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Beitrag von Windenergieanlagen zu den Systemdienstleistungen in ...

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106<br />

Untersuchungsergebnisse der ökonomischen Bewertung<br />

Fall 65 MVar. Die Investitionskosten des Bl<strong>in</strong>dleistungskompensationselementes s<strong>in</strong>d<br />

aus [5] entnommen wor<strong>den</strong> und <strong>in</strong> der Tabelle 6.8 <strong>zu</strong> sehen.<br />

Investitionskosten (T€/MVar)<br />

Bl<strong>in</strong>dleistungskompensationselement 10<br />

Tabelle 6.8: Investitionskosten des Bl<strong>in</strong>dleistungskompensationselementes<br />

Durch die Teilnahme der <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong> an der Spannungshaltung wird die<br />

notwendige Bl<strong>in</strong>dleistung (65 MVar) aus <strong>den</strong> <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong> geliefert. Dadurch<br />

wird der ÜNB die Investitionskosten des Bl<strong>in</strong>dleistungskompensationselementes<br />

(650 T€) e<strong>in</strong>sparen.<br />

6.2.2.2 E<strong>in</strong>nahmen des <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong>betreibers<br />

Frequenzhaltung<br />

Der WAB wird e<strong>in</strong> Angebot <strong>zu</strong>r Teilnahme an der Bereitstellung und Lieferung der<br />

negativen Regelleistung machen. Die Leistungs- und Arbeitspreise <strong>in</strong> diesem Falle s<strong>in</strong>d<br />

auch <strong>in</strong> der Tabelle 6.7 <strong>zu</strong> sehen. Die mögliche angebotene negative Regelleistung <strong>von</strong><br />

<strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong> beträgt 57 MW. Angenommen, dass die negative Regelleistung an<br />

dem betrachteten Tag nicht abgerufen wird, bestehen die E<strong>in</strong>nahmen des WAB <strong>in</strong><br />

diesem Falle <strong>von</strong> se<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>nahmen nach dem EEG und die E<strong>in</strong>nahmen durch die<br />

Teilnahme an der Bereitstellung der negativen Regelleistung (Primärregel-, Sekundärregel-<br />

und M<strong>in</strong>utenreserveleistung), d.h. auch hier bekommt der WAB die Leistungspreise<br />

<strong>zu</strong>r Bereitstellung der negativen Regelleistung als <strong>zu</strong>sätzliche E<strong>in</strong>nahmen an<br />

diesem Tag (38,6 T€).<br />

Spannungshaltung<br />

Bild 6.15 zeigt die gelieferte Bl<strong>in</strong>dleistung <strong>von</strong> <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong> <strong>in</strong> diesem Fall.<br />

Unter Berücksichtigung e<strong>in</strong>es Bl<strong>in</strong>dleistungsmarktes wird der ÜNB diese E<strong>in</strong>speisung<br />

vergüten. Dies bedeutet <strong>zu</strong>sätzliche E<strong>in</strong>nahmen für <strong>den</strong> WAB.

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