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Spurwechsel auf britischen Befehl. - Volkswagen Konzern

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erzielten die Treuhänder 1947 durch die über das Exportverfahren<br />

abgerechneten Fahrzeuge, allein im Juni 126 Stück, die größtenteils<br />

an britische Familien sowie an die ausländische Presse ausgeliefert<br />

wurden. 361 Ungleich wichtiger war indes, dass die Exportfrage<br />

im Konflikt der Londoner Ministerien im Sinne der Militärregierung<br />

entschieden worden war. Damit bestanden sowohl die<br />

politischen als auch die wirtschaftlichen Voraussetzungen, um im<br />

kommenden Jahr die Ausweitung des Exportgeschäfts in Angriff zu<br />

nehmen.<br />

Weichenstellungen zum europäischen Markt<br />

An Interessenten aus dem Ausland fehlte es nicht: Anfang 1948<br />

lagen der Exportabteilung des <strong>Volkswagen</strong>werks zahlreiche Bewerbungen<br />

vor allem aus europäischen Ländern vor, darunter aus der<br />

Schweiz, aus Belgien, Schweden, Dänemark und Norwegen. Wer<br />

sich als Generalimporteur und Promoter für einen Markteintritt<br />

der <strong>Volkswagen</strong> Limousine eignete, entschieden letztlich die<br />

Briten. Allerdings hatte die JEIA mit der Anweisung Nr. 1 vom<br />

11. April 1947 den Außenhandelskontoren der VfW die Steuerung<br />

des Außenhandels übertragen und für alle Exportgeschäfte ein<br />

zweistufiges Genehmigungsverfahren etabliert. Danach waren die<br />

Außenhandelskontore der Länderverwaltungen dafür zuständig,<br />

Ausfuhroptionen zu prüfen und bei Befürwortung eines Exportvertrags<br />

die abschließende Genehmigung der JEIA einzuholen, die<br />

in Vertretung der Unternehmen der Bizone als Vertragspartner<br />

bei Abschlüssen mit ausländischen Firmen <strong>auf</strong>trat.<br />

weichenstellungen der briten<br />

Die bürokratische Regelung war keinesfalls nach dem Geschmack<br />

des neuen Generaldirektors Nordhoff, zumal ihm die <strong>britischen</strong><br />

Treuhänder <strong>auf</strong> anderen Feldern weitgehende Handlungsautonomie<br />

einräumten. Bei der Ernennung von Generalimporteuren hingegen<br />

gestanden sie der Unternehmensleitung lediglich ein Mitsprache-<br />

und Vorschlagsrecht zu. Davon machte Nordhoff im<br />

Januar 1948 Gebrauch und schlug für den Export in die Schweiz<br />

die „Titan AG“ vor. Das Außenhandelskontor Niedersachsen hegte<br />

jedoch Zweifel an der Eignung des Unternehmens, dem „wegen<br />

anscheinend vorliegender geschäftlicher Unzulänglichkeiten“ die<br />

Generalvertretung von General Motors entzogen worden war, und<br />

bat um ein klärendes Gespräch. 362 Über den Einwand und den vorgegebenen<br />

Instanzenweg setzte sich der nach Ausweitung seiner<br />

Entscheidungsbefugnisse strebende Nordhoff hinweg, als er am<br />

10. Februar 1948 mit der Schweizer Titan AG den zweiten Exportvertrag<br />

abschloss und umgehend der JEIA zur Genehmigung einreichte.<br />

363 Die dar<strong>auf</strong>hin in die Schweiz entsandte Delegation,<br />

zusammengesetzt aus Vertretern der JEIA und der VfW, befand<br />

den ernannten Generalimporteur für ungeeignet und bahnte stattdessen<br />

einen Vertrag mit der Neuen Amag AG in Zürich an. 364<br />

Dem empörten Nordhoff teilte das Außenhandelskontor Niedersachsen<br />

hierzu mit, dass er sich „anscheinend über die Aufgaben<br />

und Befugnisse der Außenhandelskontore nicht im klaren“ sei. Für<br />

die Ausweitung und Konsolidierung des deutschen Exports, insbesondere<br />

für die Automobilausfuhr kämen nur erstklassige Firmen<br />

in Frage, die alle Voraussetzungen für eine stabile Entwicklung bö-<br />

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