Spurwechsel auf britischen Befehl. - Volkswagen Konzern
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von Maltzan von der VfW-Hauptabteilung Außenwirtschaft forderte<br />
Nordhoff am 20. Mai 1948 <strong>auf</strong>, die Absatzmöglichkeiten in Ägypten<br />
sowie in Nord-, Mittel- und Südafrika zu prüfen und Vorschläge für<br />
die Errichtung von <strong>Volkswagen</strong> Vertretungen zu unterbreiten. Zudem<br />
hielt er die Ernennung eines Generalimporteurs für Schweden<br />
für ratsam, auch wenn der Export von <strong>Volkswagen</strong> nicht ins<br />
deutsch-schwedische Handelsabkommen <strong>auf</strong>genommen worden<br />
war. Verbindliche Verhandlungen mit potenziellen Firmen sollten<br />
jedoch unterbleiben, um nicht erneut Meinungsverschiedenheiten<br />
mit den Besatzungsmächten zu provozieren. 370<br />
Nordhoff suchte diese Situation für sich zu nutzen, als er wenige<br />
Tage später Radclyffe um Unterstützung bat und <strong>auf</strong> mehr Eigenständigkeit<br />
drängte: „I would like to request with all possible urgency<br />
to be entitled to handle export business, the nomination of agencies<br />
and the handling of daily business within my own responsibility<br />
[…]“. 371 In Begleitung eines Vertreters der JEIA und der VfW reiste<br />
Nordhoff Anfang Juni 1948 nach Schweden und Dänemark, wo er<br />
Verhandlungen mit den in Frage kommenden Unternehmen führte.<br />
Seine Vorschläge deckten sich mit den vom Bipartite Control<br />
Office favorisierten Firmen, so dass der am 1. Juli 1948 mit der<br />
dänischen Skandinavisk Motor Co. A/S sowie der am 8. Juli 1948<br />
mit der schwedischen A/B Scania Vabis 1948 geschlossene Generalimporteursvertrag<br />
ohne Probleme von der JEIA bestätigt wurde.<br />
372 Nach dem erfolgreichen Abschluss war die Militärregierung<br />
zu Zugeständnissen bereit. Das im Juni 1948 festgelegte Verfahren<br />
gestand dem <strong>Volkswagen</strong>werk zu, Verhandlungen mit künftigen<br />
weichenstellungen der briten<br />
Generalimporteuren ohne die Einmischung der JEIA zu führen.<br />
Die alliierte Exportbehörde behielt sich jedoch vor, ebenso wie die<br />
VfW mit einem Vertreter bei derartigen Gesprächen zugegen zu<br />
sein. 373 Damit war eine pragmatische, für beide Seiten akzeptable<br />
Regelung gefunden.<br />
Bis zur Währungsreform hatten die Briten ein breites Fundament<br />
für das künftige Exportgeschäft gelegt, <strong>auf</strong> das die Geschäftsführung<br />
des <strong>Volkswagen</strong>werks <strong>auf</strong>bauen konnte. Das Ausfuhrvolumen<br />
der fünf geschlossenen Kontrakte belief sich <strong>auf</strong> 15.280 Fahrzeuge,<br />
und das Produktionswachstum bei stark rückläufiger Lieferquote<br />
für die Alliierten, die von rund 35 Prozent im ersten <strong>auf</strong><br />
7 Prozent im zweiten Halbjahr 1948 abschmolz, schuf produktionsseitig<br />
die Voraussetzungen für eine Ausweitung des Exports. 374<br />
Dies war aus britischer Sicht ein notwendiger Schritt zur mittelfristigen<br />
Absatzsicherung, „wenn der Binnenmarkt mit Rücksicht<br />
<strong>auf</strong> die zulässige Zahl von Wagen in den Westzonen gesättigt ist“. 375<br />
Damit formulierte der Vertreter der Property Control Branch,<br />
wenn auch in anderem Zusammenhang, den Kern der künftigen<br />
Unternehmensstrategie, die durch die enormen Kapazitäten des<br />
<strong>Volkswagen</strong>werks und das <strong>auf</strong> Massenfertigung ausgelegte Produkt<br />
präformiert wurde. Denn angesichts der Schwäche des Binnenmarkts<br />
war eine Kapazitätsauslastung ohne Export nicht zu bewerkstelligen.<br />
Die Weiche zum europäischen Markt hatten die<br />
Briten in den Jahren 1947/48 gestellt. CH 3028_31<br />
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