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Modelle und Szenarien für den Export deutscher Studienangebote ...

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Das ist einer der Gründe da<strong>für</strong>, warum einige englische Hochschulen Franchisings<br />

skeptisch gegenüber stehen <strong>und</strong> lieber auf Validierungen setzen,<br />

zumal manche meinen, dort eine geringere „Gewährleistungspflicht“ <strong>für</strong> die<br />

adäquate Programmdurchführung zu haben, während sie <strong>für</strong> Qualitäts-<br />

Probleme in Franchising-Arrangements direkt haftbar gemacht wer<strong>den</strong> können.<br />

Für die „importierende“ Einrichtung haben solche Arrangements <strong>den</strong><br />

Vorteil, einerseits die Kosten <strong>für</strong> eine eigene Entwicklung der Lehrinhalte zu<br />

sparen <strong>und</strong> andererseits ein ausgereiftes Produkt zu erhalten, das leichter<br />

marktgängig ist <strong>und</strong> dessen Qualität von einer westlichen Hochschule verbrieft<br />

ist.<br />

Trotzdem sind auch Franchise-Arrangements in <strong>den</strong> exportieren<strong>den</strong> Ländern<br />

alles andere als unumstritten. So wird immer wieder angemerkt, dass<br />

die Gewährleistung einer völlig gleichwertigen Durchführung der Studienprogramme<br />

ziemlich schwierig sei <strong>und</strong> eines großen Aufwandes bedürfe.<br />

Letztlich hänge alles von der Ausgestaltung der Qualitätssicherungsverfahren<br />

<strong>und</strong> deren praktischer Anwendung ab, die mit der richtigen Partnerwahl<br />

beginne – immerhin ist der Franchisee eine Art autorisierter Filialbetrieb der<br />

Franchiser-Hochschule – <strong>und</strong> mit einer stetigen vertrauensvollen Zusammenarbeit<br />

weitergehe.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong>e erwartet z.B. die QAA von <strong>den</strong> britischen Hochschulen,<br />

dass sie vor Abschluss eines entsprechen<strong>den</strong> Vertrages mit einer ausländischen<br />

Einrichtung eine „institutional review“ durchführen, deren wirtschaftliche<br />

Bonität <strong>und</strong> Ruf im Zielland überprüfen <strong>und</strong> sich der Kompetenzen des<br />

Lehrkörpers versichern, der <strong>für</strong> die Durchführung des Studienprogramms<br />

verantwortlich sein wird. Zu <strong>den</strong> Minimalanforderungen an <strong>den</strong> Franchise-<br />

Nehmer gehört ferner, dass an Examina <strong>und</strong> „assessments“ externe Prüfer<br />

aus dem Hochschulsystem der lizenzgeben<strong>den</strong> Hochschule beteiligt wer<strong>den</strong><br />

<strong>und</strong> dass die Eingangsvoraussetzungen <strong>für</strong> Stu<strong>den</strong>ten deren Kriterien<br />

entsprechen.<br />

Eines des speziellen Risiken von Franchise-Arrangements betrifft die mögliche<br />

Produktpiraterie durch <strong>den</strong> Franchise-Nehmer. In <strong>den</strong> Verträgen sollte<br />

daher das copyright der Franchiser-Hochschule <strong>für</strong> die „Programmmarke“<br />

ausdrücklich festgeschrieben wer<strong>den</strong>. Um deren weiterer Verbreitung oder<br />

missbräuchlicher Nutzung vorzubeugen, müssen die Bedingungen der befristeten<br />

Lizenz-Nutzung durch die Franchisee-Einrichtung eindeutig <strong>und</strong><br />

gerichtsfest geregelt wer<strong>den</strong>.<br />

4.2.3 Joint Programmes/Doppeldiplome<br />

Joint Programmes <strong>und</strong> Doppeldiplome fin<strong>den</strong> sich im Unterschied zu Validierung<br />

<strong>und</strong> Franchising so gut wie ausschließlich in Partnerschaften „in<br />

gleicher Augenhöhe.“ Das strikte hierarchische Gefälle zwischen „provider“<br />

<strong>und</strong> „deliverer“, wie es <strong>für</strong> die bei<strong>den</strong> anderen Formen von CA/OVC charakteristisch<br />

ist, gibt es hier nicht. Bei bei<strong>den</strong> Partner handelt es sich um<br />

Hochschulen i.S.v. „degree awarding institutions.“ Sie bieten ihren Stu<strong>den</strong>ten<br />

einen vertraglich geregelten wechselseitigen Studienaustausch an, in<br />

dessen Rahmen die an der einen Hochschule erbrachten Studienleistungen<br />

von der anderen als gleichwertig mit dort erbrachten Leistungen anerkannt<br />

Frage der<br />

Gleichwertigkeit<br />

Qualitätssicherungsverfahren<br />

Gefahr der<br />

Produktpiraterie<br />

Was sind<br />

„joint programmes“?

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