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Spurwechsel auf britischen Befehl. - Volkswagen Konzern

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Am einfachsten wäre es wohl gewesen, den Bestimmungen des im<br />

April 1947 verabschiedeten Kontrollratsgesetzes Nr. 50 zu folgen<br />

und das gesamte DAF-Vermögen, sofern es nicht einer Gewerkschaft,<br />

Genossenschaft oder karitativen Vereinigung gehörte, der<br />

jeweiligen Landesregierung zu übergeben. Doch die Militärregierung<br />

nahm das <strong>Volkswagen</strong>werk ausdrücklich von der Anwendung<br />

der Direktive aus und behielt die Kontrolle in ihrer Hand. Ein<br />

Grund dafür waren die von den deutschen Gewerkschaften reklamierten<br />

Eigentumsrechte, die sich <strong>auf</strong> das Kernargument stützten,<br />

dass die Deutsche Arbeitsfront und damit auch das <strong>Volkswagen</strong>werk<br />

mit dem konfiszierten Vermögen der 1933 zerschlagenen<br />

Gewerkschaften <strong>auf</strong>gebaut worden seien. 442 Obwohl die Militärregierung<br />

den gewerkschaftlichen Standpunkt nicht teilte und die<br />

Direktive 50 Handhabe dazu bot, lehnte sie den Anspruch nicht<br />

endgültig ab, sondern hielt die Sache in der Schwebe. Ansprüche<br />

stellten auch die ehemaligen KdF-Wagen-Sparer, die <strong>auf</strong> Auslieferung<br />

von insgesamt 267.000 <strong>Volkswagen</strong> oder Rückzahlung ihrer<br />

Spareinlagen bestanden, was das <strong>Volkswagen</strong>werk in den finanziellen<br />

Bankrott getrieben hätte. Die von den „<strong>Volkswagen</strong>sparern“<br />

im Mai 1949 angestrengte Musterklage, die den <strong>auf</strong>wändigen, erst<br />

nach zwölf Jahren mit einem Vergleich endenden Zivilprozess auslöste,<br />

war für die Militärregierung ein weiterer Grund, den Status<br />

quo <strong>auf</strong>recht zu erhalten, bis die bevorstehende Bildung einer<br />

deutschen Bundesregierung Bewegung in die Dinge brachte. 443<br />

der letzte schritt zur pole-position<br />

Im Juli 1949 bot die Property Control dem Land Niedersachsen<br />

eine direkte Kontrolle über das <strong>Volkswagen</strong>werk an. Doch die amtierende<br />

Koalitionsregierung unter dem sozialdemokratischen<br />

Ministerpräsidenten Hinrich Wilhelm Kopf lehnte wegen der ungewissen<br />

Verbindlichkeiten des Unternehmens ab und bevorzugte<br />

stattdessen die Rolle eines Treuhänders unter der Schirmherrschaft<br />

der zukünftigen Bundesregierung. A9<br />

Kopfs Haltung änderte sich nach der Bundestagswahl im September<br />

1949, die eine konservative Regierung unter Konrad Adenauer<br />

ins Amt hob. Denn aus sozialdemokratischer Sicht war zu befürchten,<br />

dass dem Bundeswirtschaftsminister Erhard die Kontrolle<br />

übertragen und das <strong>Volkswagen</strong>werk somit unter die Räder einer<br />

liberalen Wirtschaftspolitik geraten würde. Die Landesregierung<br />

reklamierte Verantwortung für das Werk mit der Begründung, dies<br />

könne ein Testfall für die Autoritätenteilung zwischen Bund und<br />

Land sein. Ihrer Forderung entsprach die britische Militärregierung<br />

am 6. September 1949 mit der Verordnung 202. Sie übertrug<br />

die Verantwortung für die Kontrolle des Werks dem Land Niedersachsen<br />

mit der Maßgabe, diese gemeinsam mit der Bundesregierung<br />

und unter deren Leitung auszuüben. Damit hatte die britische<br />

Militärregierung ein „Meisterstück der Zweideutigkeit“ abgeliefert.<br />

444 Sie übertrug das <strong>Volkswagen</strong>werk zwei unterschiedlichen<br />

Autoritäten, ohne eine eindeutige Entscheidung über die Frage der<br />

Eigentümerschaft zu treffen.<br />

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