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Beitrag von Windenergieanlagen zu den Systemdienstleistungen in ...

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Untersuchungsergebnisse der ökonomischen Bewertung<br />

Nach dem neuen Konzept dürfen die <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong> nur im Sommer bei<br />

Schwachw<strong>in</strong>d (153 Tage/Jahr, Tabelle 5.2) an der Bereitstellung der Regelleistung<br />

nicht teilnehmen, weil die W<strong>in</strong>dgeschw<strong>in</strong>digkeit <strong>von</strong> 03:00 bis 06:00 Uhr kle<strong>in</strong>er als<br />

die Anlaufw<strong>in</strong>dgeschw<strong>in</strong>digkeit ist (W<strong>in</strong>dstille) (Bild 6.7), und die <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong><br />

die Regelleistung <strong>zu</strong> dieser Zeit nicht bereitstellen können.<br />

Tabelle 6.10 zeigt die <strong>zu</strong>sätzlichen E<strong>in</strong>nahmen des WAB durch die Teilnahme <strong>von</strong><br />

<strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong> an der Spannungshaltung (Bl<strong>in</strong>dleistungslieferung) und an der<br />

Frequenzhaltung [Primärregelung (PR), Sekundärregelung (SR) und M<strong>in</strong>utenreserve<br />

(MR)] für e<strong>in</strong> Jahr. Unter Berücksichtigung, dass die Primärregel-, Sekundärregel- und<br />

M<strong>in</strong>utenreserveleistung jeweils 40 Mal/Jahr abgerufen wur<strong>den</strong>.<br />

Zusätzliche E<strong>in</strong>nahmen<br />

(Mio.€)<br />

Spannungshaltung<br />

<strong>Systemdienstleistungen</strong><br />

Frequenzhaltung<br />

PR SR MR<br />

1 10,2 3,1 2<br />

Tabelle 6.10: Zusätzliche E<strong>in</strong>nahmen des WAB durch die Teilnahme an der Bereitstellung<br />

der <strong>Systemdienstleistungen</strong> für e<strong>in</strong> Jahr<br />

Nach dem neuen Konzept wer<strong>den</strong> durch die Teilnahme <strong>von</strong> <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong> an der<br />

Bereitstellung der <strong>Systemdienstleistungen</strong> die Geldflüsse im Bild 2.3 bee<strong>in</strong>flusst. In<br />

diesem Falle bezahlt der ÜNB die Systemdienstleistungspreise nicht nur <strong>den</strong> Kraftwerksbetreiben<br />

sondern auch dem WAB. Die Teilnahme der <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong> an<br />

der Bereitstellung der <strong>Systemdienstleistungen</strong> führt <strong>zu</strong>r Reduzierung der Kosten aus<br />

Sicht des ÜNB (Tabelle 6.9). Außerdem bekommt der WAB nicht nur die EEG-<br />

Vergütung sondern auch <strong>zu</strong>sätzliche E<strong>in</strong>nahmen durch die Teilnahme der <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong><br />

an der Bereitstellung der <strong>Systemdienstleistungen</strong> (Tabelle 6.10).<br />

Das neue Konzept wird aber nicht <strong>zu</strong>r Reduzierung der Kosten aus Sicht des ÜNB oder<br />

<strong>zu</strong>r Erhöhung der E<strong>in</strong>nahmen des WAB entwickelt. Daher wer<strong>den</strong> diese e<strong>in</strong>gesparten<br />

Kosten aus Sicht des ÜNB und die <strong>zu</strong>sätzlichen E<strong>in</strong>nahmen des WAB auf die Seite des<br />

WAB verlagert. Unter Berücksichtigung, dass nach dem neuen Konzept die E<strong>in</strong>nahmen<br />

des WAB ohne und mit Teilnahme <strong>von</strong> <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong> an der Bereitstellung der<br />

<strong>Systemdienstleistungen</strong> nicht geändert wer<strong>den</strong> dürfen, wird diese Zuordnung der<br />

<strong>zu</strong>sätzlichen E<strong>in</strong>nahmen und e<strong>in</strong>gesparten Kosten <strong>zu</strong>r Reduzierung der EEG-Vergütung<br />

führen. Wie das funktionieren wird, ist <strong>zu</strong>nächst <strong>zu</strong> erläutern.

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