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Beitrag von Windenergieanlagen zu den Systemdienstleistungen in ...

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Untersuchungsergebnisse der ökonomischen Bewertung<br />

Tabelle 6.7 zeigt auch die Angebotspreise, die der WAB <strong>zu</strong>r Teilnahme an der Unterstüt<strong>zu</strong>ng<br />

der Frequenzhaltung anbieten muss, damit die <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong> <strong>zu</strong>r<br />

Bereitstellung der negativen Regelleistung gewählt wer<strong>den</strong>.<br />

l (€/MW/Tag) a (€/MWh)<br />

KK WA KK WA<br />

HT NT HT NT<br />

PR 450 449 - - - -<br />

SR 140 139 3 15 2 14<br />

MR 90 89 0 0 0 0<br />

Tabelle 6.7: Angebotspreise <strong>zu</strong>r Teilnahme an der Bereitstellung und Lieferung der<br />

negativen Regelleistung<br />

Der WAB bekommt damit zwei Vergütungen. E<strong>in</strong>e für die Bereitstellung der negativen<br />

Regelleistung. Die zweite Vergütung bekommt er nach dem EEG für die <strong>in</strong>s Netz<br />

e<strong>in</strong>gespeiste Energie. Der WAB verliert die EEG-Vergütung nur bei Lieferung bzw.<br />

Abruf der negativen Regelenergie, die selten abgerufen wird.<br />

Die m<strong>in</strong>imale W<strong>in</strong>dgeschw<strong>in</strong>digkeit an dem betrachteten Tag wird ermittelt. Die darauf<br />

folgende abgegebene Leistung aus <strong>den</strong> <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong> wird berechnet (100 MW).<br />

Diese berechnete Leistung (100 MW) m<strong>in</strong>us der M<strong>in</strong>destleistungsabgabe der <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong><br />

(18 MW) stellt die mögliche angebotene negative Regelleistung aus<br />

<strong>den</strong> <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong> (82 MW) dar (sieh Kapital 3.5).<br />

Angenommen, dass die negative Regelleistung an dem betrachteten Tag nicht<br />

abgerufen wird, bestehen die E<strong>in</strong>nahmen des WAB <strong>in</strong> diesem Falle <strong>von</strong> se<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>nahmen<br />

nach dem EEG und die E<strong>in</strong>nahmen durch die Teilnahme an der Bereitstellung der<br />

negativen Regelleistung (Primärregel-, Sekundärregel- und M<strong>in</strong>utenreserveleistung),<br />

d.h. der WAB bekommt die Leistungspreise <strong>zu</strong>r Bereitstellung der negativen Regelleistung<br />

als <strong>zu</strong>sätzliche E<strong>in</strong>nahmen an diesem Tag. Diese <strong>zu</strong>sätzlichen E<strong>in</strong>nahmen<br />

betragen an dem betrachteten Tag bei der Teilnahme an der Bereitstellung der<br />

negativen Primärregel-, Sekundärregel- und M<strong>in</strong>utenreserveleistung 55,5 T€.<br />

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