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Beitrag von Windenergieanlagen zu den Systemdienstleistungen in ...

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Zusammenfassung<br />

tung. Folglich nehmen die W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergienalgen an der Bereitstellung der positiven<br />

Regelleistung nicht teil.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs führen die wenigen Angebote <strong>zu</strong>r Teilnahme an der Unterstüt<strong>zu</strong>ng der<br />

Frequenzhaltung <strong>zu</strong>r deutlichen Erhöhung der Preise <strong>zu</strong>r Bereitstellung der positiven<br />

Regelleistung. In diesem Falle kann die Teilnahme <strong>von</strong> <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong> an<br />

der Bereitstellung der positiven Regelleistung dem <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong>betreiber<br />

<strong>zu</strong>sätzliche E<strong>in</strong>nahmen br<strong>in</strong>gen.<br />

Die Untersuchung dieser ökonomischen Vorteile wurde anschließend auf die ganze<br />

Zahlungsdauer der EEG-Vergütung (20 Jahre) für <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong>, die an e<strong>in</strong>em<br />

W<strong>in</strong>dreichen Standort <strong>in</strong>stalliert s<strong>in</strong>d, erweitert. Die Ergebnisse waren die selben, mit<br />

der Ausnahme, dass ab e<strong>in</strong>em bestimmten Jahr (situationsabhängig) die Teilnahme an<br />

der Bereitstellung der positiven Regelleistung für die <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong>betreiber<br />

rentabel ist, auf Grund der Degression der Grundvergütung nach dem EEG und der<br />

möglichen Verteuerung der Angebotspreise <strong>zu</strong>r Bereitstellung der <strong>Systemdienstleistungen</strong>.<br />

Das ökonomische Ziel des neuen Konzeptes ist nicht die E<strong>in</strong>nahmen des <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong>betreibers<br />

<strong>zu</strong> erhöhen oder die Kosten aus Sicht des Übertragungsnetzbetreibers<br />

<strong>zu</strong> reduzieren, sondern die Reduzierung der EEG-Vergütung. Der <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong>betreiber<br />

bekommt am Ende die gleichen E<strong>in</strong>nahmen, wobei dar<strong>in</strong> der EEG-Anteil<br />

um die <strong>zu</strong>sätzlichen E<strong>in</strong>nahmen und die e<strong>in</strong>gesparten Kosten durch die Teilnahme der<br />

<strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong> an der Bereitstellung der <strong>Systemdienstleistungen</strong> reduziert<br />

wer<strong>den</strong> konnten. Dadurch kann die wirtschaftliche Belastung der Verbraucher durch<br />

die EEG-Vergütung verr<strong>in</strong>gert wer<strong>den</strong>.

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