Spurwechsel auf britischen Befehl. - Volkswagen Konzern
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erzielten die Treuhänder 1947 durch die über das Exportverfahren<br />
abgerechneten Fahrzeuge, allein im Juni 126 Stück, die größtenteils<br />
an britische Familien sowie an die ausländische Presse ausgeliefert<br />
wurden. 361 Ungleich wichtiger war indes, dass die Exportfrage<br />
im Konflikt der Londoner Ministerien im Sinne der Militärregierung<br />
entschieden worden war. Damit bestanden sowohl die<br />
politischen als auch die wirtschaftlichen Voraussetzungen, um im<br />
kommenden Jahr die Ausweitung des Exportgeschäfts in Angriff zu<br />
nehmen.<br />
Weichenstellungen zum europäischen Markt<br />
An Interessenten aus dem Ausland fehlte es nicht: Anfang 1948<br />
lagen der Exportabteilung des <strong>Volkswagen</strong>werks zahlreiche Bewerbungen<br />
vor allem aus europäischen Ländern vor, darunter aus der<br />
Schweiz, aus Belgien, Schweden, Dänemark und Norwegen. Wer<br />
sich als Generalimporteur und Promoter für einen Markteintritt<br />
der <strong>Volkswagen</strong> Limousine eignete, entschieden letztlich die<br />
Briten. Allerdings hatte die JEIA mit der Anweisung Nr. 1 vom<br />
11. April 1947 den Außenhandelskontoren der VfW die Steuerung<br />
des Außenhandels übertragen und für alle Exportgeschäfte ein<br />
zweistufiges Genehmigungsverfahren etabliert. Danach waren die<br />
Außenhandelskontore der Länderverwaltungen dafür zuständig,<br />
Ausfuhroptionen zu prüfen und bei Befürwortung eines Exportvertrags<br />
die abschließende Genehmigung der JEIA einzuholen, die<br />
in Vertretung der Unternehmen der Bizone als Vertragspartner<br />
bei Abschlüssen mit ausländischen Firmen <strong>auf</strong>trat.<br />
weichenstellungen der briten<br />
Die bürokratische Regelung war keinesfalls nach dem Geschmack<br />
des neuen Generaldirektors Nordhoff, zumal ihm die <strong>britischen</strong><br />
Treuhänder <strong>auf</strong> anderen Feldern weitgehende Handlungsautonomie<br />
einräumten. Bei der Ernennung von Generalimporteuren hingegen<br />
gestanden sie der Unternehmensleitung lediglich ein Mitsprache-<br />
und Vorschlagsrecht zu. Davon machte Nordhoff im<br />
Januar 1948 Gebrauch und schlug für den Export in die Schweiz<br />
die „Titan AG“ vor. Das Außenhandelskontor Niedersachsen hegte<br />
jedoch Zweifel an der Eignung des Unternehmens, dem „wegen<br />
anscheinend vorliegender geschäftlicher Unzulänglichkeiten“ die<br />
Generalvertretung von General Motors entzogen worden war, und<br />
bat um ein klärendes Gespräch. 362 Über den Einwand und den vorgegebenen<br />
Instanzenweg setzte sich der nach Ausweitung seiner<br />
Entscheidungsbefugnisse strebende Nordhoff hinweg, als er am<br />
10. Februar 1948 mit der Schweizer Titan AG den zweiten Exportvertrag<br />
abschloss und umgehend der JEIA zur Genehmigung einreichte.<br />
363 Die dar<strong>auf</strong>hin in die Schweiz entsandte Delegation,<br />
zusammengesetzt aus Vertretern der JEIA und der VfW, befand<br />
den ernannten Generalimporteur für ungeeignet und bahnte stattdessen<br />
einen Vertrag mit der Neuen Amag AG in Zürich an. 364<br />
Dem empörten Nordhoff teilte das Außenhandelskontor Niedersachsen<br />
hierzu mit, dass er sich „anscheinend über die Aufgaben<br />
und Befugnisse der Außenhandelskontore nicht im klaren“ sei. Für<br />
die Ausweitung und Konsolidierung des deutschen Exports, insbesondere<br />
für die Automobilausfuhr kämen nur erstklassige Firmen<br />
in Frage, die alle Voraussetzungen für eine stabile Entwicklung bö-<br />
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