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Spurwechsel auf britischen Befehl. - Volkswagen Konzern

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von Maltzan von der VfW-Hauptabteilung Außenwirtschaft forderte<br />

Nordhoff am 20. Mai 1948 <strong>auf</strong>, die Absatzmöglichkeiten in Ägypten<br />

sowie in Nord-, Mittel- und Südafrika zu prüfen und Vorschläge für<br />

die Errichtung von <strong>Volkswagen</strong> Vertretungen zu unterbreiten. Zudem<br />

hielt er die Ernennung eines Generalimporteurs für Schweden<br />

für ratsam, auch wenn der Export von <strong>Volkswagen</strong> nicht ins<br />

deutsch-schwedische Handelsabkommen <strong>auf</strong>genommen worden<br />

war. Verbindliche Verhandlungen mit potenziellen Firmen sollten<br />

jedoch unterbleiben, um nicht erneut Meinungsverschiedenheiten<br />

mit den Besatzungsmächten zu provozieren. 370<br />

Nordhoff suchte diese Situation für sich zu nutzen, als er wenige<br />

Tage später Radclyffe um Unterstützung bat und <strong>auf</strong> mehr Eigenständigkeit<br />

drängte: „I would like to request with all possible urgency<br />

to be entitled to handle export business, the nomination of agencies<br />

and the handling of daily business within my own responsibility<br />

[…]“. 371 In Begleitung eines Vertreters der JEIA und der VfW reiste<br />

Nordhoff Anfang Juni 1948 nach Schweden und Dänemark, wo er<br />

Verhandlungen mit den in Frage kommenden Unternehmen führte.<br />

Seine Vorschläge deckten sich mit den vom Bipartite Control<br />

Office favorisierten Firmen, so dass der am 1. Juli 1948 mit der<br />

dänischen Skandinavisk Motor Co. A/S sowie der am 8. Juli 1948<br />

mit der schwedischen A/B Scania Vabis 1948 geschlossene Generalimporteursvertrag<br />

ohne Probleme von der JEIA bestätigt wurde.<br />

372 Nach dem erfolgreichen Abschluss war die Militärregierung<br />

zu Zugeständnissen bereit. Das im Juni 1948 festgelegte Verfahren<br />

gestand dem <strong>Volkswagen</strong>werk zu, Verhandlungen mit künftigen<br />

weichenstellungen der briten<br />

Generalimporteuren ohne die Einmischung der JEIA zu führen.<br />

Die alliierte Exportbehörde behielt sich jedoch vor, ebenso wie die<br />

VfW mit einem Vertreter bei derartigen Gesprächen zugegen zu<br />

sein. 373 Damit war eine pragmatische, für beide Seiten akzeptable<br />

Regelung gefunden.<br />

Bis zur Währungsreform hatten die Briten ein breites Fundament<br />

für das künftige Exportgeschäft gelegt, <strong>auf</strong> das die Geschäftsführung<br />

des <strong>Volkswagen</strong>werks <strong>auf</strong>bauen konnte. Das Ausfuhrvolumen<br />

der fünf geschlossenen Kontrakte belief sich <strong>auf</strong> 15.280 Fahrzeuge,<br />

und das Produktionswachstum bei stark rückläufiger Lieferquote<br />

für die Alliierten, die von rund 35 Prozent im ersten <strong>auf</strong><br />

7 Prozent im zweiten Halbjahr 1948 abschmolz, schuf produktionsseitig<br />

die Voraussetzungen für eine Ausweitung des Exports. 374<br />

Dies war aus britischer Sicht ein notwendiger Schritt zur mittelfristigen<br />

Absatzsicherung, „wenn der Binnenmarkt mit Rücksicht<br />

<strong>auf</strong> die zulässige Zahl von Wagen in den Westzonen gesättigt ist“. 375<br />

Damit formulierte der Vertreter der Property Control Branch,<br />

wenn auch in anderem Zusammenhang, den Kern der künftigen<br />

Unternehmensstrategie, die durch die enormen Kapazitäten des<br />

<strong>Volkswagen</strong>werks und das <strong>auf</strong> Massenfertigung ausgelegte Produkt<br />

präformiert wurde. Denn angesichts der Schwäche des Binnenmarkts<br />

war eine Kapazitätsauslastung ohne Export nicht zu bewerkstelligen.<br />

Die Weiche zum europäischen Markt hatten die<br />

Briten in den Jahren 1947/48 gestellt. CH 3028_31<br />

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