Spurwechsel auf britischen Befehl. - Volkswagen Konzern
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der wandel zum marktunternehmen<br />
Lohnauszahlung<br />
Erosion der betrieblichen Mitbestimmung<br />
Auch Nordhoff, der zum 1. Januar 1948 seine Stellung als Generaldirektor<br />
antrat, widersetzte sich strikt der Einsetzung eines Arbeitsdirektors.<br />
224 In seinen Beziehungen zur Arbeitnehmervertretung<br />
weniger <strong>auf</strong> Ausgleich bedacht als sein Vorgänger, schmiedete<br />
er mit einem paternalistischen Führungsstil von Beginn an ein enges<br />
Bündnis mit der Belegschaft, hierbei der festen Überzeugung<br />
folgend, „dass es kein natürlicheres Bündnis gibt, als das einer<br />
Werkleitung zu ihren Mitarbeitern“. 225 Die Prägekraft der in weiten<br />
Teilen der Belegschaft fortwirkenden NS-Betriebsgemeinschaftsideologie<br />
unterstützte sein Führungskonzept und half bei der<br />
Durchsetzung seines Machtanspruchs. Hingegen wurde die ohnehin<br />
schwache Stellung des Betriebsrats in der Belegschaft weiter<br />
unterminiert, obwohl die Währungsreform und die ihr folgende<br />
72<br />
Aufhebung des Lohnstopps den Boden für tarifpolitische Fortschritte<br />
bereitete. Bereits im April 1948 hatten sich Unternehmensleitung<br />
und Betriebsrat <strong>auf</strong> eine durchschnittliche Lohn- und<br />
Gehaltserhöhung von 15 Prozent geeinigt, die zum 1. September in<br />
Kraft trat. 226 In den unteren Lohngruppen konnte die Arbeitnehmervertretung<br />
in weiteren Verhandlungen Einkommensverbesserungen<br />
von bis zu 50 Prozent erzielen. 227 Doch die tarifpolitischen<br />
Erfolge, die das Lohnniveau im <strong>Volkswagen</strong>werk weit über den<br />
westdeutschen Durchschnitt anhoben, stärkten nicht die Legitimationsbasis<br />
von Betriebsrat und Gewerkschaft. Sie wurden vielmehr<br />
von einem Großteil der Beschäftigten dem Wirken des Generaldirektors<br />
gutgeschrieben, während die Arbeitnehmervertretung von<br />
zwei Seiten unter Druck geriet und <strong>auf</strong> eine handfeste Vertrauenskrise<br />
zusteuerte. CH3140_5