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Modelle und Szenarien für den Export deutscher Studienangebote ...

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<strong>und</strong> zum Erwerb des Bachelor-Abschlusses mussten die Stu<strong>den</strong>ten nach<br />

England reisen, sofern ihre Hochschule nicht beides im Rahmen eines<br />

Franchising- oder Validierungsabkommens vor Ort anbieten konnte.<br />

5.1.2 Franchising<br />

Die Verantwortung <strong>für</strong> die Qualitätssicherung in solchen Arrangements trägt<br />

allein die NTU, was die Abwicklung relativ kompliziert macht. Der Partnerinstitution<br />

das britische Qualitätssicherungssystem (externe Prüfer etc.) verständlich<br />

zu machen, sei oft nicht gerade leicht gewesen. „Gefranchiste“<br />

Studienprogramme wur<strong>den</strong> in der Regel zuvor über mehrere Jahre von der<br />

NTU im Rahmen ihres englischen Studienbetriebs angeboten. Nachdem die<br />

NTU in <strong>den</strong> Anfangsjahren dieser Aktivitäten auch eine Reihe von „subdegree<br />

programmes“ – z.B. „Higher National Diploma“ – über Franchising-<br />

Arrangements vertrieben hatte, entschloss sie sich in der Mitte der 1990er<br />

Jahre, nur noch „degree programmes“ (Bachelor, Master) zu franchisen.<br />

Fester Bestandteil von Franchisingabkommen sind Schulungsmaßnahmen<br />

<strong>für</strong> das Lehrpersonal der Partnerinstitution – die teilweise vor Ort, teilweise<br />

aber auch in England durchgeführt wer<strong>den</strong> – sowie regelmäßige Besuche<br />

durch einen Franchising-Koordinator der NTU, der die Partnerschule bei der<br />

Umsetzung des Programms berät.<br />

Das wichtigste Motiv der NTU, Franchisings zu vergeben, waren zusätzliche<br />

Einnahmen <strong>für</strong> die Hochschule. Jedoch dauerte es aufgr<strong>und</strong> mangelnder<br />

Erfahrungen mehrere Jahre, bis sie daraus tatsächlich einen Überschuss<br />

erzielen konnte. Da die NTU bisher allerdings noch kein Modell <strong>für</strong><br />

eine komplette Erfassung der Kosten <strong>für</strong> solche Arrangements entwickelt<br />

hat, kann sie die Höhe ihres finanziellen Gewinns oder Verlustes bis heute<br />

nicht mit Gewissheit angeben. Die „Franchisee-Einrichtung“ zahlt der NTU<br />

eine Pro-Kopf-Abgabe, die in einen zentralen Entwicklungsfonds fließt. Da<br />

alle Franchisingabkommen über diesen Fonds abgewickelt wer<strong>den</strong>, sind<br />

Quersubventionen – vorrangig der Anlauf- <strong>und</strong> Vorbereitungskosten – zwischen<br />

verschie<strong>den</strong>en Aktivitäten möglich.<br />

Prüfungen im Rahmen „gefranchister“ Programme wer<strong>den</strong> in der Regel in<br />

eigener Verantwortung von der Partnereinrichtung abgenommen; Dozenten<br />

der NTU erhalten nur eine Stichprobe der schriftlichen Arbeiten zur Zweitkorrektur<br />

(„sampled assessment“). Eine Ausnahme sind neu eingegangene<br />

Partnerschaften; hier überwacht die NTU das gesamte Prüfungsgeschehen.<br />

5.1.3 Validierung<br />

Die NTU verfügt über eine siebenjährige Erfahrung mit Validierungen. Dabei<br />

„nostrifiziert“ sie normalerweise ein bereits vorhan<strong>den</strong>es Studienprogramm<br />

eines ausländischen Partners („It is the center’s programme, but a<br />

NTU degree“), doch es kann auch durchaus vorkommen, dass sie diesem<br />

erst helfen muss, ein validierungsfähiges Programm zu entwickeln. In solchen<br />

Fällen nimmt die NTU eine schrittweise Validierung der einzelnen Jahre<br />

bzw. Abschnitte des jeweiligen Studienprogramms vor.<br />

Qualitätssicherung<br />

Finanzielles<br />

Management<br />

Prüfungsverfahren<br />

Validierungspraxis

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