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Beitrag von Windenergieanlagen zu den Systemdienstleistungen in ...

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118<br />

Untersuchungsergebnisse der ökonomischen Bewertung<br />

6.4 Teilnahme an der Bereitstellung der positiven Regelleistung<br />

trotz der hohen EEG-Vergütung<br />

Im Falle, dass der ÜNB wenige Angebote <strong>zu</strong>r Teilnahme an der Bereitstellung der<br />

positiven M<strong>in</strong>utenreserveleistung bekommt, steigen die Preise der Bereitstellung der<br />

positiven M<strong>in</strong>utenreserveleistung sehr stark. In der Vergangenheit stiegen diese Preise<br />

bis auf 1500 % des durchschnittlichen täglichen Preises [64]. Ähnlich wie bei der<br />

M<strong>in</strong>utenreserve können auch die wenigen Angebote <strong>zu</strong>r deutlichen Erhöhung der<br />

Preise <strong>zu</strong>r Bereitstellung der positiven Primär- und Sekundärregelleistung führen. Auf<br />

Grund dieser Tatsache kann die Teilnahme der <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong> an der Bereitstellung<br />

der positiven Regelleistung auch <strong>in</strong>nerhalb der ersten 10 Jahre der Auszahlungsdauer<br />

der EEG-Vergütung ökonomisch aus Sicht des WAB se<strong>in</strong>.<br />

Tabelle 6.18 zeigt die Untergrenze der notwendigen Erhöhung der Angebotspreise<br />

(Leistungspreise), <strong>zu</strong> <strong>den</strong>en der WAB mehr E<strong>in</strong>nahmen bekommt, wenn die <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong><br />

gedrosselt betrieben wer<strong>den</strong>, um positive Regelleistung bereit<strong>zu</strong>stellen.<br />

D.h. <strong>in</strong> diesem Falle sollten die WAB die Energie nicht mehr nach dem EEG vergüten<br />

lassen. Wobei die <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong> <strong>in</strong> diesem Szenario entweder an der Bereitstellung<br />

der Primärregelleistung oder Sekundärregelleistung oder M<strong>in</strong>utenreserveleistung<br />

teilnehmen. Betrachtet hier s<strong>in</strong>d zwei Modelle der EEG-Vergütung. Z.B. bei e<strong>in</strong>er EEG-<br />

Vergütung <strong>in</strong> Höhe <strong>von</strong> 5,5 ct/kWh und im Falle, dass die Angebotspreise <strong>zu</strong>r Bereitstellung<br />

der positiven Primärregelleistung bis auf 300 % gestiegen s<strong>in</strong>d, sollen die<br />

<strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong> an der Bereitstellung der positiven Primärregelleistung teilnehmen<br />

und die Energie nicht mehr nach dem EEG vergüten lassen.<br />

EEG-<br />

Vergütung<br />

Erhöhung der Angebotspreise (Leistungspreise)<br />

PR SR MR<br />

5,5 (ct/kWh) 300 (%) 500 (%) 750 (%)<br />

8,7 (ct/kWh) 470 (%) 770 (%) 1200 (%)<br />

Tabelle 6.18: Grenze der Erhöhung der Angebotspreise <strong>zu</strong>r Teilnahme <strong>von</strong> <strong>W<strong>in</strong><strong>den</strong>ergieanlagen</strong><br />

an der Bereitstellung der positiven Regelleistung

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