionskosten der Bl<strong>in</strong>dleistungselemente wer<strong>den</strong> nur e<strong>in</strong>mal und nur <strong>in</strong> dem<br />

betrachteten Jahr da<strong>zu</strong> addiert, d.h. wür<strong>den</strong> die jährlichen Kosten aus Sicht des ÜNB<br />

für e<strong>in</strong>en bestimmten Zeitraum, der aus mehreren Jahren besteht, betrachtet, wür<strong>den</strong><br />

die Investitionskosten der Bl<strong>in</strong>dleistungselemente nur e<strong>in</strong>mal und nur <strong>in</strong> dem Installationsjahr<br />

berücksichtigt, weil der ÜNB diese Investitionskosten nur e<strong>in</strong>mal und nur <strong>in</strong><br />

dem Installationsjahr bezahlt.<br />

5.3 Ökonomische Bewertung für die ganze Auszahlungsdauer<br />

der EEG-Vergütung<br />

Die EEG-Vergütung ist für 20 Jahre vorgesehen. Daher wird hier die Teilnahme <strong>von</strong><br />

<strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong> an der Bereitstellung der <strong>Systemdienstleistungen</strong> für 20 Jahre<br />

ökonomisch bewertet.<br />

In dieser ökonomischen Bewertung wird die Degression der EEG-Vergütung betrachtet.<br />

Die Grundvergütung für Energie aus Onshore-<strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong> beträgt im<br />

ersten Jahr 5,5 ct/kWh und wird 2 %/Jahr gesenkt (siehe Kapital 2.5).<br />

Die erneuerbaren Energiequellen haben <strong>den</strong> Vorrang, ihre Energie <strong>in</strong>s Netz e<strong>in</strong><strong>zu</strong>speisen.<br />

Daher wird bei Starkw<strong>in</strong>dfällen e<strong>in</strong> Teil der konventionellen Kraftwerke vom Netz<br />

getrennt. Dies hat <strong>zu</strong>r Folge, dass es weniger Anbieter <strong>zu</strong>r Teilnahme an der Bereitstellung<br />

der <strong>Systemdienstleistungen</strong> gibt. Dies kann <strong>zu</strong>r Verteuerung der Angebotsund<br />

Marktpreise <strong>zu</strong>r Bereitstellung der <strong>Systemdienstleistungen</strong> führen. Diese Verteuerung<br />

wird auch bei dieser wirtschaftlichen Bewertung beachtet.<br />

Betrachtet wer<strong>den</strong> hier auch die jährlichen E<strong>in</strong>nahmen des WAB und Ausgaben bzw.<br />

Kosten aus Sicht des ÜNB mit und ohne Teilnahme <strong>von</strong> <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong> an der<br />

Bereitstellung der <strong>Systemdienstleistungen</strong>. Zu diesem Zweck wer<strong>den</strong> alle jährlichen<br />

E<strong>in</strong>nahmen des WAB bzw. jährlichen Kosten aus Sicht des ÜNB auf e<strong>in</strong>en Zeitpunkt<br />

(t = t0) bezogen und aufaddiert. Hier wird angenommen, dass alle <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong><br />

<strong>zu</strong> dem Zeitpunkt t0 <strong>in</strong> Betrieb genommen s<strong>in</strong>d, und sich die Last- und die<br />

W<strong>in</strong>dsituationen (Gangl<strong>in</strong>ien) für <strong>den</strong> ganzen betrachteten Zeitraum (20 Jahre) nicht<br />

ändern. Die Umrechnung auf diesen Zeitpunkt (t0) erfolgt durch die Abz<strong>in</strong>sung der<br />

tatsächlichen jährlichen Geldmengen (E<strong>in</strong>nahmen oder Ausgaben). Die E<strong>in</strong>nahmen des<br />

WAB bzw. die Kosten aus Sicht des ÜNB <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Jahr, das D Zeite<strong>in</strong>heiten nach dem<br />

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