fortschrittsbericht 2004 - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis ...
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Die Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit stellt ein zentrales<br />
Element dar, um insbesondere das aufgrund der BSE-Krise verlorengegangene Vertrauen<br />
der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Unabhängigkeit der wissenschaftlichen<br />
Gremien der <strong>EU</strong> wiederzugewinnen.<br />
b) Sicherheit und Wahlfreiheit bei genetisch veränderten Lebensmitteln<br />
„Verbraucher schützen und Wahlfreiheit sichern“ – so lautet der Leitsatz der nationalen<br />
Nachhaltigkeitsstrategie zur grünen Gentechnik. Einen bedeutenden Schritt für Verbrau-<br />
cher und Landwirte stellen hierfür zwei im Oktober 2003 beschlossene europäische Ver-<br />
ordnungen dar. Sie regeln zum einen die Zulassung genetisch veränderter Lebens- und<br />
Futtermittel und zum anderen die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch<br />
veränderten Organismen sowie die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten<br />
Organismen hergestellten Lebens- und Futtermitteln.<br />
Um für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt ein hohes Schutzniveau zu<br />
gewährleisten, sieht das europäische Recht vor, dass das Inverkehrbringen je<strong>des</strong> gene-<br />
tisch veränderten Organismus genehmigungspflichtig ist. Die Öffentlichkeit wird am Ge-<br />
nehmigungsverfahren beteiligt. Zulassungen werden nur befristet auf zehn Jahre erteilt;<br />
diese genetisch veränderten Organismen werden in ein Gemeinschaftsregister eingetra-<br />
gen.<br />
Die neuen Regelungen sorgen darüber hinaus nunmehr für eine umfassende, klare und<br />
transparente Kennzeichnung von genetisch veränderten Lebens- und Futtermitteln. Damit<br />
wird eine Regelungslücke im Bereich der Grünen Gentechnik geschlossen. Nach den<br />
neuen Regelungen müssen alle Lebens- und Futtermittel, die genetisch veränderte Orga-<br />
nismen enthalten, aus ihnen bestehen oder hergestellt wurden, gekennzeichnet werden.<br />
Unabhängig davon, ob genetisch veränderte Bestandteile im Endprodukt nachgewiesen<br />
werden können, unterliegen auch aus genetisch veränderten Organismen hergestellte<br />
Produkte, wie z.B. Pflanzenöle und Futtermittel einer Kennzeichnungspflicht. Verbraucher<br />
und Landwirte erhalten durch die neuen Kennzeichnungsvorschriften die Möglichkeit, sich<br />
für oder gegen genetisch veränderte Produkte zu entscheiden. Nicht kennzeichnungs-<br />
pflichtig sind Fleisch, Eier und Milch von Tieren, die mit genetisch veränderten Futtermit-<br />
teln aufgezogen wurden.<br />
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