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Modelle und Szenarien für den Export deutscher Studienangebote ...

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ving stated aims“ – der Lehrprogramme als auch die stu<strong>den</strong>tischen Lernfortschritte<br />

zu be<strong>den</strong>ken. Die Verbindlichkeit eines solchen „regulatory framework“<br />

der (semi-) staatlichen Aufsichtsbehör<strong>den</strong> besteht also nicht in der<br />

Vorgabe bestimmter inhaltlicher Standards, sondern in bestimmten Verfahren<br />

<strong>und</strong> Gesichtspunkten, die formal dokumentiert wer<strong>den</strong> müssen <strong>und</strong> der<br />

externen Überprüfung nach klar definierten Kriterien unterliegen.<br />

3.2 Transnational Education<br />

Für die neuralgischen Fragen im Zusammenhang mit dem <strong>Export</strong> von <strong>Studienangebote</strong>n<br />

ins Ausland reicht ein solcher rein prozeduraler Zugriff allein<br />

allerdings nicht aus, operiert er doch zumindest unterschwellig mit einem<br />

homogenen Qualitätskonzept, das dort gerade auf dem Spiel steht. In der<br />

TNE müssen daher gleich drei verschie<strong>den</strong>e Dimensionen von „Qualität“<br />

bedacht, geklärt <strong>und</strong> ggf. geregelt wer<strong>den</strong> (Business 2000a:160):<br />

� Das inhaltliche Verständnis von „Qualität“, von Qualitätsstandards <strong>und</strong><br />

ihren Bezugspunkten sowie die Verantwortlichkeiten der verschie<strong>den</strong>en<br />

Partner, die an der Hochschulausbildung interessiert oder (direkt <strong>und</strong> indirekt)<br />

beteiligt sind;<br />

� Die formale Akkreditierung bzw. Anerkennung von „providers and facilitators<br />

of higher education and of awarding bodies“;<br />

� Ein Regelwerk zur fortlaufen<strong>den</strong> internen <strong>und</strong> externen Qualitätssicherung.<br />

Die ganze Tragweite der Problematik lässt sich an einer einfachen Frage<br />

illustrieren: Wer oder was ist die „passende Einheit“ <strong>für</strong> eine förmliche Akkreditierung<br />

oder Anerkennung eines stark nachfrage- bzw. k<strong>und</strong>enorientierten<br />

„offshore programme“ der neuen, hybri<strong>den</strong> Art, wenn diese immer<br />

mehr „zerfransen“, unterschiedlichste Lehr- <strong>und</strong> Lernarrangements befördern<br />

<strong>und</strong> in Zusammenarbeit verschie<strong>den</strong>er Arten von Partnereinrichtungen<br />

durchgeführt wer<strong>den</strong>? Sämtliche bekannten Verfahren bzw. Vorkehrungen<br />

zur Qualitätssicherung in der Hochschulausbildung beruhen auf der Existenz<br />

wohldefinierter – sprich: staatlich anerkannter – akademischer Einrichtungen,<br />

die als legitime Anbieter geschützter Abschlussgrade <strong>und</strong> Ausbildungsprogramme<br />

auftreten <strong>und</strong> die schlussendlich <strong>für</strong> deren Durchführung<br />

verantwortlich sind. Gilt diese Voraussetzung jedoch nicht mehr oder<br />

nur noch sehr eingeschränkt <strong>und</strong> wird das Graduierungsmonopol staatlich<br />

anerkannter Hochschulen mehr <strong>und</strong> mehr ausgehöhlt, müssen demnach<br />

neue Bezugspunkte <strong>und</strong> Maßstäbe <strong>für</strong> die Bewertung, Einordnung <strong>und</strong><br />

Steuerung von Hochschulbildungsprogrammen gef<strong>und</strong>en wer<strong>den</strong>.<br />

Zwar haben sich in <strong>den</strong> letzten Jahren einige Zielländer intensiv darum bemüht,<br />

analoge Regelungs- <strong>und</strong> Aufsichtsmechanismen zu etablieren <strong>und</strong><br />

<strong>den</strong> Ausbau von Hochschulausbildungskapazitäten qualitätsorientiert zu<br />

lenken oder je<strong>den</strong>falls zu beeinflussen. Es ist jedoch fraglich, wie effektiv<br />

solche Bemühungen sind, mangelt es in diesen Ländern doch nicht bloß an<br />

<strong>den</strong> da<strong>für</strong> notwendigen Erfahrungen <strong>und</strong> Verfahrensroutinen sondern vielfach<br />

sogar an durchsetzungsfähigen staatlichen Entscheidungskapazitäten<br />

Dimensionen<br />

von Qualität<br />

Wer ist<br />

zuständig?<br />

Umsetzungsprobleme

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