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Beitrag von Windenergieanlagen zu den Systemdienstleistungen in ...

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Ökonomische Bewertung der Teilnahme <strong>von</strong> <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong> an <strong>den</strong> <strong>Systemdienstleistungen</strong><br />

5 Ökonomische Bewertung der Teilnahme <strong>von</strong><br />

<strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong> an <strong>den</strong> Systemdienstleistun-<br />

gen<br />

Wie bereits im Kapital 2.5 erläutert wurde, bekommt der <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong>betreiber<br />

(WAB) die EEG-Vergütung für die e<strong>in</strong>gespeiste Energie. Die <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong><br />

nehmen an der Unterstüt<strong>zu</strong>ng der Frequenz- und Spannungshaltung nur teil, wenn<br />

diese Teilnahme dem WAB mehr E<strong>in</strong>nahmen als die nach der EEG-Vergütung e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gt.<br />

Wobei durch die Bereitstellung der positiven Regelleistung bzw. Lieferung der<br />

negativen Regelleistung der WAB die EEG-Vergütung für die nicht <strong>in</strong>s Netz e<strong>in</strong>gespeiste<br />

Energie verliert.<br />

Der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bekommt <strong>Systemdienstleistungen</strong> (für die<br />

Frequenz- und Spannungshaltung) <strong>von</strong> <strong>den</strong> Kraftwerken bereitgestellt. Für die<br />

Bereitstellung und Lieferung dieser <strong>Systemdienstleistungen</strong> bekommen die Kraftwerksbetreiber<br />

Vergütungen vom ÜNB. Die dadurch entstehen<strong>den</strong> Kosten stellt der<br />

ÜNB <strong>den</strong> Endverbrauchern <strong>in</strong> Rechnung, <strong>in</strong>dem sie e<strong>in</strong> Teil des Netznut<strong>zu</strong>ngspreises<br />

s<strong>in</strong>d (siehe Kapital 2.1.3). Daher muss der ÜNB diese <strong>Systemdienstleistungen</strong> wirtschaftlich<br />

beschaffen [7]. Nach dem neuen Konzept darf die Teilnahme <strong>von</strong> <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong><br />

an der Bereitstellung der <strong>Systemdienstleistungen</strong> dem ÜNB ke<strong>in</strong>e <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Kosten e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen.<br />

Aus <strong>den</strong> oben genannten Grün<strong>den</strong> wird als nächster Schritt <strong>in</strong> dem neuen Konzept die<br />

Teilnahme <strong>von</strong> <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong> an der Bereitstellung der <strong>Systemdienstleistungen</strong><br />

aus Sicht des WAB und ÜNB ökonomisch bewertet.<br />

5.1 Ökonomische Bewertung aus Sicht des <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong>betreibers<br />

Die E<strong>in</strong>nahmen des WAB nach dem EEG und ohne Teilnahme an der Bereitstellung der<br />

<strong>Systemdienstleistungen</strong> wer<strong>den</strong> als Referenzfall betrachtet. Dann wer<strong>den</strong> die E<strong>in</strong>nahmen<br />

des WAB unter Berücksichtigung <strong>von</strong> e<strong>in</strong>er Bereitstellung der <strong>Systemdienstleistungen</strong><br />

mit dem Referenzfall verglichen.<br />

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